Unserer Mandantin wird zur Last gelegt, zu schnell unterwegs gewesen zu sein. 7 km/h zu schnell, also mit 57 km/h bei erlaubten 50 km/h. Unser Bußgeldrechner wirft dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro aus. Nach der Bußgeldkatalogverordnung gibt es dafür keine Eintragungen in das Verkehrszentralregister (VZR), deswegen raten wir unseren Mandanten in solchen Fällen grundsätzlich dazu, die Sache durch Zahlung aus der Welt zu schaffen.
Hier liegt der Fall jedoch anders:
Die Bußgeldbehörde teilt mit, daß es für diesen Verstoß einen Punkt in’s VZR gibt. Das müssen wir uns dann doch ‚mal ein wenig genauer anschauen …
Falls das ein EDV-Fehler ist, dürfte davon zahlreiche Bescheide existieren. Das lässt hoffen ;-) .
Oh ja, dann kann man Widersprüche produzieren, bis der Kopierer qualmt. Soll noch jemand sagen, die EDV sei zu nix nütze!