In Selbsttötungsabsicht auf die Autobahn

[…] Eine 25-jährige Frau hatte […] hinter der Auffahrt Sachsendamm Ecke Naumannstraße vermutlich in Selbsttötungsabsicht die Fahrbahn der Stadtautobahn in Fahrtrichtung Nord betreten und wurde von dem Pkw „Hyundai“ eines 59-Jährigen erfasst. Die 25-Jährige erlitt schwere Verletzungen und kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Sie soll in Lebensgefahr schweben.

Nach dem Zusammenstoß des „Hyundai“ mit der Frau prallten noch sechs Pkw aufeinander. An allen Fahrzeugen entstand Sachschaden. Fünf Männer im Alter von 41, 48, 52, 56 und 59 Jahren erlitten durch den Auffahrunfall leichte Verletzungen und wurden nach ambulanter Behandlung in einem Krankenhaus entlassen. […]

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Ein spektakuläres und trauriges Ende, das sich die junge Frau da morgens früh um halb sieben ausgesucht hat. Wenn sie das überlebt, wird sie nicht weniger Probleme als vorher haben: Wie ich unsere Amts- und Staatsanwälte kenne, leiten die jetzt erstmal ein Ermittlungsverfahren gegen die Patientin ein … Legalitätsprinzip heißt sowas.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

Eine Antwort auf In Selbsttötungsabsicht auf die Autobahn

  1. 1
    SHAKAL says:

    Sowas zu lesen ist schon irgendwie ein Schock muss ich sagen. Aber darin auch noch involviert zu sein scheint echt schlimm.
    Ich frage mich nach wie vor bei sowas, wie verzweifelt muss man sein :(