Obacht beim Überholen

Nicht nur der Gegenverkehr ist der Feind des Überholers, sondern auch der Vordermann:

Wenn der Motorradfahrer das Überholen einer Fahrzeug Kolonne nicht abbricht, obwohl ein in der Kolonne vorausfahrendes Auto ebenfalls zum Überholen ansetzt, haftet er zu 70 %.

urteilte das Landgericht Potsdam (SP 2006, 415)

Was ich auch immer wieder beobachte, ist der mangelnde seitliche Abstand zu der Kolonne. Möglichst weit links zu fahren (am besten bei eingeschaltetem Fernlicht), ergibt eine Menge Spielraum für solche Fälle, wie den oben zitierten. Wenn der Abstand nach rechts lediglich den vorgeschriebene Meter beträgt, wird’s eben manchmal zu eng.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Motorradrecht) veröffentlicht.

6 Antworten auf Obacht beim Überholen

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    Callinator says:

    Und wie siehts für Autofahrer aus denen das passiert? Hier müsste das Antidiskriminierungsgesetz greifen, für irgendwas muss es doch nützlich sein…

  2. 2

    Sorry, das ist ein Weblog für Motorradrecht. Mit Autofahrern wollen wir hier nichts zu tun haben. ;-)

  3. 3
    Herr T. says:

    Ich fahre auch lieber näher am Mittelstreifen (nicht nur beim Überholen). Dann habe ich ich im Zweifelsfall immer noch Platz zum Ausweichen, egal wohin. Bin ich schon außen (egal on rechts oder links) gibt es nur noch Platz zu einer Seite.

  4. 4
    Callinator says:

    Ich wollte damit nur darauf hinaus, dass ein Autofahrer in der selben Situation höchstwahrscheinlich weniger als 70% haften muss. Zumindest schätze ich unsere Gerichte so ein. Auf diese Ungerechtigkeit wollte ich hinaus. Motorradfahrer sind ja immer die bösen!

  5. 5

    @ Herr T: „Ich fahre auch lieber näher am Mittelstreifen“ – Ganz tolle Taktik, besonders auf eingen Landstraßen! Wäre ich nicht – anders als offensichtlich Ihresgleichen – in der Lage, unter allen Umständen äußerst rechts zu fahren (mit dem PKW) – vgl. auch § 2 Abs. II StVO – würde mein linker Außenspiegel wegen solcher reizenden Verkehrsteilnehmer wohl kaum jemals älter als drei Tage werden.

  6. 6
    sv says:

    „Fahrzeug Kolonne“ … wird das wirklich derart sinnentleert getrennt geschrieben? … also entweder beherrscht das gericht die deutsche sprache nicht, oder unsere sprache verkommt und ich bin ein kandidat für augenkrebs …