Keine Fremdgetränke

Aus dem Mietvertrag eines Veranstaltungsorts in Kreuzberg

§ 1. Mietgegenstand

Die Veranstalter/innen nutzen die Ausstellungsräume …. am … Beginn der Veranstaltung (Doors Open) ist … Die Veranstaltung endet am …

Der Verkauf von Getränken ist alleinige Sache des Vermieters.

§ 3. Aufsicht

Die Veranstalter/innen stellen während der Öffnungszeiten der Veranstaltung Aufsichtspersonen für den Einlass.

Diese stellen vor allem sicher, dass:
a) keine Fremdgetränke, Waffen und verbotene Substanzen ins Haus kommen.
b) ….

§ 12. Miete

1. …

2.
Dieser Vertrag ist bindend. Im Falle einer Vertragsverletzung zahlen die Veranstalter/innen eine Konventionalstrafe von 2000.- Euro. Gerichtsstand ist Berlin.

Soweit der Einblick in die essentialia negotii eines „Teils linksalternativer Veranstaltungskultur„.

Aber vielleicht erbarmt sich ja mal ein kompetenter Zivilrechtler, und setzt den Linksalternativen mal einen wirksamen Mietvertrag auf. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Kreuzberg veröffentlicht.

8 Antworten auf Keine Fremdgetränke

  1. 1
    doppelfish says:

    Aber es ist schon wichtig, daß man sich verbindlich darauf einigt, daß der Vertrag bindend ist.

  2. 2
    Chris says:

    Mich als Nichtjuristen würde ja jetzt schonmal eine kurze Begründung interessieren, was da nicht wirksam ist. Benachteiligt die „Konventionalstrafe“ in Verbindung mit der Kontrollpflicht den Mieter zu sehr?

  3. 3

    @ Chris:
    Sie fragen einen Juristen nach einer kurzen Begründung? ;-)

  4. 4
    David@KATO says:

    Wir arbeiten seit ein paar Jahren ohne Probleme mit unserem Vertrag, und bei unseren Partnern erfreut er sich – sofern ein Vertrag das kann – grosser Beliebtheit.

    Ich weiss also nicht, was das hier soll, und warum wir – ungefragt – zum Diskussionsgegenstand dieses Forums geworden sind….und das auch noch in einem ätzendem lächerlich-bemitleidenden Tonfall.

    Mit etwas gesundem Menschenverstand sollte klar sein, dass wir keinen unserer Partner wegen ein paar reingeschmuggelter Fremdgetränke zu einer Vertragsstrafe verdonnern würden.

    Nur Juristen können so abgehoben sein, so etwas ernsthaft anzunehmen….
    Aber ich weiss ja nicht, wie das in „euren Kreisen“ so abläuft….

    Tut mir leid

    David

  5. 5

    Wir Juristen nehmen halt das, was in einem Vertrag steht, ersteinmal wörtlich.

    „Mit etwas gesundem Menschenverstand sollte klar sein, dass wir keinen unserer Partner wegen ein paar reingeschmuggelter Fremdgetränke zu einer Vertragsstrafe verdonnern würden.“

    Kein sonderlich großes Wunder IMHO. Das Durchsetzen einer Vertragsstrafe setzt voraus, dass Verschulden nachgewiesen wird.

  6. 6

    @ David:
    Vielleicht schalten Sie mal Ihren Ironie-Detektor ein, das würde dann vielleicht dabei helfen, den wirklich freundlich gemeinten Hinweis auf die Qualität des Vertrages zu verstehen. :-)

    Ich bin (wohlgemerkt als Strafverteidiger, ich bin kein Vertragsrechtler) der Ansicht, schriftliche Verträge sind Bedienungsanleitungen für Auseinandersetzungen. Wenn es keinen Streit gibt (weil die Beteiligten einfach ehrlich miteinander umgehen) dann braucht man eben keinen Vertrag. Deswegen scheint es ja mit diesem Vertrag bisher bei Ihnen auch immer geklappt zu haben.

    Davon ab:
    Wer Fremdgetränke mit „Waffen und verbotenen Substanzen“ und mit „gewalttätigen, rassistischen oder sexistischen Personen“ auf eine Stufe stellt, muß sich schon mal ein bisschen Spott gefallen lassen. Meinen Sie nicht?

    Aber vielleicht ist genau diese Art der fröhlichen Toleranz bei „den“ Linksalternativen (der heutigen Zeit) nicht mehr so üblich. Ich kenne das noch anders. Schade drum …

  7. 7
    Chris says:

    @RA Hoenig: Jaja, ich weiss. :-)
    Die Sache mit dem Humor: Den hatte die Linke noch nie wirklich, wenn es um sie selber ging.
    @David: Wer sowas auf seine Seite stellt, muss damit rechnen, auch ungefragt zum Diskussionspunkt zu werden. Allgemeines Lebensrisiko würde ich das nennen.

  8. 8
    Tilman says:

    Jaja, die „Alternativen“. Erinnert mich an eine bekannte Umzugsfirma, die als „Kollektiv“ anfing, dann „im Besitz der Belegschaft“, dann „Mit Belegschaftsbeteiligung“, und nun ist es eine AG.