Mietrecht und Warmduscher

Der Warmwasserboiler ist defekt. Seit drei Wochen. Und nichts tut sich. Da scheint eine freundliche Erinnerung an den Hausverwalter, ein Kollege, durchaus einmal angebracht:

Sehr geehrter Herr Kollege,

nachdem ich bereits nun in der dritten Woche noch kein warmes Wasser in der Wohnung habe, ich aber eigentlich ein Warmduscher bin, denke ich, daß es nötig sein könnte, mich mal wieder ordentlich zu brausen.

Ich frage daher an, ob ich zu Ihnen nach Hause kommen darf oder ob Sie in Ihrer Kanzlei eine Dusche mit warmem Wasser zur Verfügung stellen können. Handtuch und Seife bringe ich selbstverständlich gern mit; ein Fön ist altersbedingt nicht mehr erforderlich.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ich bin gespannt, ob das reicht.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.