Mit der R1 über YouTube direkt zum Fahrverbot

Mittlerweile darf man davon ausgehen, daß auch Polizeibeamte einen Computer bedienen und im Internet surfen können. Ein britischer Herr der Rennleitung wurde bei YouTube fündig. Dort hatte ein freundlicher Kradler, der seine eigene Stadtrundfahrt gefilmt hat, das Video veröffentlicht. Nicht gut war, daß er – wohl auch zur späteren Dokumentation beim Benzingespräch – den Digital-Tacho nicht abgedeckt hat. Und der zeigte teilweise die Zahl 150.

„Das ist an dem Tag, als ich meine neue Kamera-Halterung für den Tank von eBay bekommen habe – bessere/verrückte Videos folgen.“

… waren die letzten Worte eines Führerscheinbesitzers.

Denn begeistert war der surfende Wachtmeister auch, daß der Knieschleifer – sicher nur zum späteren Nachweis bei seinen Sportsfreunden – auch gefilmt hat, wie das Mopped von hinten aussieht. Ob nun wirklich noch weitere „verrückte“ Videos folgen werden, weiß ich ja nicht; aber das wird sicher noch etwas dauern.

Quelle: Burnham-on-sea.com

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Danke an Rechtsanwalt Andreas Schwartmann für den Link

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen, Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Mit der R1 über YouTube direkt zum Fahrverbot

  1. 1
    Callinator says:

    Autsch…

    Nur was mich mal wieder aufregt, diese ****Zeitungen schaffen es nicht den Link zum Youtubevideo zu veröffentlichen… Was soll so ein Kack? Will mir das angucken ^^ Und gerade bin ich zu faul zum suchen….

  2. 2
    Mephisto says:

    Was einfach daran liegen könnte, dass das Video inzwischen entfernt wurde :-)