Noch zwei Monate, aber nicht mehr länger

In einer Strafsache wurde der Computer nebst Zubehör beim Mandanten beschlagnahmt. Das war Mitte April, also vor fünfeinhalb Monaten. Die Staatsanwaltschaft teilte seinerzeit mit, das die Untersuchung des Rechners auf (weitere) Beweise erst in 12 bis 18 Monaten erfolgen kann. Die dafür zuständigen Stellen der Polizei sei überlastet.

Aus anderen Verfahren ist es bekannt, daß solche „Bearbeitungs“-Zeiten hier in Berlin an der Tagesordnung sind.

Ich habe gegen diese Maßnahme bereits nach vier Monaten Beschwerde eingelegt und beantragt, den Rechner wieder herauszugeben; man kann schließlich ein Image anfertigen und dies dann zur gegebenen Zeit untersuchen. Die Beschwerde wies das Landgericht Berlin (erwartungsgemäß) zurück.

Spannend ist aber die Begründung:

beschluss.jpg

Angesichts der bei vorläufiger Sichtung auf einem der Rechner festgestellten Dateien mit Beweismaterial ist die Fortdauer der Beschlagnahme derzeit noch nicht unverhältnismäßig. Die Ermittlungsbehörden werden jedoch gehalten sein, die Auswertung der beschlagnahmten Rechner voranzutreiben und innerhalb der nächsten zwei Monate abzuschließen, da eine weitere Beschlagnahme über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr vertretbar erscheint.

Quelle: LG Berlin, Beschluß vom 17.09.07, Az.: 515 Os 161/07

Ich bin gespannt, ob es den Ermittlern am 17. November gelungen ist, sich die Festplatte des Rechners mal anzuschauen. Daran glauben tue ich allerdings nicht.

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4 Antworten auf Noch zwei Monate, aber nicht mehr länger

  1. 1
    doppelfish says:

    Das ist ja schon eine, sagen wir mal, originelle Vorstellung vom zeitlichen Ablauf. Wird da jedes Bit einzeln festgenommen und verhört, oder was?

  2. 2
    Tilman says:

    Ist da vielleicht eine Rechtssprechung im kommen, dass eine Festplatte maximal 6 Monate in „Untersuchungshaft“ genommen werden kann?

  3. 3

    Offensichtlich war hier wohl zu wenig Kaffee im spiel. Oder waren Bits und Bytes noch am Schlafen. In der Regel sollte auch so etwas innerhalb eines Monat erledigt sein. Nach neustem Stand der Technick braucht die Polizei max. 2 Monate um Daten auf Festplatten auszuwerten.

  4. 4
    doppelfish says:

    Ich hab‘ mal kurz nachgerechnet: ’ne 600Gig-Platte(nsammlung) mit 10MB/s ist in knapp 18h über’s Kabel gepumpt. Dann hat die StA ein Image, das man nach Belieben durchsuchen kann. Andererseits, wenn der Rechner demnächst herausgegeben wird, ohne dass ein Image angefertigt wurde …