Juristen und Motorräder

Eine schäbische Rechtsanwaltskanzlei (1), die an sich einen kompetenten Eindruck macht, berichtet auf ihrer Website über „Beschaffenheitsangaben und Gewährleistungsausschlüsse bei eBay“. Die Kollegen schildern folgenden Fall:

Eine Privatperson verkaufte über die Internetplattform eBay im Rahmen einer Auktion ein Motorrad. In dem Verkaufsformular gab er unter der Rubrik „Beschreibung“ an: Kilometerstand (km): „30.000 km“ und erklärte: „Motorrad wird natürlich ohne Gewähr verkauft…“. Im Nachhinein stellte der Erwerber des Motorrads fest, dass das Motorrad statt 30.000 km in Wirklichkeit 30.000 mph (miles per hour) gelaufen war.

30.000 mph entsprechen knapp 50.000 km/h. Ein echter Renner.

(1): Nein, ich verrate nicht, wer’s war. ;-)

Danke an Rechtsanwalt Michael Cunningham für den Hinweis auf die Website der Kollegen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Motorradrecht) veröffentlicht.

10 Antworten auf Juristen und Motorräder

  1. 1
    Florian says:

    Heisst es nicht „schäbig“, statt „schäbisch“?

  2. 2
  3. 3
    MiSt says:

    Und seit wann ist Karlsruhe schäbisch?

  4. 4
    Stephan says:

    ..und seit wann ist ein geschwindigkeitsmaß wie etwa mph mit einem längenmaß wie etwa km zu vergleichen? ^hust^hust

  5. 5

    (1) Kein Problem: Nicht verzagen, Google fragen., einfach einen Teil des Textes eigeben.

    Ansonsten: Wio ist der Knaller?

  6. 6
    Tom says:

    Ääh, naja. Zugegebenermaßen bin ich für den obrigen Spaß verantwortlich. So Dinge fallen mir ein, wenn ich mit meiner Rakete mit 30.000 mph bzw. 50.000 km/h durch die endlosen Weiten des Raumes düse…
    ;-)

  7. 7

    Hallo Tom. Besten Dank, daß Sie mir den Unsinn nicht krumm genommen haben.

  8. 8
    Senior says:

    Cool. Mehr sag ich hier nicht mehr ;-(

  9. 9
    doppelfish says:

    Kann doch mal ’n kleiner Fehler passieren, oder?

  10. 10
    Uwe says:

    Was mag die Maschine bei der Geschwindigkeit wohl für einen Bremsweg haben? :)