Leitender Mitarbeiter des D.A.S. als Vorstand RAK Düsseldorf

Am 25.04.2007 finden im Rahmen der Kammerversammlung die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf statt. Das ist an sich keine Meldung aus Berlin wert.

Bemerkenswert ist allerdings die Bewerbung von Herrn Rechtsanwalt Helmut Beckmann aus Düsseldorf. Herr Beckmann ist Syndikusanwalt und möchte Vorstandsmitglied der Kammer werden. Er schreibt in seiner Vorstellung:

Seit 1986 bis heute Leiter im Bereich Leistung der D.A.S. Versicherungs-AG. Arbeitsschwerpunkte sind dabei das Versicherungsrecht, Kostenrecht und nahezu die gesamte Bandbreite sonstiger juristischer Tätigkeiten.

Die Kammer in Düsseldorf scheint auch sonst keine Berührungsängste mit der Wirtschaft zu haben. Eine weitere Bewerbung kommt von einem Syndikusanwalt der Soldan GmbH und die Website der Kammer läuft auf den Servern der DATEV.

Danke an Rechtsanwalt Thomas Reck aus 79183 Waldkirch für den Hinweis auf der Anwalts-Mailingliste

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

5 Antworten auf Leitender Mitarbeiter des D.A.S. als Vorstand RAK Düsseldorf

  1. 1

    Warum sollte ein Syndikusanwalt sich auch nicht bewerben? Er ist genau so Kammermitglied wie alle anderen RAe auch. Außerdem sind viele der Kollegen Syndikusanwälte ja auch nebenher (oder wie es die Kammer will: hauptberuflich) als niedergelassener Anwalt tätig. Dass viele der Kollegen zunächst als „normaler“ Anwalt tätig waren bevor sie von der Wirtschaft rekrutiert wurden, kommt noch hinzu.

    Warum also ist diese Nachricht einen Beitrag wert?

    fragt sich
    ocj (seinerseits Rechtsanwalt UND Syndikusanwalt)

  2. 2
    Thomas Reck says:

    @ocj:

    Sicherlich alles richtig.

    Es geht hier aber eher darum, wo der Kollege arbeitet: nicht nur die Branche allgemein, sondern auch den Brötchengeber, der/die/D.A.S. durch seinen Umgang mit Versicherungsnehmern und Anwälte alles andere als positiv auffällt.

  3. 3

    Thomas, danke für den Hinweis. Da habe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.

    ocj

  4. 4

    Wenn der Kollege gewählt wird, darf man auf Gutachten der Kammer zur angemessenen Höhe des Honorars gespannt sein. ;-)

  5. 5
    Thomas Reck says:

    Wie ist die Wahl denn ausgegangen? Auf der Kammer-Website steht dazu nichts, und bei den Vorstandsfotos ist auch nicht erkennbar, ob es sich noch um die alte oder schon die neue Besetzung handelt.