Der Blick aus dem Fenster …
… des Landgerichts Berlin für Zivilsachen.
Dort scheint man schlechte Urteile zu machen, oder warum sonst vergittert man die Fenster? ;-)
Der Blick aus dem Fenster …
… des Landgerichts Berlin für Zivilsachen.
Dort scheint man schlechte Urteile zu machen, oder warum sonst vergittert man die Fenster? ;-)
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Ja, da kommen sogar Erinnerungen hoch. Das mit dem ’schlechten Urteilen‘ kann ich nur bestätigen :-D
Was ist denn ein „Landgericht für Zivilsachen“?
Ich kenne nur Landgerichte, die sowohl Zivil- als auch Strafsachen machen, und deshalb im Laufe der Jahre ihre größeren Sitzungssäle mal für das eine, mal für das andere verwenden.
Und dass man in einem Sitzungssaal, der auch für Strafsachen Verwendung findet oder gefunden hat, die Fenster vergittert, sollte doch wohl noch nachvollziehbar sein, oder?
@ Karl Werner:
Dann erweitern Sie Ihren Horizont und besuchen Sie Berlin. Hier gibt es ein Kriminalgericht, das unter anderem das Landgericht für Strafsachen beherbergt. Das Landgericht für Zivilsachen finden Sie am Tegeler Weg und in der Littenstraße.
Wir sind doch hier nicht in irgendeiner Kleinstadt, in der es drunter und drüber geht! :-)
Nein, das GVG kennt einfach kein Landgericht für Zivil- oder Strafsachen.
Auch in Berlin gibt es demgemäß natürlich nur ein einheitliches Landgericht. Was es – wie in anderen Städten auch – in Berlin gibt, sind verschiedene Gerichtsgebäude. Mit Ausnahme des alten Krminalgerichtsgebäudes, das immer den Strafsachen gewidmet war, sind die aber im Laufe ihrer Geschichte durchaus für verschiedene Justizzwecke genutzt worden.
Es kann wohl sein, dass am Tegeler Weg auch einmal Strafsachen verhandelt wurden. Sicher ist es nicht. Hier: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/lg/allgemein.html wird geschildert, dass in Berlin zunächst (ab 1879) das Landgericht I am Standort der heutigen Littenstraße in der Nähe des Alexanderplatzes und das Landgericht II am Standort des jetzigen Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg existierten. Mit dem Bau des Landgerichts III – Tegeler Weg – wurde 1899 begonnen und wurde zuständig für die nordöstlich von Berlin gelegenen stadtnahen Kreise von Nauen und Bernau bis Straußberg. Theoretisch könnte dafür eine strafrechtliche Zuständigkeit vorhanden gewesen sein. Allerdings glaube ich nicht, dass dies so war, denn das Kriminalgericht für alle Strafrechtsfälle existierte in Moabit (Rathenower Str.) schon seit 1877. Jedenfalls wurden im Juli 1933 alle drei Berliner Landgerichte zusammengelegt und alle Strafsachen wurden in Moabit verhandelt.
Das Gebäude am Tegeler Weg wurde einem Kloster nachempfunden. Ich weiß nicht, ob dort Gitter üblich sind. Vielleicht kommt es daher.
Das abgebildete Gitterfenster ist alt. Neu allerdings ist die erst seit einigen Wochen im Eigangsbereich eigebaute Glasbarriere, um eine Einganskontrolle durchführen zu können. Das dürfte darauf hinweisen, dass auch Strafprozesse am Tegeler Weg geplant sind oder dass man bei Zivilprozessen in der(n) Zensurkammer(n) und den Familienkammern mit Protesten rechnet. Die anderen Kammern kann ich nicht bewerten.
Passt alles rein in Politik von Schäuble und Merkel.