Klagen gegen die Amtstracht für Rechtsanwälte

Der Kollege Andreas Jede schrieb einen Kommentar zu einem früheren Blog-Beitrag, den ich am 15.7.2006 zur Amtstracht verfaßt hatte:

Die Klagen gegen die Berliner Verordnung werden am Montag, den 04. Juni 2007 ab 09h vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Zuvor sind schon Klagen eines anderen Berliner Kollegen abgewiesen worden.

Mich interessiert vor allem die Benennung derjenigen überwiegenden Interessen des Gemeinwohls, die das Tragen eines weißen Hemdes rechtfertigen und die durch das Tragen eines beigefarbenen Hemdes gefährdet sind.

Ich werde berichten.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

5 Antworten auf Klagen gegen die Amtstracht für Rechtsanwälte

  1. 1
    RA Jede says:

    Heute fand die Verhandlung vor dem Berichterstatter des Verwaltungsgerichtes statt. Es verblieb kein Zweifel, daß die Klage als unbegründet zurückgewiesen wird.

    Munition hat das VG vom OVG erhalten, das die Nichtzulassungsbeschwerde eines anderen Kollegen am 31.05.2007 zurückgewiesen hat.

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg bestätigt diese Kleiderordnung mit einer interessanten nachstehend wiedergegebenen Begründung. Zwar habe der Gesetzgeber der Anwaltschaft die Regelungskompetenz übertragen, die diese auch mit der Verpflichtung zum Tragen der Robe ausgeübt habe. Die Sperrwirkung dieser Regelung gelte aber nur solange und soweit der Bund einen Komplex erschöpfend geregelt habe. Da nur die Frage der Robenpflicht geregelt sei, bleibe unterhalb dieser Grundpflicht Raum für ergänzende Regelungen der Länder. Mit anderen Worten: Wenn der Bundesgesetzgeber nur die Robenregelung getroffen habe, können die Länder die Farben der Socken regeln.

    Den Beschluß finden Sie hier: http://www.drschmitz.de/berufsrecht.html

    Mal sehen, ob sich in unserer Sache das OVG wird überzeugen lassen, daß Konventionen kein Gewohnheitsrecht sind?

    Ich werde weiter berichten
    A.J.

  2. 2
    Christian says:

    Wie geil ist diese Begründung denn?!
    Gegenseitigen Respekt und Achtung der Organe der Rechtspflege kann doch nicht an der Farbe der Hemden hängen. Kürzlich wurde mir berichtet, dass am AG Neukölln mancher Anwalt im Jogging-Anzug erscheint!!!

    Besonders wichtig wäre folgende Novellierung der Kleiderordnung:
    I. Die Farbe der Unterhosen ist weiß, sie müssen täglich gewechselt werden.
    II. Den Protokollanten obliegt die Kontrolle.

  3. 3
    doppelfish says:

    Nicht, daß dann Strafverteidiger in Jeans und T-Shirt antreten.

  4. 4

    Die vom doppelten Fisch zitierte „Berufskleidung“ wurde in keiner Instanz, auch nicht von dem Herrn Staatsanwalt, reklamiert.

    Es ist eben weniger eine Frage des Aussehens und der Kleidung, vielmehr geht es um den Auftritt bzw. das Auftreten.

    Und wenn man sich die Kleidung vieler mancher Richter und Staatsanwälte (ich spreche hier nur von Strafjuristen) anschaut, dürften die das Recht verwirkt haben, den fehlenden Phallus Schlips zu beanstanden.

  5. 5
    doppelfish says:

    Im Jahr 1999 hielt Scott McNealy, zu dieser Zeit CEO von Sun Microsystems, auf der CeBIT die Eröffnungsrede. Es wird berichtet, er hätte sich (ausserhalb der Ansprache, natürlich) bitterlich darüber beklagt, daß er „wegen der Deutschen“ das erste Mal in seinem Leben eine Krawatte tragen musste.
    Obwohl, so altmodisch sind wir ja nicht immer.