Pechvogel

Vor ein paar Wochen kommt der Mandant mit einem Unfall zu uns. Die Haftungslage ist kompliziert und nicht eindeutig. Insgesamt sieht es wohl so aus, daß er einen Teil des Schaden wegen Mitverschuldens selbst tragen wird. Die Frage war also „nur“ noch, wie groß der Teil ausfallen wird.

Er möchte daher erst einmal keinen Sachverständigen beauftragen, den Gesamt-Schaden an seinem Motorrad zu schätzen. Denn wenn der Unfallgegner den Schaden nicht ersetzt, bliebe der Mandant auch auf den Kosten für den Sachverständigen sitzen. Er hat daher eine Notreparatur vorgenommen, um weiterfahren zu können.

Heute rief der Mandant an und teilte mit, daß er mit dem Motorrad selbstverschuldet gestürzt sei.

Um nun den Schaden, der bei dem ersten Unfall verursacht worden ist, beziffern zu können, braucht er keinen Gutachter mehr. Sondern einen Hellseher.

Dieser Beitrag wurde unter Unfallrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Pechvogel

  1. 1
    BV says:

    Vielleicht ist er ja einmal links und einmal rechts gestürzt?!

  2. 2

    Nein, auch nicht einmal nach vorn und einmal nach hinten. Das wäre dann nämlich kein Beitrag hier im Blog wert gewesen. Und ein Anwalt wäre ausreichend gewesen.

    Zweimal auf die selbe Seite. Deswegen das Hellsehererfordernis. ;-)