Schon wieder: Motorrad gegen Pferd

Einen ganz besonderen Unfall hatte das OLG Saarbrücken zu beurteilen. Ein Moppedfahrer fährt in eine Herde Pferde (oder heißt es Pferdeherde?). So etwas hat man nicht alle Tage, deswegen gibt es jetzt auch ein Grundsatzurteil:

Blockieren die Pferde verschiedener Tierhalter die Fahrbahn, so spielt es für die Haftung keine Rolle, mit welchem der Tiere ein herannahendes Fahrzeug kollidiert. Die Pferde bilden ein einheitliches Hindernis, wobei von jedem Pferd die gleiche Gefahr ausgeht. Die betreffenden Tierhalter haften als Gesamtschuldner.

Aus den Gründen:

Erforderlich ist, dass sich bei der Verursachung der Rechtsgutverletzung gerade die dem Tier typischerweise anhaftende Gefahr verwirklicht hat. Diese spezifische Tiergefahr hat sich dann realisiert, wenn der Schaden auf der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung beruht. Das ist nicht nur der Fall, wenn das Tier ausschlägt oder beisst, sondern auch, wenn es ausbricht und ein Verkehrshindernis bildet.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 17.01.2006, 4 U 615/04-55/05

Fundstellen: Schadenspraxis 2007, Seite 62

Mir fallen dazu keine sinnvollen Kommentare ein. Hier gibt es einen weiteren Pferde-Mopped-Unfall.

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