Rechtsberatung auf dem Bürgersteig

Für’s Wochenende noch schnell ein frisches Brot beim Bäcker einkaufen. Danach dann weiter mit dem Auto in die Kanzlei. Abends dann mit dem Fahrrad wieder nach Hause. Das Brot blieb im Auto. :-(

Sonntagmorgen, erstmal einen Caffè. Damit es gleich beim Frühstück keinen Ärger gibt, komme ich nicht drum herum: Mit dem Rad in die Kanzlei, das vergessene Brot holen. Und wieder zurück.

Wer die Kiezstraßen in Kreuzberg und Neukölln kennt,

strassenpflaster.jpg

weiß, daß die Fahrt selbst mit einem Moutainbike keine Freude macht. Also rauf auf den Bürgersteig.

buergersteig.jpg

Auch nicht ideal, aber zum gemütlichen Bummeln unter den blühenden Bäumen akzeptabel.

Bis dann da dieser Neuköllner Klugschei Rechtsgeleerte im Jogginganzug (Ballonseide, Bierbauch, Badelatschen, weiße Socken) kam:

Det is vaboten! Det koss Dich den Führerschein!

Nur gut, daß ich den gerade nicht dabei hatte.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

11 Antworten auf Rechtsberatung auf dem Bürgersteig

  1. 1

    Ich kann den Ärger irgendwie verstehen – muss Sie jetzt aber auch einmal kritisieren. Ich finde es hier auch immer wieder sehr nervig, wenn ich mit dem Hund unterwegs bin, den Bürgersteig für irgendwelche Fahrradfahrer frei zu machen, die keine Lust haben, die Straße zu benutzen. Was soll man hier machen? Eine Strategie ist – bei engeren Fußwegen – mit der Hundeleine möglichst viel des Trottoirs zu versperren und so dem Radfahrer zu zeigen, dass hier kein Platz für ihn ist. Diskutieren habe ich mal versucht – bringt nichts. Also Platz machen für den, der gar nicht dahin gehört?

    Und nur, weil der Mitbürger nicht den Kleidungsstil der gehobenen Mittelschicht pflegt, muss man ihn nicht herabwürdigen. ;-)

  2. 2

    Mir fällt gerade noch ein, was ich zu den Hundebesitzern in Kreuzkölln schreiben könnte. ;-)

    Aber das hebe ich mir für den nächsten Sonntag auf.

  3. 3

    *G* Ja, das Problem kenne ich natürlich auch nur zu gut. Und hilft da Belloo ganz gut (http://www.belloo.com/De/Home.htm). Da kann man auch des öfteren mal Tüten verschenken („Ihr Hund hat da gerade was hinterlassen – darf ich Ihnen mit einer Tüte aushelfen.“) ;-)

  4. 4
    Jens says:

    Die Rechtslage ist ja erstmal eindeutig: § 2 StVO, Absatz 4 sagt alles. Übrigens sollten Eltern Absatz 5 kennen.

    Ist natürlich fraglich, ob eine solche Strasse quasi im Zuge der Notwehr verlassen werden darf, es bleibt dann die Frage, ob es angemessen ist, vom Radfahrer zu verlangen, dann auch das Rad auf dem Fussgängerweg zu schieben.

    All das muss aber keine Rolle spielen, wenn der Radfahrer vernünftig fährt und sich nicht gleich jeder Dorfsherrif aufregt, weil er die BRD in ihren Grundfesten erschüttert sieht ;)

  5. 5

    @Jens:
    Hast Du mich jemals unvernünftig fahren gesehen? Na?
    Siehste!

  6. 6
    doppelfish says:

    Hat ihnen unserer besorgter Mitbürger zumindest die Rechnung über die angefallenen Gebühren geschickt?

  7. 7
    Senior says:

    „Jogginganzug (Ballonseide, Bierbauch, Badelatschen, weiße Socken“
    So isser halt, unser geliebter Berliner — und zwar schon sehr lange ;-D
    Abgesehen davon finde ich Radfahrer auf dem Bürgersteig (vernünftigen Fahrstil vorausgesetzt) nicht schlimmer als Hundehalter, die (nein, deren Hunde) kacken wenigstens nicht ständig aufs Pflaster …

  8. 8

    Müßte eigentlich „unsa Balina“ heißen. Oder?

  9. 9
    Tilman says:

    Bei der Beschreibung des Herrn musste ich an diese taz-Werbung denken:

  10. 10
    laura says:

    hallo, ich glaube nicht das der dir was kann, selbst wenn er das der Polizei meldet, dann kannst du immer noch sagen das es nicht stimmt. damit steht Aussage gegen Aussage und alles wird eingestellt. gruß laura

  11. 11