Die Staatsanwaltschaft antwortet:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben an das Landgericht S. vom 16.08.2007 … Die Ermittlungsakten liegen hier nicht in digitalisierter Form vor.
Soweit weitergehende Akteneinsicht notwendig erscheint, wird angeregt, eine entsprechende Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft durchzuführen.
Nur weil die Staatsanwaltschaft noch mit Mitteln ausgestattet ist, die irgendwann einmal im vergangenen Jahrhundert up to date waren, soll ich nun durch die halbe Republik reisen, um Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen?!
Ich räume ein, daß es Mühen macht, die 20 (!) Bände der Akten zu versenden. Aber ist der Umfang der Akte nicht allein Grund genug, um die Akten einzuscannen und als Datei zur Verfügung zu stellen?
Daher wundere ich mich auch nicht, daß das – unerledigte! – Verfahren, immerhin wegen des Verdachts eines Mordes, ein Aktenzeichen aus dem Jahre 1992 trägt.
Ausgehend von 250 Seiten pro Aktenband und der Tatsache, dass der altersschwache Scanner (wenn es ihn denn überhaupt gibt) eine Minute pro Seite braucht: Ein fröhlicher Wachtmeister würde dafür geschlagene 2 Wochen brauchen, wenn er sich ununterbrochen die Seele aus dem Leib scannt.
Unser Scanner (Canon 2022i) ist mittlerweile 4 Jahre alt und schafft 20 Seiten pro Minute. Mit Ihren Ausgangsannahmen wäre der Wachtmeister in unserer damit in etwas mehr als 4 Stunden fertig.
Wenn man die Akten – so wie in unserer Kanzlei – aber ohnehin elektronisch führt und den Zugang sukzessive einscannt, fällt die Arbeit, die für das Einscannen aufgewandt werden muß, im Verhältnis zum Nutzen überhaupt nicht weiter ins Gewicht.
Aber so denken die Herrschaften im öffentlichen Dienst ja nicht.
Und es gibt – gar nicht teure – Scanner, die noch erheblich mehr schaffen und auch welche, die sich von Heftklammern und Ähnlichem nicht beeindrucken lassen.
Schon 2005 habe ich mich stark schockierend über die Art und Weise der Aktenführung insbesondere in Kriminalbehörden geäußert (vgl. http://www.pressebox.de/pressemeldungen/joerg-dennis-krueger/boxid-36631.html). Wird doch durch so etwas die Strafverfolgung (und die Verteidigung) vereitelt.
Es wäre ein leichtes, die Ermittlungsakten auf digitale Aktenführung umzustellen. Günstiger als Verfahren über Jahre hinzuziehen und Verteidiger durch die halbe Republik fahren zu lassen, wäre es wohl auf Dauer auch.
Eine optimierte Ablauforganisation unter Einsatz moderner Technik würde möglicherweise zu der Erkenntnis führen, dass der Personalnotstand weit weniger groß ist, als angenommen.
Völlig undenkbar. Der Albtraum eines jeden Beamten.
Was soll das Gejammer?
Bei der StA in Dortmund gibt es nicht einmal einen CD-Brenner (und offenbar auch keinen Drucker). Dort habe ich nämlich die Kopie einer Strafanzeige angefordert. Der Anzeigerstatter hatte umfangreiche – und entscheidend bedeutsame – Anlagen als CD übersandt. Davon gab es dann keine Kopie…
Wo ist das Problem?
Es gibt doch professionelle Aktenversandkartons, die für je 5 Akten à 8 cm Breite ausgelegt sind.
Davon 4 Stück und ab damit per Post als eine Paketsendung bestehend aus 4 Paketen.
Für den Versender allemal einfacher, als tausende Seiten einzuscannen …
Nach Kommentar #05 erspare ich mir die Frage, warum Akten überhaupt noch primär auf Papier geführt werden.