Ladung per Postkarte

Ich hatte – vor einigen Jahren – einem meiner Mandanten geschrieben, daß er unbedingt zum Gerichtstermin erscheinen müsse, anderenfalls müsse er mit seiner Verhaftung und/oder Vorführung rechnen. Diesen Brief hat er natürlich erst nach dem Termin zur Kenntnis genommen. Der Mitverteidiger kritisierte mich seinerzeit berechtigt:
„Die Mandanten sind nicht dazu ausgebildet, unsere Briefe zu lesen!“ warf er mir vor.

Nachdem nun ein anderer Mandant weder auf unsere Briefpost (geschrieben auf rotem Papier), noch auf eMails oder auf SMS reagiert, habe ich es heute mit einer Postkarte versucht:

postkarte.jpg

Bitte rufen Sie mich an!

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Dieser Beitrag wurde unter Verteidigung veröffentlicht.

2 Antworten auf Ladung per Postkarte

  1. 1
    RA JM says:

    Jetzt muss der „andere“ Mandant nur noch begreifen, dass gerade er gemeint ist.

  2. 2
    doppelfish says:

    Falls das nicht hilft, könnte dieses Motiv motivieren. Mit einem geeigneten Text, natürlich. Vorschlag: „Wir machen auch Hausbesuche!“