Eine im Ergebnis völlig absurde Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt am Main am 30.03.2007 getroffen: Wer sich in Gefahr begibt, darf hinterher nicht jammern, weil andere schuldhaft dafür sorgen, wenn man darin umkommt. Oder so ähnlich lautet der
Leitsatz:
Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. In einem Ausflugs- und Wandergebiet muss ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen. Darüber hinaus ist die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Motorrad contra Fahrrad: Kein Schmerzensgeld nach Unfall
Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt. Die 20. Zivilkammer wies die Klage eines Motorradfahrers auf Zahlung von rund 10 000 Euro zurück (Az: 2-20 O 8806/06).
Der Motorradfahrer hatte sich im Taunus bei einem Sturz erheblich verletzt, nachdem ein Fahrradfahrer plötzlich aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.03.2007, Az. 2-20 O 8806/06
Quelle: dpa-Meldung vom 30.03.2007
Ich hoffe nur, dass diese Entscheidung nicht rechtskräftig wird.
Danke an Rechtsanwalt Klaus Kutzki für den Hinweis auf diese Entscheidung.
UPDATE am 17.4.07:
Die Entscheidung mit dem kompletten Wortlaut des Urteils ist eingetroffen und hier besprochen.
Welcome to Absurdistan.
Angesichts so gäußerter Auffassungen frage ich mich wirklich, wann das Motorrad fahren gänzlich verboten wird. Wäre ja nur schlüssig bei der Vielzahl von unachtsamen anderen Verkehrsteilnehmern, deren verkehrsrelevantes Versagen dann der Motorradfahrer zu verantworten hat.
Wieso finden Sie diese Entscheidung so abwegig?
Es ist doch auch seit Jahren bereits anerkannt, daß das deutliche Überschreiten der Autobahnrichtgeschwindigkeit schon für sich genommen eine Mithaftung begründet, auch wenn den „Raser“ keinerlei Verschulden trifft. Auch dort hat die Rechtsprechung die Mithaftung aus der Betriebsgefahr, bzw. der deutlich erhöhten Betriebsgefahr durch die hohe Geschwindigkeit abgeleitet.
Daß nun aber einem Motorrad per se eine deutlich höhere Betriebsgefahr zukommt als das bei bei einem Mofa oder einem Auto der Fall ist, sollte angesichts der bekannten Statistiken keiner weiteren Erläuterung bedürfen. Denn selbst wenn ein idealer Motorradfahrer unterwegs wäre, also einer, der sich u.a. akribisch an die Verkehrsregeln halten würde, so wäre er dennoch allein durch die Motorradbenutzung in erheblich höherem Maß gefährdet, weil er beispielsweise wesentlich schwerer erkennbar ist als das Auto und weil er deutlich schneller fährt als das Mofa. Bei realen Motorradfahrern kommen möglicherweise noch einige gefahrenerhöhende Faktoren dazu.
Alles in allem erscheint die Entscheidung des LG daher zumindest vertretbar.
Was ist dem Radler passiert? Wäre es diesem lieber gewesen von einem KFZ umgesäbelt zu werden? Mit wahrscheinlich dann schwereren Verletzungen? Als Motorradfahrer fährt man per se aufmerksamer als ein im Urlaubsgebiet vor sich hinträumender Autofahrer.
Christian Scheel
Dieser Rechtsprechung folgend müsste Fussgängern und Radfahrern bei Nacht und Regen bei Unfällen mit PKW grundsätzlich der Haftungsanspruch gegenüber dem Auftofahrer abgesprochen werden.
Eigentlich müsste dann ja das Geboren werden als Betriebsrisiko gelten- langfristig sind alle Menschen, die geboren worden sind, früher oder später umgekommen…
Natürlich ist Motorradfahren tendenziell gefährlicher als Autofahren; aber wo ist (für mich als juristischen Laien) der Zusammenhang? Genauso kann ich ja auch nicht jemandem in einem Unfall den Mercedes zerlegen und dann sagen, wer mit einem so teuren Auto fährt, nimmt hohe Reparaturkosten in Kauf und ersetze nur den Gegenwert eines Skoda…
Ich fasse es nicht…
@ Dieter:
Nein, keineswegs anerkannt, sondern von kritiklosen Richtern einer Jahrzehnte alten und schlicht abwegigen BGH-Entscheidung nachgebetet.
Ansonsten – Motorradfahrern „als Verschulden gegen sich selbst“ und „Unfallfolgen … ganz bewusst in Kauf genommen“ ist schlichtweg Schwachsinn pur.
Hallo,
Habe vor genau einer Woche mit einem Kleinwagen, der erfreulicherweise eine sehr weiche „Schnauze“ hat, einen Hund angefahren, der direkt aus einer Hauseinfahrt auf die Straße lief.
Natürlich werden die Kosten , Spoiler ist kaputt, vom Besitzer des Hundes übernommen. Wenn mir das gleiche mit dem Motorrad passiert und ich dabei gestürzt wäre, hätte ich also den Schaden selbst tragen müssen?
Das kann doch wohl nicht sein!
Was ist denn mit den vielen Menschen, die ein motorisiertes Zweirad nicht nur zum Spaß, sondern z.B. einen Roller fahren, weil sie sich kein Auto leisten können. Oder ist das wieder etwas anderes vor der deutschen Gerichtsbarkeit?
Und wann wachen wir hier auf, gehen auf die Straße?
Wir sind doch selber schuld wenn wir uns das so bieten lassen.
Sich nur hier aufregen bringt nicht´s — Handeln ist angesagt.
Die Frage ist nur gegen was wir protestieren wollen, sollen, müssen.
Gegen die Richter…. gegen die von uns gewählten Vertreter….
ohne Worte
@Peter
Wieso verboten? Langfristig heisst es dann „Lieber Motorradfahrer – da du ja genau um das höhere Verletzungsrisiko weisst, werden dir Behandlungskosten nur in der Höhe ersetzt, wie sie für einen autofahrer in derselben Situation aufgetreten wären.
Wie, der hätte sich gar nicht verletzt? Tja, pech gehabt, ihre Behandlung dürfen sie selber tragen.“
Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen könnte.
volker
Lieber Dieter,
was du da schreibst ist gleich an mehreren Stellen dummes Zeug.
Ich hoffe doch sehr, das dieser Richter (bestimmt mit recht großer MB oder vergleichbarer Klasse unterwegs) nicht selber irgendwann einmal einen Motorradfahrer mit seinem PKW die Vorfahrt nimmt und Ihn dabei Tötet. Warscheinlich verlangt er dann von den Erben Schmerzensgeld und Schadensersatz da ja der Motorradfahrer immer durch die „Betriebsgefahr“ schuld hat. (:-(
War es nicht auch so, das die meisten Motorradfahrer nicht töten … sondern (durch die Betriebsgefahr) getötet werden ?
Solche Urteile halte ich für Menschenverachtung 1 Güte. Zurück zu den Anfängen …. Sklaven hatten auch keine Rechte.
Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer ? ? ?
105 Strassenrowdy müssen wieviel Jahre rasen bis sie 1.000.000.000 km gerast sind? *
Liegt in der Sache der Natur, da die fehlende technische Sicherheitssausstattung nicht beim Zweirad (Fahrrad, Mofa, Roller oder Motorrrad) vorzuweisen wäre!
Demnach würde ein CV2 Fahrer auch einem erhöhten Betriebsrisikos unterliegen und im Falle eines unverschuldeten Unfalles, leer ausgehen, weil ich er ja hätte wissen müssen das die Ente keinen Kopf-,Knie-,Seiten- und Lenkradairbag inne hatte!
Und wenn Du auf ne alten Schiffs-Fähre unterwegs bist, und die……
Ich hoffe nur, daß das Urteil in der nächsten Instanz in der Luft zerissen wird. Ansonsten müßte man schon am Rechtsstaat zweifeln.
skandalös, was da in so manchen Hirnen umherschwebt.
Solche Urteile müssten die Herren u Damen am eigenen Laib erfahren –
damit endlich Realitätsnahe bzw Nähe gezeigt wird
Vielleicht erreicht der Motorradfahrer ja durch das Anti-Diskriminierungs-Gesetz , das Urteil zu kippen .
Dieses Urteil ist mit daran schuld, daß ich in 2006 die Motorradfahrerei drangegeben habe.
Ich bin im Besitz aller Führerscheine und habe bisher ca. 140.000km auf dem Motorrad gefahren, aber die Angst vor einem Unfall oder eine dem Motorradfahrer diskriminierende Urteilsfindung, bei der z.Z. Zunahme der Idioten im Straßenverkehr, seien es PKW-, Motorrad-, Fahrradfahrer und auch Fußgänger, haben mich zu diesem Schritt bewogen.
Ich hoffe nur, daß dieses Urteil angefochten und geändert wird und dieser Schmalspurrichter mal an einen ebenso verbohrten Kollegen gerät.
Hotte
Ein einziges Brechmittel, dieses Urteil. So kurz nach dem „Koran-Urteil“ hab ich langsam das Gefühl, die Richter entdecken die Möglichkeit, durch total absurde Entscheidungen in die Presse und somit mal aus ihren muffigen Kämmerchen raus zu kommen
Hoffentlich ist der Kläger rechtsschutzversichert oder kann die Berufung anderweitig finanzieren. Ansonsten müssten wir Motorradfahrer einen Spendentopf organisieren, aus dem die Berufungskosten finanziert werden können. Dieser Mist DARF einfach nicht rechtskräftig werden, sonst bekommen wir dieses Urteil in Zukunft ständig um die Ohren gehauen.
Als Motorrad- und Autofahrer finde ich einige Begründungen der Richter mehr als Zweifelhaft. Was soll ich mir bitte unter „plötzlich auftretenden Spaziergängern und Radfahrern“ vorstellen? Sind das Verkehrsteilnehmer mit Sonderrechten, denen nicht zuzumuten ist, sich an bestehende Regelungen im Straßenverkehr zu halten wie z. B. den Vorfahrtsregelungen?
Mit Ausnahme von Bundesautobahnen können doch wohl überall auch Fahrräder und Fußgänger unterwegs sein. Wo bitte liegt jetzt der vom Landgericht gesehene Unterschied zwischen einer Stadt und einem Ausflugs- und Wandergebiet?
Zu der „Betriebsgefahr“ eines Motorrades möchte ich hier auch noch einiges aussagen:
In den letzten 20 Jahren sinken die von Motorradfahrern/innen verursachten Unfälle kontinuierlich, wogegen die Zulassungszahlen motorisierter Zweiräder ständig steigen. Alleine das ist für mich ein klarer Beweis dafür, dass die heutigen Motorradfahrer/innen sehr umsichtig und aufmerksam fahren.
Motorräder sind sehr schmal (im direkten Vergleich zu einem PKW) und können aufgrund dieser Tatsache auch in vielen Fällen ausweichen und Unfälle verhindern, in denen man in einem PKW keine Chance mehr gehabt hätte.
@ Dieter
Vor einigen Jahren wurde eingeführt, dass Motorräder auch am Tag mit Licht fahren. Alleine dadurch wurden sie schon wesentlich besser gesehen. Jetzt wird darüber nachgedacht, dass Tagesfahrlicht auch für Autos einzuführen, was die ganze Aktion und den guten Ansatz von damals dann wieder ad absurdum führt.
PS: Ich kann nur hoffen, dass dieses Urteil gleich wieder gekippt wird!!!!
Herr Ackermann verdient im Jahr soviel wie 13 Arbeiter in ihrem ganzen Leben erwirtschaften. Recht kostet Geld, für Arbeit muss man dankbar sein……usw.
Ich scheiß auf unsere Demokratie, ich will einen König!!! Da wusste man woran man war. Da wußte man die Birne sitzt ganz locker auf dem Hals und, was für ein Witz, man zahlte einen „zehnten“—-höhöhöh!!
Vieleicht sollte man schon mal ein Konto eröffnen, wo jeder Motorradfahrer einen kleinen Obolus spendet, damit Geld für die BERUFUNG zusammen kommt.
Findet diese dann statt würden sich ein paar Tausend Motorräder vor dem Gerichtsgebäude auch sehr gut machen.
Motorradfahrer Deutschlands VEREINIGT euch.
Sonst wird es immer mehr Streckensperrungen geben und wir werden immer mehr in unserem Grundrecht eingeschränkt.
Zur Betriebsgefahr: wäre es nicht viel ehrlicher, die von Autofahrern schuldhaft verletzten (oder getötete) Motorradfahrer zur Betriebsgefahr der Autos zu zählen? Wie würde die Statistik dann aussehen?
Oder viel harmloser: der auf deutschen Straßen verursachte Sachschaden…ich vermute da kommt bei den Kradlern nicht so viel zusammen wie bei den PKW-fahrern…?
Sind Fahrradhelme eigentlich Pflicht? Ohne im Straßenverkehr ist doch nun wirklich Selbstmord…
Ich bin mir grade nicht sicher was mich an dem Urteil mehr irritiert.
Das die Betriebsgefahr für den Motorradfahrer höher ist, als für einen Autofahrer leuchtet mir ja noch irgendwie ein, aber dabei ist zu bedenken, dass dieses Betriebsrisioko sich hauptsächlich für den Fahrer erhöht und nicht auch für andere Verkehrsteilnehmer. Unzweifelhaft richtet ein 200kg KRad bei einem Unfall weniger Schaden beim Gegenüber an, als ein 1800kg Pkw.
Was mich persönlich aber viel mehr stört ist das absolute Fehlverhalten des Radfahrers, der, ohne jegliche Vorfahrtsregeln zu beachten, auf die Straße einbiegt und sich aufgrund des obigen Urteils nicht verschuldet und somit nicht Schadensersatzpflichtig macht! Auch wenn es sich hierbei um ein sog. Ausflugs- und Wandergebiet handelt, sollte doch davon ausgegangen werden können, dass sich Verkehrsteilnehmer angemessen verhalten. Immerhin ist ein Wandergebiet kein rechtsfreier Raum. In einer Spielstraße ist klar, dass irgendwo Kinder hervorgeschossen kommen können, aber ein solches Prinzip auch auf ein Wandergebiet zu übertragen ist für mich nicht begreiflich. Aufgrund dessen sollten ab sofort alle Motorradfahrer nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren, da eigentlich ÜBERALL damit gerechnet werden kann, dass Spaziergänger und Radfahrer plötzlich auftreten!…eventuell noch besser wäre schieben. Demnach ist es nicht mehr wichtig, ob den Motorradfahrer ein Verschulden aufgrund eines Fehlverhaltens trifft….NEIN, denn selbst wenn der Gegenüber VORSÄTZLICH ein Rechtsgut(Vorfahrt) verletzt und es so zum Unfall kommt, ist der Gegenüber nicht zum Schadensersatz verpflichtet, insofern, dass seine Handlung (das Vorfahrtnehmen) nicht kausal ist für den Unfall, sondern IMMER der Motorradfahrer kausal ist, weil er allein schon durch das anlassen des Motorrades eine solch erhebliche Gefahr für sich und seine Umwelt geschaffen hat und dies, laut dem Urteilstenor der einzige Grund ist, weshalb er verunfallt ist.
In diesem Urteil sehe ich eine krasse Abkehr von der Verschuldenshaftung hin zu einer reinen Betriebsrisikotragung/-haftung
Dieses Urteil ist nur wieder ein Zeichen dafür das Motorradfahrer nur Freiwild sind oder wie kommen Urteile zustande die eindeutig
die Grundrechte Verletzen. Dazu beachte man nur die Urteile zu den sogenannten „Bitumenschmierereien“ oder Urteile die beschädigungen an einer Lederkombi nach einem Unfall als „Trophähe“ abtun.Auch ich hatte das Problem mit einem Rentner
der auf der Autobahn einfach nach Links ausscherte 25% Teilschuld weil ich 150km/h schnell war. Wer glaubt in Deutschland wir Recht gesprochen ist selber schuld.Hier bekommt nur Recht wer den besseren Anwalt hat.
Leider sind viele Menschen (auch Führerscheinbesitzer) zu blöd sich als Radfahrer bzw. Fußgänger an die einfachsten Verkehrsregeln zu halten…
Wer legt solchen Richtern das Handwerk?Ich könnt K…
Tja, Richter sind auch nur Menschen… Als RA-Sohn kenne ich einige Richter, und weiß, daß diese recht häufig Urteile fällen, bei denen zumindest eine latente Einfärbung durch die eigene Meinung stattfindet…
Wenn man dann auch einen Richter trifft, der Motorradfahrer „hasst“ (und ich habe seit den 7 Monaten meines Motorradbesitzes schon einige Motorradhasser getroffen… Meistens Fahre von Mittelklasse+ Limousinen mit 200 oder mehr PS), dann ergeht solch ein Urteil…
Ich habe viele Menschen getroffen, die das Motorradfahren an sich absolut nicht nachvollziehen können, gerade aus Risikogründen für den Fahrer, Umweltschutz usw.
Was mich nicht davon abhalten wird, zu Fahren… Aber ich denke, in unser Reglementierungswütigen Gesellschaft werden immer mehr solcher Urteile abgefaßt werden… Das deutsche Rechtssystem beruht auf dem Grundsatz, den Schwächeren zu schützen, und das war in diesem Fall der Fahrradfahrer.
was ist so schlimm am urteil,wehret dem anfang, ich als mopet fahrer habe eine verschlimmerung des unfalls verhindert,es hätte auch ein pkw mit 5 menschen sein können der beim ausweichen einen abhang hinunter stürzt.
Auch drehstuhl akrobaten haben ein recht sich im sinne der blödheit zu äussern.
Nach diesem Urteil wäre es für alle Verkehrsteilnehmer besser, mit einem Panzer unterwegs zu sein, denn dann wäre das Risiko „Verschulden gegen sich selbst“ am geringsten. Es wird langsam Zeit, daß sich in der Rechtsprechung endlich der gesunde Menschenverstand durchsetzt. Oder?!
Ich fahre über 10 Jahre (ohne sebstverschuldeten Unfall) Motorrad und könnte ein Buch über Erlebnisse mit verschusselten Autofahrern schreiben, die in meinen Augen ein höheres Betriebsrisiko in sich bergen als jeder Motorradfahrer. Natürlich gibt es auch unter uns „Schwarze Schafe“, aber die Statistiken sprechen, wie hier schon bemerkt wurde, leider eine andere Sprache.
Was mich in diesem Fall noch interessieren würde: gab es eine angemessene Geschwindigkeitsbeschränkung und wurde diese vom Motorradfahrer eingehalten? Wie werden Ausflugs- und Wandergebiete für Verkehrsteilnehmer sonst sichtbar gemacht?
Endlich ein Schritt in die richtige Richtung!
Man sollte den Asphaltrabauken für immer das Handwerk legen. Das Fahren von Einspurfahrmaschinen sollte per leges unter Strafandrohung verboten sein. Waffenbesitz ist ja auch weitesgehend verboten. So bliebe wenigstens der wunderschöne Odenwald mit seinen Wanderdomizilen von dieses Krachmachern und Schmutzfinken verschont.
Und wer in Deutschland lebt, unterliegt ständig einer „erhöhten Betriebsgefahr“ durch schrullige, senile und durchgeknallte Richter… lebenslänglich für alle! ;-)
Achja und aggressiven Spießern wie „Heinz“ sollte man lebenslänglich die Schreibrechte im Internet entziehen… wenn einer verbiestert, verspießert und verbohrt ist, und anderen keine Freude gönnt, kann mit seinen Ergüssen ja seine Familie „beglücken“, soll den Rest der Welt aber doch bitte mit seinem geistigen Durchfall verschonen.
Tag und Nacht viel Krach, schlechte Luft und gestörten Nachtschlaf, Mittags- und Sonntagsruhe, bis ans Lebensende, wünsche ich Ihnen, Heinz, alter Spießer, von Herzen.
Kann es sein, daß dieser „Richter“ die Definition des Begriffes „Betriebsgefahr“ nicht kennt? Imho bedeutet diese die Gefahr für andere und nicht für sich selbst. Somit müßte die Betriebsgefahr eine PKW ungleich höher sein als die eines Krades, da ja damit ein höherer Schaden angerichtet werden kann.
Ich bin sicher, dieses Urteil wird kassiert.
Ich gebe Heinz vollkommen recht. Ach ja und ich finde unser schöner Ort sollte auch gerettet werden, von den täglich zig1000 Autos – also Autos verbieten. Und meine Tante – ja die wohnt am wunderschönen Frankfurter Stadtwald, saulaut – wegen der Flieger, also bitte auch auf den Index. Und die ganzen vielen Rasenmäher die mich Samstags nerven – ab auf den Müll….die stinkenden Fabriken…die strahlenden AKWs….die schreienden Kinder – DAS ist es!!!! Wir verbieten uns selbst, dann hat der Planet endlich Ruhe. Und ich hab Ruhe vor so Heinzelmännchen :-)
Sollte ich Demnächst einen Radfahrer oder Fußgänger mit meinen LkW Plattwalzen, kann ich dann mit einen Freispruch rechnen????
Denn da ist die “Betriebsgefahr” für den „kleineren“ Verkehrsteilnehmer größer also sollten Die damit rechnen Überfahren zu werden……
Zum Heinz
Was Fährst du für ein Auto????
Ein Motorrad produziert wesentlich weniger Abgase wie deine Blechbuchse, und der lärm ist nur zur Linderung der “Betriebsgefahr”
durch Egoistischen Kriechern die nach 3 Gläsern Wein verträumt die restlichen Verkehrsteilnehmern von der Strasse Drängeln.
Alles gute Argumente, nur interessiert sich niemand für Argumente.
Deutschland ist m. E. KEIN Rechtsstaat, sondern eine Rechtsstaatskarikatur. (Einzelne, ehrlich bemühte Richter mögen mir verzeihen.) Das merkt man aber vor allem an anderen Stellen, an denen es um richtig Geld oder um große Köpfe geht. Wundert mich, daß es sog. „unabhängigen“ Richtern gestattet ist, durch derartige Lapalien, bei denen es eigentlich um nichts geht, derartig Wirbel unters Volk zu bringen. Der Staat kann es eigentlich nicht wollen, daß das Volk zuviel Gelegenheit bekommt, sich über unser System Gedanken zu machen. Und da wir m. E. KEINE Gewaltenteilung haben…
Aber die Motorradfahren bekommen – wie alle Gruppen, die sich nicht vernünftig organisieren – das, was sie verdienen.
Genau: Warum denn nicht nur noch Schrittgeschwindigkeit in „Wandergebieten“ oder Städten, am besten in Gruppen? Dann aber dauerhaft und konsequent. Wäre eine Idee – und mangels anderer Ideen wäre das sogar eine gute Idee.
Wird aber nicht passieren und daher wird auch diese m. E. mutmßliche Rechtsbeugung u. U. Bestand haben, so wie viele andere.
Arme ehemalige Bundesrepublik!
Zitat :
Endlich ein Schritt in die richtige Richtung!
„Man sollte den Asphaltrabauken für immer das Handwerk legen. Das Fahren von Einspurfahrmaschinen sollte per leges unter Strafandrohung verboten sein. Waffenbesitz ist ja auch weitesgehend verboten. So bliebe wenigstens der wunderschöne Odenwald mit seinen Wanderdomizilen von dieses Krachmachern und Schmutzfinken verschont.
Geschrieben von Heinz am 02.04.2007″
Wenn ich sowas scho lese, platzt mir scho mer fast der sack !
Wer sagt denn das alle motorradfahrer rabauken und schmutzfinken sind ?
Abgesehen davon ging des voll am thema vorbei .
Leute die so etwas schreiben, schreiben auch solche sachen auf einen flyer zu eine motorradsegnung :
“ freut mich wenn’s euch deppen auf die fresse haut “
mfg Scholle
Moin!
Klasse, wie es hier bei uns abgeht….
Die Motorradfahrer können und werden sich hier in D NIE zusammentun, das war schon so, ist so und bleibt auch so…Chance vertan ( Der BVDM z.B. hat leider nur sehr wenige Mitglieder, gemessen am Fahrzeugbestand )…
Also kämpft jeder für sich allein gegen die Windmühlen des Bananenrechtsstaates…..
Ich habe mich entschlossen, die Landstrassen soweit es mir möglich ist zu meiden, ich fahre, wenn ich schnell und kurvig fahren will, auf die Rennstrecke…Betriebsgefahrminderung…..
Und zu Heinz: Alle Motorradfahrer in einen Sack stecken und druffkloppe, das war vor 70 Jahren auch schonmal „in“, aber sich auf eine so billige Weise den Tatsachen zu verwehren, ist schon heftig:
Motorräder sind seit vielen Jahren schon die bestgewartetsten Fahrzeuge überhaupt, allein schon wegen der „Betriebsgefahr“….
Immer mehr Motorräder weisen eine hochmoderne Motorsteuerung mit Abgaswerten ähnlich wie moderne/neue Autos auf (von wegen Stinker) und immer mehr Motorräder haben sogar ABS und anderen sicherheitsrelevanten Schnickschnack…..
Und immer wieder gibt es Idioten, denen alles egal ist, allerdings genausoviele im Auto-Bereich. Und auch ich hätte gerne mal meine Ruhe. Aber ist das heute überhaupt möglich???
Wahrscheinlich nicht, wenn man nicht gerade mitten im Wald oder bei den sieben Zwergen wohnt….
Also, lieber Heinz, beruhige Dich, denn ist wie überall nur der kleinste Teil einer Gruppe, der den ganzen Rest denunziert und in ein schlechtes Licht rückt….
Und das Urteil?
Wünschen wir dem Motorradfahrer in der Berufung einfach einen Richter mit mehr Weitblick, mit mehr Weltoffenheit und mehr Rückgrat….
Zu dem Urteil sag ich mal nix. Es bestätigt aber meinen Eindruck dass in unserem Land eine vollkomme Verblödung rasend vorranschreitet.
Alleine was ich am Sonntag im Fernsehen an falsch interpretierten Statistiken anhören durfte (Details spar ich mit), hat mich fast zur Verzweiflung getrieben.
Aber wie herrlich!! Dass man hier was vom Heinz hören darf.
Wundere mich, dass kein Motorradfahrer hier sich an den Heinz erinnert.
Ich sag nur Fakeseite
http://gegen-motorradfahrer.foren-city.de/
Also bitte immer cool bleiben und daran denken:
Don’t feed the troll!!!
Grüße
Buzz
Mein Mopped hat mehr Sicherheitsausstattung als die meisten Autos. ABS, TCS, CBS usw. Es hat Abgaswerte von denen Die meisten Autos nur träumen, Es stößt sehr viel weniger CO² aus als die 3 liter Autos.
Verbraucht bei 130 nur 3 liter, und das bei 98 PS und 225 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Und es macht nicht mehr Krach als ein normales Auto.
Die dicken Dinger von Audi, BMW und Mercedes machen viel mehr Krach. Ganz zu Schweigen von den Porsches und Ferraris dieser Welt.
Und dann kommt son Richter daher und fällt so ein Urteil……
Und dann kommt noch der Heinz und seine Mannen……..
Dazu gibt es nichts weiter zu sagen…..
Per Definition ist nun also die Betriebsgefahr beim Motorrad höher als beim Auto.
Ist dann nicht auch per Definition die Betriebsgefahr beim Fahrrad höher als beim Motorrad?
Der Schwächere hat Pech?
Wenn ich mich heute aufs Fahrrad setze (vor allem in Großstädten oder auf Straßen außerorts), dann setze ich mich einer sehr hohen Gefahr aus verletzt zu werden, das muß ich auch wissen. Jeder andere Verkehrsteilnehmer fügt mir als schwächtem Glied Schaden zu.
Komische Gesetze und deren Auslegung haben wir nun hier in Deutschland!
Wenn der Motorradfahrer gerast wäre, und damit ne Mitschuld bekommt, damit könnte ich ja leben, aber was soll den dieser Geistige Durchfall des scheinbar nicht ganz wachem Richters?
War dies einer von jenen Richtern, die glauben selbst mit dem Fahrrad fahren zu müssen um die Umwelt zu retten und alle anderen Menschen, die irgendwie motorisiert unterwegs sind müssen verboten werden?
Armes Deutschland! Wo soll das noch hinführen?
Zum Urteil fehlen mir wirklich die Worte!!!
Und dann noch die Begründung – mit Statistiken…
Wie sagte schon Churchill?
Ich glaube keiner Statistik, die ich nicht selber gefälscht habe!
Man braucht doch nur entsprechende Institute damit zu beauftragen, und die beweisen genau das, was man will….
Außerdem taucht in der Statistik wahrscheinlich auch nicht auf, ob die Kradfahrer schuldhaft oder unschuldig verstorben sind.
Aber ich finds toll, dass man trotz Regelbruch und eigener Dummheit/Blindheit/wasweißich… trotzdem grünes Licht unserer Richter bekommt und man schnell einen Täte -Opfer-Tausch vollführt.
Ich fahre selber Motorrad, und kann durchaus behaupten, dass man gerade auf Grund des höheren „Betriebsrisikos“ (wenn ich das schon höre!!!!) viel aufmerksamer fährt und intensiver auf die Umwelt eingeht – weil er auch Wind, Regen, Geräusche etc direkter wahrnimmt – als ein Fahrer eines A8 oder der G-Klasse, der von seiner Umgebung nichts mitbekommt, im zweifelsfall aber mit 3Tonnen auf den Radfahrer rasseln würde…
Armes Deutschland!!!!!! Quo vadis?!?!?!?!
Arme Motorradgemeinschaft!!!!!
Ein kopfschüllender, ratloser Biker
..klarer Fall, die ersten Pissa-Schüler sind bereits Richter..
Unglaublich!
Gruß
Michael
So ein Urteil kann doch nur von einem führerscheinlosen radfahrenden Richter gefällt werden.
Das Parteibuch scheint dann vielleicht auch noch passend zu sein.
Es soll ja durchaus Verkehrsrichter geben, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren.
Man kann es nicht in Worte fassen…
Einer, der mehr Bike als Bürgerkäfig fährt
Mit dieser hirnrissigen Begründung hätten sämtliche Frauen die Minirock oder gar Bikini tragen jegliches Recht verloren, sich gegen eine Vergewaltigung juristisch zur Wehr zu setzen.
Wer ein aufreizendes Kleid oder tiefes Dekolltée trägt, nimmt ja wohl wissentlich die Folgen in Kauf.
Die unter dem Eindruck der Rechtssprechung des 3.Reiches (zurecht) gemachten wichtigsten Erweiterung des Richteramtes, nämlich die absolute Unabhängigkeit, wird anscheinend von einigen zur Kompensation persönlicher Komplexe mißbraucht.
Gruß,
Michael
ok, alles klar, wenn wir das prinzip, das in der hiesigen pseudo-rechtsprechung dargestellt wurde, nun als radfahrer im taunus anwenden, kann man willkürlkich unter missachtung sämtlicher verkerhrsregeln von feldwegen auf die strassen fahren ohne den querverkehr zu beachten und somit alle motorradfahrer abschiessen, die sich auf der strassen befinden.
Ich kaufe mir dann gleich einen entsprechenden schutzanzug, in dem mir nichts passieren kann und der motorradfahrer hat dann eben gelitten. er hat ja das höher betriebsrisiko. herr richter eine frage bitte: wozu gibt es eigentlich verkehrsregeln? die frage, ob ich an ihrem sachverstand zweifeln darf ist doch offensichtlich berechtigt – oder?
Sorry,
aber dieses Urteil zeigt deutlich wie „unabhängig“ die Richter dieses Landes in ihrer Rechtssprechung sind – gleich und gleich ist eben noch lange nicht gleich – ich habe tagtäglich mit Urteilen im Verkehrswesen zu tun – und es ist erstaunlich zu welch unterschiedlichen Auffassungen der einzelne Richter kommt….dieser Richter muss Fußgänger und Dackelbesitzer sein – ein Hamburger Staatsanwalt, den ich kenne und Motorradfahrer ist, wäre zu einem anderen Urteil gekommen..aber das ist unser Rechtssystem – und ich fahre trotzdem weiterhin mit Begeisterung Motorrad….
Hallo liebe Richter der 20. Zivilkammer zu Ffm,
ich glaube Sie haben dort kognitiv einen wesentlichen Fehler in Ihre Urteilsbegründung eingebaut. Genau, es ging ja nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um den Anspruch auf Schadenersatz – speziell Scmerzensgeld. Gemäß Definition ist die Betriebsgefahr eine Gefährdung, welche (von einem Fahrzeug) aufgrund der Beschaffenheit im Betrieb in den Verkehr eingebracht wird. In Ihrer Argumentation leiten Sie die Gefährdung jedoch aus einer Risikostatistik ab. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuh‘. Das Risiko getötet oder schwer verletzt zu werden verhält sich antipropotional zu der Menge Stahl, die einen umgibt. Andersherum steigt die Gefahr für die Unfallgner jedoch eindeutig mit der eigenen Fahrzeugmasse. Bislang waren die Gerichte immer bemüht, schwächere und gefährdete Spezies (Kinder, Senioren, Fußgänger, Radfahrer) als benachteiligte Verkehrsteilnehmer zu schützen. Wenn der Motorradfahrer Ihrer Meinung nach so gefährdet ist, sollte auch er einen besonderen rechtlichen Schutzstatus erhalten … vor anderen Verkehrsteilnehmern, senilen ‚Braunbären‘ und (leider, aber ganz besonders) vor Ihnen. Würde man Ihrer Auffassung von Gefährdung, Schuld und Haftung folgen, dann (hier kann ich mich einigen meiner Sorredner anschließen) wären Kinder, Fußgänger und Radfahrer perse schuldhaft unterwegs und so gut wie nie schadenersatzberechtigt. Die Teilnahme eines Radfahrers am öffentlichen Straßenverkehr könnte man schlichthin als potenziellen Suzidversuch werten. Welche Chance hätte er schießlich, wenn er von einer 2,5t schweren Limousine bei Tempo 50 in der 30er Zone abgeräumt wird? Letztendlich muss man ja auch damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich über die Verkehrsregeln hinwegsetzen. [Anm. d. Autors: Der Radfahrer in Ihrem Urteil mißachtete auch die Vorfahrt]
Sollte zu Ihrer Meinungsbildung das Vorurteil des ständigen Heizers aus zwei Rädern beigetragen haben, befinden Sie sich leider in ‚guter‘ Gesellschaft. Erst kürzlich durfte ich vor dem elbflorentinischen AG von Richter Drosselbart [Name durch den Autor geändert] erfahren, dass Motorradfahrer sich generell nicht an die Verkehrsregeln halten. So führte der Richter unter anderem aus: „Ich weiß, wie Motorradfahrer sind, ich fahre selbst Motorrad. [aha] … Wozu braucht man ein 1300ccm Motorrad wenn man sich an die Verkehrsregeln hält? … Für Reisen? Ihre Frau fährt bei Ihnen wohl mit? Meine Frau weigert sich, bei mir mitzufahren, seitdem ich sie einmal mitgenomen habe. [olala]“ Ganz erstaunt war Ihr werter Kollege bei der Betrachtung meines KBA-Auszug. „Wie lange fahren Sie Motorrad? 15 Jahre und noch nie einen einzigen Punkt gehabt? Wie geht denn das?“ Naja, dass hat er dann auch gleich geändert … weil „der Angeklagte lügt immer, besonders Frauen…“. [soso]
Meine Meinung dazu: gib Menschen Macht und erkenne ihren Charakter.
Trotz allem wünsche ich Ihnen ein gesegnetes Osterfest,
G. M.
* mit “ “ gekennzeichnete Passagen sind freie Zitate aus der mündlichen Verhandlung gg. meine Person
Wie bereits erwähnt gibt es immer wieder diese „schnösel“ die meinen ihr eigenes Recht bezüglich der Motorradfahrer zu äußern („Heinz“). Durch solche Leute werden die Motorradfahrer gefährdet. Durch Rücksichtsloses verhalten im Straßenverkehr wird oftmals ein Unfall hervorgerufen! Wenn man gegenseitigen Respekt erweisen würde, würde eine dramatische Reduzierung der Motorradunfälle erkennbar sein.
Ich denke, daß dieses Urteil nicht ganz haltbar ist, aber ein Anstoß für genau definierte Regelungen für Haftbarkeit eines Motorradfahrers, welcher eigentlich im Straßenverkehr einer der „Schwächeren ist“
Ist doch das gleiche wie mit dem Fahrradfahren, einem angetrunkenen Fahrradfahrer mit Autoführerschein kann der Schein genommen werden, einem angetrunkenm Fahrradfahrer ohne Autoführerschein nicht.
Also lieber keinen 3er Schein machen und vollsaufen was das Zeug hält.
Na dann Prost sag ich
Es sind solche Richter die mit ihren Urteilen das Rechtverständnis in der Bevölkerung immer wieder von neuem herausfordern, siehe Hartzurteil und noch einige andere in der Vergangenheit.
Nach meinem Verständnis müssten dann auch Fahrer von Ps-starken Autos davon betroffen sein, denn wenn Sie einsteigen, dann wollen sie doch wohl auch schnell fahren, ansonsten würde ja auch ein kleines Auto reichen.
Noch eins zu den Radfahrer. Ich geh davon aus das die meisten auch Autofahrer sind aber in dem Moment wo sie auf dem Rad sitzen, gelten für einige von ihnen keinen Regeln mehr. Aber wehe sie sitzen wieder hinter dem Steuer !
lieber robert,
was ist das denn fuer ein grandioser vergleich?
mache vergleiche hinken nicht nur, die haben nur ein bein.
das man einem FS-losen keinen FS abnehmen kann, liegt weniger an
einem ungerechten Staat als an der Tatsache das es nicht geht.
was aber geht, ist nach auffaelligkeiten im strassenvekehr in direktem zusammenhang mit alkohol den erwerb der fahrerlaubnis an bedingungen zu knuepfen.
wer aber im besitz einer fahrerlaubnis ist, egal welcher klasse, der hat quasi mit dem erwerb zugestimmt im strassenverkehr bestimmte regeln einzuhalten. saeuft er und faehrt, dann hat er eben genau das gemacht, was man nicht machen soll. sich und moeglicherweise andere gefaehrdet. aber mach nur … baller dir dornkaat in die muetze und hoff das es nur fahrlaessiger vollrausch wird.
zu dem urteil … unglaublich wie realitaetsfern richter urteile faellen und das nicht nur einmal. ich hoffe in kuerze lesen zu koennen, das dieses unsaegliche urteil kassiert wird.
Ich kann verstehen, wenn einem Suizid-Fahrer ein solches Urteil ausgesprochen würde. In diesem Falle entbehrt es jedoch jedem Sinn zur Realität und vor Allem: es ist verfassungsrechtlich nicht tragbar! Hier werden Motorradfahrer generell vorverurteilt und schuldig gesprochen.
Ja nee – is klar du.
Die Hausfrau wird verhaftet, weil sie duch das Sich-Entfernen aus der ihr vertrauten Küche die Betriebsgefahr der eigenen Schwabbelhüfte erhöht.
Flugreisende unterschreiben quasi eine Abtretungserklärung fürs die eigene Lebensversicherung im Falle eines Absturzes (hätten ja auch mit dem Fahhrad verreisen können).
Und der Jura-Student muss die psychatrische Behandlung gefälligst selbst bezahlen, weil er ja auch was vernünftiges hätte lernen können.
Der (oder die) Richter waren wohl begeisterte Hollandradpiloten, sind 10mal durch die Führerscheinprüfung geflogen oder Ihm ist seine untervögelte Freundin/Frau von einem Motorradfahrer ausgespannt worden.
Irgendwie muss da eine Menge persönliche „Erfahrung“ im Urteil gewesen sein. Mit gesundem Menschenverstand ist das nicht zu erklären !
Schönen Gruß von der Überholspur
Unfassbar dieses Urteil, setzt es doch zum einen die StVO defakto für Radfahrer außer Kraft 1. und 2. widerspricht es den Grundsätzen des BGB. Ich als Motorradfahrer bin mir des höheren Risikos durchaus bewußt, trotz alledem habe ich genau das Recht wie jeder andere, den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden ersetzt zu bekommen und dazu gehört auch Schmerzensgeld! :-(
Man kann wirklich nur hoffen, dass einige unserer Damen und Herren Richter endlich mal wieder auf den Boden der Realität zurück gestoßen werden.
MfG
Tja….was sagt man dazu???
Armes Deutschland? Ich weiss nicht…
Ich schliesse mich im Querschnitt der Meinung aller Motorradfahrer hier an, weil jeder hier Recht hat, ganz gleich welches Argument er an oberste Priorität setzt.
Nun aber wo soll das noch hinführen lt. diesem Beschluss?
Ich hoffe nur das bald auch endlich die Bobbycars unserer kleinen Kinder von den Strassen verschwinden…man stelle sich vor ein Kind wird darauf angefahren….tja. Pech gehabt….dank unserem Super-Richter!
Unsere lieben Fach-Hirnies die in unserem schönen Lande das Sagen haben sei gesagt…
Zuviel lernen soll ja bekanntlich auch etwas verblöden.
Arm arm….
..ich suche ja immer das ‚Intelligente‘ und ‚Aufrichtige‘ in den Menschen….
Könnte es sein, dass der Richter sein Urteil mit Rücksicht auf die Versicherungslage des Radfahrers gefällt hat. Ein unversicherter Radfahrer (es gibt ja noch keine verbindliche Haft-Pflicht für Radfahrer) könnte – je nach persönlicher finanzieller Lage unangemessen hart getroffen werden (vergleiche: ‚Gefährdungshaftung‘ wurde aus einem solchen Grund eingeführt)
Wenn der Richter sich bei eindeutiger Sachlage eine abenteuerliche Begründung sucht, ist das ggf. in diesem speziellen Falle gar nicht so verkehrt…..
Die Lebens- und Krankenversicherungen lassen sich die verschiedenen ‚Risikogefahren‘ auch hoch bezahlen (Piloten/Fallschirmspringer/Raucher etc.)
Sollte der Richter hier das ‚weitere Leben‘ des Radfahrers gesichert haben wollen, hat er meinen Respekt – nur seine Begründung zeugt von wenig Kreativität (da hätte es doch auch ‚Mitverschulden‘ wegen überhöhter Geschwindigkeit getan – Motorradfahrer sind doch IMMER zu schnell…. :-}
Linke Hand zum Gruß
Sollte das Urteil ein verfrühter Aprilscherz gewesen sein? Ich habe schon immer gewußt, daß Recht und Gerechtigkeit zwei verschiedene Dinge sind. Aber das Urteil geht einfach zu weit, auch wenn man dem Richter vielleicht lautere Motive unterstellen kann.
1. In dem Zusammenhand wäre das Aktenzeichen ganz hilfreich.
2. Wie kann man dem unterlegenen Motorradfahrer seine Unterstützung bekunden?
3. Wenn jemand einen Fond für die Finanzierung der Berufung einrichtet, bin ich sofort bereit zu spenden. Auch wenn ich nur Rollerfahrer bin. Aber mir könnte jederzeit das gleiche passieren, weil ich täglich den Roller benutzen muß, um über eine Bundesstraße zur Arbeit zu kommen und dabei immer an Einmündungen von Waldwegen vorbeifahre, aus denen fahrlässige Fahrradfahrer kommen können.
4. Ich wohne in der Nähe von Frankfurt. Sollte es eine Berufungsverhandlung in der Nähe geben, und ich erhalte rechtzeitig Kenntnis davon, werde ich Urlaub nehmen und den Motorradfahrer unterstützen. Vielleicht bin ich ja nicht alleine.
Armin
Alles viel einfacher. Man muß nur wissen, wo der Richter wohnt. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Linke Faust zum Gruß!
Ein Motorrad ist genauso ein Verkehrsmittel wie ain PKW, LKW Radfahrer oder Fußgänger – dachte ich zumindest. Deren Rechte und Plfichten sind in der STVO alle geregelt. Anscheinend gibt es aber doch Sonderrechte für einzelne Gruppen.
@ Heinz: nur mal zur Info: 2/3 aller Unfälle von Motorradfahrern ist der PKW Fahrer Schuld. Dem Mopedfahrer auf Grund einer höheren Betriebhaftung alle Schadensersatzrechte abzusprechen halte ich für einen schlechten Witz. Auf Minderheiten einzuprügeln (wenn auch nur Verbal) hat ja in Deutschland leider historische Wurzeln und ist auch heute noch ein Problem. Heinz fährt sicher kein Auto und geht nur zu Fuß und ernährt sich aus dem selbstgepflegten Garten.
Ansonsten schöne Grüße aus Frankreich.
Tim
Statistiken sind schon etwas feines, wenn man seinen Irrglauben untermauern will.
Biker haben halt keine „Knautschzone“.
Sie sind leichter zu verletzen oder gar zu töten als andere motorisierte Verkehrsteilnehmer.
Fakt ist auch, dass der Großteil der Biker sich dieser Gefahr bewußt ist und schon deshalb größtmögliche Vorsicht, Umsicht und Vorraussicht walten läßt, was man bei den „Dosenpiloten“ ja nicht gerade behaupten kann…..
Das Urteil ist ein schlechter Witz und wird hoffentlich in der Berufung gekippt……
@Armin: Wenn man dem Richter unlautere Motive nicht nur unterstellen, sondern auch begründen und den Vorsatz nachweisen kann, sollte man (neben der Berufung) auch umgehend Strafanzeige wegen Rechtsbeugung stellen.
Ungeachtet der Themen Motorradrecht/Radfahrerrecht, die hier diskutiert werden (oder eigentlich diskutiert werden sollten), finde ich, dass in diesem Land generell viel zu viele parteiische bzw. Fehl-Urteile gesprochen werden. Solche „Gefälligkeitsurteile“ hoch eingesessener Justizbeamter werden viel zu selten verfolgt oder gar geahndet, während andererseits jeder kleine Anwalt (der ja durchaus parteiisch sein darf…. und muss!) extra eine Berufshaftpflichtversicherung braucht – einfach für den Fall, dass er sich mal bei der Beratung eines Mandanten irren sollte.
@Karl: Mit solchen Andeutungen kann wohl kaum jemand etwas anfangen. Ein „motorradfreundlicher“ Wohnort allein dürfte sich aber ohnehin nicht zur Verteidigung der o.g. Rechtsbeugung eines derartigen „Hoyzer-Richters“ eignen.
eigentlich nichts hinzuzufügen- nur: die versicherungsbranche wirds freuen. man hat wieder ein argument, die achso niedrigen prämien zu erhöhen. der staat? kassiert dann natürlich die versicherungssteuer!
es geht doch immer nur ums geld!!!
@ Heinz … Kommentar v. 02.04.2007
wir berechtigen unseren Gauleiter Heinz zum Erschiessen aller Motorradfahrer. Jawoll !!!
Die rechte Hand zum Grusse !!!!
Junge …. Du bist ja sowas von krank … !!!!!
Davon dürfte ich meinen Fahrschülern aber nichts erzählen, sonst hören die wieder auf;-))
Aber die Richter sprechen ja kein Recht sondern fällen ein Urteil, das man mit gesundem Menschenverstand oft nicht nachvollziehen kann.
Habe dies im Rahmen meiner Dozententätigkeit in der Fahrlehrerausbildung am eigenen Leib verspürt. Nur grob zur Geschichte. Platz so groß wie ein Fussballfeld; Fahrlehreranwärter soll ausweichen ohne Bremsen fahren; Ich bin weit genug von seiner Fahrlinie weg durch Blickführungsfehler kommte er plötzlich in meine Richtung und fährt mich über den Haufen. Ich bekomme 50% Teilschuld?????????????????
@ A. Pohlmann:
„Das deutsche Rechtssystem beruhgt auf dem Grundsatz, den Schwächeren zu schützen, und das war in diesem Fall der Fahrradfahrer.“
Überleg dir diese Zeilen nochmal genau, vorallem in Verbindung mit dem Grundgesetz.
Ich hätte mich als Fahradfahrer, der den Unfall verschuldet hat, bei dem Richter über das Urteil wegen Diskriminierung beschwert. Es liest sich, als ob Fahradfahrer oder Fußgänger so blöd sind, dass sie mit Wild gleichgestellt werden, welches einfach mal so aus dem Wald auf die Strasse läuft! Welch ein Schwachsinn! Dass das Haarwild um die Gefahren im Straßenverkehr nicht weiss, ist klar… aber Radfahrer und Fußgänger sollten das schon… oder???
Ich könnte gar nicht soviel fressen wie ich aufgrund obigen Urteils kotzen möchte. Soviel nur mal vorweg.
Was erlaubt sich eigentlich dieser Richter ob der Frechheit des Radlers die StVo zu mißachten, dann auch noch dem geschädigten Moppedfahrer sein Recht vorzuenthalten?
Hätte besagter Radler nicht die StVo mißachtet, wär ja gar nichts passiert. Unabhängig von irgendeiner bescheuerten statistischen Betriebsgefahr oder nicht.
Bah… ich glaub’s einfach ned… *kopfschüttelnd*
Ali
Nachtrag: Ich kann nur hoffen, daß Richtern wie diesem das Amt entzogen wird und dieses Fehlurteil aufgehoben wird.
Ich stelle mir gerade ein Wandergebiet vor, wo hinter jedem Baum an der Strasse ein Radfahrer neben seinem Rad lauert und nur wartet, es einfach auf die Strasse zu werfen, wenn ein Motorradfahrer naht.
Mann, das ist ein Spass…
Vielleicht wird das Urteil ja mal auf alle Strassen und nicht nur auf Wandergebiete angewendet… echt nette Vorstellung.
Na das ist aber interessant,
das heißt ich verkauf mein motorrad, leg mir einen SUV zu und bremse sicher nicht für motorradfahrer, denn das sind eh keine Menschen, das sind Motorradfahrer, gut gut gut! Was ist wenn ein Jude auf dem Motorrad sitzt? Doppelt schuldig? Das heißt ich darf noch über ihn drüber fahren wenn er schon am Boden liegt?
Na vielleicht wird das ja eine EU Richtilinie. Kreativ genug ist das Urteil ja, und gegen den Wettbewerb verstößt es auch nicht!
lg aus dem Ösiland!
Ich fahre auch Motorrad, sogar sehr Viel(Ganzjahresfahrer).
Das Urteil ist wirklich zum Kotz…., . Das sehr viele Motorradfahrer getotet werden ist leider auch oft selbstverschuldet und versaut die Statistik, weil manche meinen sie wären auf einer geschlossenen Rennstrecke und das nicht nur auf der Autobahn. Ich selbst hab immer wieder das Pech jedes Jahr 1-2 Motorradunfälle life zu sehen, besonders in der Eifel wo ich oft unterwegs bin.
So ein Quatsch jetzt alles auf die Motorradfahrer zu schieben.
Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich im Straßenverkehr entsprechend verhalten ( gilt auch für Richter).
Es gibt unter Verkehrsteilnehmer immer auch diese, die zeigen müssen was sie können… oder sehe ich das falsch?
Das lernt man schon im Kindergarten.
Als Auto-, Motorrad- und Radfahrer kann ich aus eigener Erfahrung sagen, habe mich schon oft mit dem Fahrrad auf die Klappe gelegt weil Autofahrer mich geschnitten haben. Viele Radfahrer sind auch Autofahrer, doch sind sie mit dem Rad unterwegs, schauen sie weder rechts noch links und fahren einfach drauf los. Man kann mitunter seinen Führerschein verlieren wenn man angetrunken Rad fährt, dann sollen Radfahrer genauso behandelt werden wenn diese einen Unfall verursachen!
Begeben wir uns nicht alle in Gefahr, egal ob wir als Fußgänger, Rad-, Mofa-, Motorrad-, oder Autofahrer unterwegs sind? Im Übrigen ist das ganze Leben gefährlich.
In welcher Vorschrift steht dieser Schwachsinn, das Motorradfahrer an allem selbst schuld sind, eigentlich???
Dann ist es quasi auch ein „Verschulden gegen sich selbst“, wenn ein Farbiger bestimmte Gegenden z.B. in Brandenburg betritt, wo mit verstärktem Neo-Nazi-Aufkommen zu rechnen ist. Etwaige Schmerzensgeldforderungen dürften an die baseballschlägerbewehrten Glatzen somit nicht gestellt werden! Das Farbigsein an sich stellt eine „Betriebsgefahr“ dar!
Ich glaub‘ mein Schwein pfeift!
kann man solche kriminellen Spiesser nicht einfach von ihrer Luxusversorgung des gehobenen „öffentlichen Dienstes“ absägen und direkt auf Hartz 4 setzen!?
Alsi ich noch Haare auf dem Koipf hatte und nicht am Kinn, habe ich sehr unter derartigen Einstellungen meiner absolut motorradfeindlichen eltern gelitten. Geht denn solcher Horror nie vorbei?
Jetzt hab ich zwar keine Haare mehr auf dem Kopf aber ich geb mich viel mit Motos ab.
In Wirklichkeit muss man endlich gegen die kriminellen Radfahrer mit Härte vorgehen welche grundsätzlich über rote Ampeln fahren.
Ich hoffe nur, dass sich Dieters und mein Weg nicht kreuzen.
Er behauptet, dass Motorradfahrer schwerer zu erkennen sind als Autos. Da Motorräder grundsätzlich mit Licht fahren, sollte mal jemand den Dieter zum Augenarzt schicken.
Und Motorräder hört man (meistens) auch eher als Autos. Also müsste Dieter auch zum Ohrenarzt.
Vielleicht dürfte er ja gar nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen…
Ist vielleicht richitg das im Jahr mehr Motorradfahrer pro. Milarden KM sterben. Aber der Haupunfallfaktor ist immer noch zu 70% der Autofahrer da er Motorradfahrer einfach nicht beachtet.
könnte man diese Seiten nicht dem Richter oder dem Gericht zuspielen? Vielleicht könnten die sich dann dazu noch äussern, wenn sie nicht vorher der Schlag getroffen hat.
Ich arbeite in enem sehr großen Verkehrsunternemen, und möchte mich deshelb nich über Radfahrer auslassen. Erstens würde es der Speicher dieser Seite nicht mitmachen und Zweitens wissen alle Radfahrer genau was sie alles Tag ein Tag aus falsch machen. ( einfach alles ) Beim kauf eines Rades müsste jeder eine StVO mitkaufen müssen. Aber da das Recht in Deutschland gerade gekippt wird, „meine Meinung“ denke ich das die einführung eines Rechts wie in USA nicht schlecht währe. Dann könnte man das LGR vielleicht verklagen. Ich denke da so an 88 Millionen. Ich bin auch mit $ einverstanden
[…] zu sein. Wiedereinmal hat sich ein Frankfurter Richter ein Meisterstück geleistet. In einem Urteil sprach er einem Motorradfahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, keinen Schadensersatzanspruch zu, […]
[…] Motorradfahrer starb noch an der Unfallstelle ohne Worte Das erinnert mich an: Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst[ via ratte ] Geschrieben von Andy in Andy on the road um 09:57 | Kommentare (0) | Trackbacks (0) […]
Zu diesem Urteil kann man eigentlich nichts sagen sondern einfach nur noch nachdenken was man hier überhaupt noch wert ist !
[…] Urteil vom 30.03.2007 […]
Banannenrepublick Deutschland.
Dieser Richter sollt mal ins Grundgesetzt schauen.
zum Beispiel die Artikel 2 und 3.
Zitat:
Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht
die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das
Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit
der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes
eingegriffen werden.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden.
Zitat Ende.
Also was ist denn nun mit der Gleichheit, ist ein Autofahrer gleicher als ein Motorradfahrer????
Was ist mit der freien Meinungseuserung, die ja nicht nur in Wort besteht, sondern auch in der Tat sich darstellt?
Was ist mit dem Recht auf Körperliche Unversertheit, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer gegen die Regeln -Stvo- verstößt?
Was ist den mit der Unschuldsvermutung einen Angeklagten??? Es ist doch wohl so, das jemand vor den Gesetzt als Unschuldig gilt, bis die Schuld bewiesen ist. Also ist doch diese Aussage:
Zitat:
Eine kleine Kostprobe:
Das Gericht geht sicherlich nicht fehl in der Annahme, dass diese Dinge auch vorliegend eine Rolle gespielt haben: Ein Sonntag, schönes Wetter, eine beliebte Motorradstrecke – die jährlich ihrer Gefahren wegen Todesopfer fordert -, eine Maschine, die in 7,4 Sekunden auf 200 km/h beschleunigt. Dies alles begünstigt eine Stimmung, die jeder Autofahrer an jedem schönen Wochenende bei zahllosen Motorradfahrern beobachten kann. Hier beherrscht häufig die Technik den Menschen und nicht umgekehrt, zumal die streitgegenständliche Maschine 251 kg wiegt.
Es ging um eine Suzuki GSX 1300:
Wer so ein Fahrzeug fährt, bekommt vom Landgericht Frankfurt vorgehalten:
Danach lässt sich die Betriebsgefahr der Motorradfahrer grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen, so dass die Unfallfolgen schon deshalb als bewusst in Kauf genommen ganz überwiegend nicht auf einen Unfallgegner abgewälzt werden können.
Zitat Ende.
eine Vorverurteilung, womit der Richter Rechtsbruch begeht, das er das Grundgesetz missachtet.
Wen es in Deutschland so weiter geht, dann können wir bald die Lichter ausschalten.
Noch ein kleiner Nachtrag zu der Gleichheit vor Gerícht:
http://www.gavagai.de/gg/HHD93.htm
Die Gebete wurden erhört, das Urteil wurde nicht rechtskräftig, OLG Frankfurt 17 U 242/06 vom 15.05.2007.