Kranke Freizeitrichterin

Eine der Freizeitrichterinnen setzte dem Verteidiger eine Frist zur Stellungnahme: Eine Woche.

Es war dann aber doch noch eine telefonische Rückfrage notwendig. Der Verteidiger hatte mühsam ermittelt, wann die Richterin denn mal im Gericht sei. Nach Auskunft der Geschäftsstelle wäre das der heutige Mittwoch, ca. um die Mittagszeit, gewesen.

Die freundliche Geschäftsstelle informierte den Verteidiger dann heute Mittag darüber, daß die Richterin sich krank gemeldet habe.

Es geht um eine eilige Haftsache. Dann wartet der Mandant dann noch ein paar Tage. Bei 23 Stunden in der Zelle und einer Stunde Hofgang, bis die Dame sich irgendwann einmal wieder beim Gericht sehen läßt und über die Haftfortdauer entscheidet.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Strafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Kranke Freizeitrichterin

  1. 1
    Susanne says:

    Unglaublich, das sollte sanktioniert werden.

  2. 2

    Promoviert sind die Damen dann noch weniger zu genießen. In Braunschweig soll eine solche Dame sich mal weinend gegenüber einer Kollegin darüber beklagt haben, dass ein Staatsanwalt irgendwie nicht so gut auf sie zu sprechen sei, obwohl sie doch noch niemals nie irgendeinen Menschen freigesprochen habe und das eigentlich auch nicht vorhabe.

  3. 3
    doppelfish says:

    Was sind das denn für Zustände?

    Kann man nicht vorläufig die Haftdauer reduzieren? Für diese Woche, zum Beispiel, auf Mittwoch, die Mittagszeit? Also, sofern sich der Mandant nicht krank meldet, natürlich.