Der Angeklagte reklamierte, daß er von den Polizeibeamten zu hart angefaßt wurde. Er habe Schläge und Tritte bekommen. Das wollte und mußte der Richter natürlich aufklären. Er fragt jeden der beteiligten Polizisten (wörtlich):
Haben Sie den Angeklagten mißhandelt?
Ich habe die Frage nicht beanstandet. Mein Mandant war der Nebenkläger.
Und die Pointe, sprich, was gaben die Polizisten an? (rhetorisch, Antwort unnötig)
#k.