Keine Vollstreckung von Auslandsknöllchen

Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht ist nicht mehr für 2008 zu erwarten. Dies erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview. Touristen, die in der nächsten Urlaubs-Saison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können also ein weiteres Jahr nicht belangt werden. Auch eine rückwirkende Vollstreckung, wie ursprünglich angedacht, ist vom Tisch. Die Ausnahme bleibt Österreich: Mit diesem Land gibt es seit Jahren ein gut funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen.

Quelle: Biker Journal

Ich bin gespannt, wie sich die Sache entwickeln wird. Wenn ausländisches Bußgeldbescheide in Deutschland vollstreckt werden sollen, muß es effektive Rechtsschutzmöglichkeiten geben. Und bis ein z.B. spanischer Bußgeldbescheid ins Deutsche übersetzt ist, wird es noch ein wenig dauern. Der Entwicklung kann man entspannt entgegen sehen. (Bis dahin haben wir dann auch unseren Selbstverteidigungskurs angepaßt. ;-) )

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen veröffentlicht.

2 Antworten auf Keine Vollstreckung von Auslandsknöllchen

  1. 1
    Callinator says:

    Die Regelung wäre doch so einfach…
    Wenn ein Bescheid ins Ausland geht, dann in der jeweiligen Landessprache…

  2. 2
    Valentino says:

    Das wurde auch Zeit, ich fand das auch immer sehr suspekt, wenn man gleich an Ort und Stelle abkassiert wurde. Wenn man dann nicht genug Geld hatte wurde man fast wie ein Schwerverbrecher abgeführt.