Schreibfaule Richter

Immer mal wieder bekommen wir schriftliche Urteile, in denen die Auszüge aus dem Vorstrafenregister schlicht hineinkopiert wurden. Bei einem umfangreichen Register möchte sich das Gericht damit eine Menge Schreibarbeit sparen. Daß das beim Verurteilten nicht gut angekommt, kann ich nachvollziehen. Zeigt dies doch, daß der Richter eigentlich keine oder zumindest wenig Lust hat, sich mit der Sache auseinander zu setzen.

Das Oberlandesgericht Hamm meinte nun auch, so geht das nicht. Und urteilte:

Der Senat weist erneut darauf hin, dass die zunehmende Praxis, Ausdrucke aus dem Bundeszentralregister in die Urteilsgründe einzukopieren, den Begründungsanforderungen nicht genügt. Sie ist abzulehnen und „belastet die Justiz in nicht zumutbarer Weise“, da die blosse Aufzählung der Vorverurteilungen wenig sagt und der Eindruck entstehen kann, das Gericht habe sich mit der Eigenart der Vorverurteilungen nicht genügend auseinandergesetzt.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 8.05.2007, Az.: 4 SS 159/07

Ein bisschen Mühe sollte sich ein Gericht also schon machen, wenn es jemanden im Namen des Volkes verurteilt hat.

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Eine Antwort auf Schreibfaule Richter

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    setrok says:

    Ob es jetzt einen Markt für die eine Software Konvertierung der BZR-Abk. in normalen Fließtext gibt? ;)