Keine Bußgeld-Vollstreckung in Deutschland

Verkehrssünder können aufatmen: Geldstrafen und Bußgelder, die im EU-Ausland verhängt wurden, werden vorerst nicht in Deutschland eingetrieben. Eigentlich sollte die EU-Richtlinie bis morgen umgesetzt sein. Wegen ihrer Komplexität werde sie „aber nicht in den nächsten Tagen kommen“, so das Verkehrsministerium.

Quelle: taz vom 21.3.2007

Eine Ausnahme bildet die österreichischen Knolle. Die kann hier auf dem Wege der Amtshilfe durch das deutsche Finanzamt vollstreckt werden. Aber auch dagegen gibt es ein (Rechts-)Mittelchen.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrs-Strafrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Keine Bußgeld-Vollstreckung in Deutschland

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    vdp1100 says:

    Ha ha, mag ja ganz nett für kleinere Strafen sein – aber wenn der Wagen mit einer Klammer „gesichert“ worden ist hilft das auch nicht weiter.

    Vor drei Wochen in London knapp 20 Minuten nach Ablauf der ‚offiziellen‘ Parkzeit geclampt worden… Hat mich sehr viel Geld gekostet bis die Klammer wieder entfernt worden ist.
    Unfreundliche Mitarbeiter der Clamp-Firma, lästige Kommentare der bearbeitenden Beamtin und Beschädigung am Wagen (Vanden Plas Princess 4 Litre R von 1965) aufgrund der längeren Standzeit durch unliebsame Zeitgenossen inclusive.
    Unterm Strich hat mich die Verspätung aufgrund von einem geschäftlichen Termin gut und gerne GBP 450 zzgl. Entwendung von zwei Emblemen, Verlust aller vier Radkappen und zerschlagenem Aussenspiegel links richtig viel Geld gekostet :-(
    Fahre in Zukunft nicht mehr mit dem eigenen Wagen nach London.

    Aufatmen ist nicht wirklich angesagt, Bussgelder die in der Schweiz entstanden sind werden spätestens bei der nächsten Einreise mit dem selben Fahrzeug gnadenlos vollstreckt, incl. Fahrt im Polizeiauto zum Geldautomaten… Oder wahlweise komplette Beschlagnahme vom Fahrzeug!