Pressemitteilung: Nebenklage im Schwurgerichtsverfahren am 1.3.07 beim LG Mainz

Am 1.3.07 beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mainz der Prozeß gegen den 56 Jahre alten Wolfgang P.. Er hat am 13.07.2006 seine 19 Jahre jüngere, aus Ungarn stammende Ehefrau erwürgt und ist nun des Totschlags angeklagt.

Noch in der Tatnacht hat der Angeklagte gegenüber der Polizei die Tat eingeräumt. Zum konkreten Tathergang und seinem Motiv hat er jedoch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geschwiegen.

Die Mutter und die Schwester der Getöteten haben sich als Nebenklägerinnen dem Verfahren angeschlossen. Sie werden von den Rechtsanwälten der Kanzlei Hoenig Berlin, Tobias Glienke und Carsten R. Hoenig, vertreten.

Die Angehörigen versprechen sich von der Teilnahme an dem Strafprozeß, Antworten auf ihre Fragen zu finden, wie es zu diesem schrecklichen Ereignis kommen konnte. Sie hoffen, damit Ihre Trauer und den Verlust ihrer Tochter und Schwester besser verarbeiten zu können. Es geht den beiden Hinterbliebenen aber auch um die aktive Teilnahme an dem Verfahren, um auf diesem Wege Einfluß auf das Strafmaß nehmen zu können.

Bislang sind Verhandlungen zwischen dem Angeklagten und den beiden Erbinnen über Schadensersatz und den Umfang des Nachlasses noch ohne Erfolg geblieben. Es fehlen jegliche Informationen über das Vermögen des bis zuletzt erfolgreichen Unternehmers. Auch in dieser Hinsicht soll das Strafverfahren zur Aufklärung beitragen.

Rechtsanwälte
Tobias Glienke und
Casten R. Hoenig, Fachanwalt für Strafrecht

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