Parkplatzdiebin

Unsere Kanzlei hat einen Parkplatz. Einen Privatparkplatz. Für den wir Miete zahlen. Denn: Am Paul-Lincke-Ufer gibt es keine freien Parkplätze.

Bevor ein Auto oder ein Motorrad zu diesem als privat gekennzeichneten Privatparkplatz kommt, muß es an einem privaten Schild vorbei in einen privaten Hinterhof einfahren.

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Es kommt immer mal wieder vor, daß auf unserem Kanzleiparkplatz trotzdem ein fremdes Fahrzeug steht. Gestern und heute morgen schon wieder, ein blauer Skoda. Unser Kanzleiauto wurde dann heute davor abgestellt. Irgendwo mußte der Vito ja hin. Aber er stand genau so, daß der Skoda noch hätte rausfahren können.

Bis der zweite Parkplatzdieb kam. Der stellte sich dann auf den Privatparkplatz eines weiteren Mieters. Genau daneben. Aber selbst dann noch hätte es gepaßt … wenn man ein wenig geschickt und mit Augenmaß rangieren kann.

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Aber manche Menschen können besser mit dem Mundwerk umgehen. Die Fahrerin des Skoda kam in die Kanzlei und hielt einen – naja – nicht ganz emotionslosen Vortrag über das Verhalten von rücksichtslosen Autofahrern, das schmutzige weiße Auto solle SOFORT dort wegfahren; außerdem rufe sie jetzt die Polizei und überhaupt.

Ich war gerade in der Mittagspause und wenn ich mit dem Schreiben dieses Beitrags fertig bin, habe ich eine Besprechung. Um 19 Uhr bin ich aber verabredet zu einem auswärtigen Termin. Eigentlich wollte ich heute keinen Alkohol trinken, damit ich mit dem (schmutzigen weißen) Auto fahren kann. Eigentlich …

Nein, liebe Skodafahrerin. Das ist kein volkseigener Parkplatz. ;-)

Eine Anmerkung:
Auf www.parkplatzdieb.de weise ich noch hin. Freundliche, hilfsbereite und kompetente Menschen gibt es dort, die dazu beitragen, daß der Parkplatz freibleibt.

Dieser Beitrag wurde unter Kreuzberg veröffentlicht.

6 Antworten auf Parkplatzdiebin

  1. 1
    mascha says:

    Vorab: Meine Strafrechtskenntnisse sind schon ein wenig eingerostet. Liegt denn ab dem Zeitpunkt der Aufforderung der Falschparkerin Ihnen gegenüber, das zuparkende Fahrzeug zu entfernen, nicht eine strafbare Nötigung Ihrerseits vor (natürlich nur, wenn man positive Kenntnis Ihrerseits hinsichtlich der scheinbaren „Ausweglosigkeit“ aus der Parklücke zu Grunde legt)?

    Nichts desto trotz haben Sie mein vollstes Verständnis :-)

  2. 2

    Sie kennen meinen zweiten Namen? Hase!

  3. 3
    Tobias says:

    Also wenn man deine Initialen berücksichtigt lautet dein Name eher Carsten Rase Hoenig :-)

  4. 4
    corax says:

    Müsste es nicht eher Parkplatzbesetzung heißen?
    Ich kann mir nicht vorstellen dass die Dame den Parkplatz in den Kofferraum des Skodas verbracht hat. ;-)

    Und zu Zeichen 314 finde ich das Zusatzzeichen nicht im VzKat und das die Dame Skoda fährt spricht doch eher dafür, das sie Mieterin ist und nicht Wohneigentümerin.

  5. 5
    Tilman says:

    Also ich MUSS jetzt einfach wissen, wie diese Geschichte geendet hat!!!

  6. 6
    doppelfish says:

    Vielleicht reicht es, die Schilder an der Einfahrt etwas deutlicher zu formulieren.