Schutz vor Kontopfändungen

Schuldnerschutz, erweitert.

Die Bundesregierung will das Sperren von Geldkonten bei Pfändungen erschweren und Schuldnern ermöglichen, leichter über einen Teil ihrer Guthaben weiter zu verfügen. Justizministerin Brigitte Zypries plant, dass Kreditinstitute automatisch einen pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro berücksichtigen. Daraus könnten weiter Überweisungen, Daueraufträge oder Barabhebungen getätigt werden, sagte Zypries am 21.02.2007 bei der Vorlage eines Gesetzentwurfs für einen besseren Schutz bei Kontopfändungen.

Quelle: Beck Aktuell

Das sieht nicht gut aus. Für Gläubiger.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

5 Antworten auf Schutz vor Kontopfändungen

  1. 1
    Marion says:

    Ich selbst stehe gerade vor dem Problem.Ein Gläubiger hat mein Konto mit einem vorläufigen Zahlungsverbot still gelegt.
    Ich war bis vor kurzem Hartz IV.Seid kurzem arbeite ich jedoch wieder. Als der Gerichtsvollzieher vor meiner Wohnung stand, musste ich ihm das natürlich mitteilen. Naja und nu hat dieser Gläubiger mir das Konto platt gemacht, nachdem er mitgekriegt hat das ich arbeite. Ich verdiene allerdings nur soviel, das ich so grade mit meinem Sohn hinkomme. Das schlimme daran ist, das es an einem Donnerstag passiert ist. Als ich bei Gericht war , erklärte man mir das vor Mittwoch garnichts ginge. Dann habe ich versucht mich mit dem Gläubiger mit einer Ratenzahlung zu einigen. Die Sekretärin meinte dann ich solle es schriftlich beantragen und dann noch 50 € zahlen dann ginge es wohl in Ordnung. Ich habe dann meine Bank dazu gebracht dem Gläubiger 50€ zu überweisen. Den Ratenzahlungsplan und den Überweisungsbeleg habe ich dann dem Gläubiger persönlich gebracht mit der Bitte , Freitags mein Konto auf zu machen, der Bank ein Fax zu senden, aber nichts passierte. Ich habe dann den ganzen Freitag versucht diesen Gläubiger zu erreichen, der sich meiner Meinung nach durch seine Sekretärin verleugnen liess. Sie wurde dann auch noch pampig und meinte das solle ich doch Herrn M. selbst überlassen wann er das Konto wieder frei gibt.
    Ich sitze also jetzt mit meinem Kind die nächsten Tage ohne einen müden Cent da und keinen interessiert es.

  2. 2

    Warum ist eigentlich der Gläubiger Ihrer Ansicht nach der Böse? Der Anschein spricht doch eigentlich dafür, daß Sie eine Leistung in Anspruch genommen haben, ohne die vereinbarte Gegenleistung dafür zu erbringen. Jetzt kommt er Ihnen entgegen, bietet Ihnen eine Zahlungserleichterung an (wozu er nicht verpflichtet ist). Die Schuldner meiner Mandanten können so ein Verhalten in der Regel von mir nicht erwarten.

    BTW: Die 50 Euro. Hätte der Gläubiger das Zahlungsverbot gegen Ihre Bank nicht erwirkt: Hätten Sie die Raten „freiwillig“ gezahlt? Warum dann nicht schon vorher?

  3. 3
    Marion says:

    Ich konnte vorher wegen Hartz IV nichts zahlen. Und er hat mir nicht diese Zahlungserleichterung angeboten, ich habe ihn danach gefragt.
    Sicher hätte ich auch ohne dieses Zahlungsverbot gezahlt, obwohl ich trotz meiner Arbeit immer noch unter der Pfändungsfreigrenze liege. Ich habe ausserdem Insolvenz beantragt. Wenn das Verfahren eröffnet ist, würde wegen meines geringen Einlommens garnichts bekommen.

  4. 4
    Daniel says:

    „..Wenn das Verfahren eröffnet ist, würde wegen meines geringen Einlommens garnichts bekommen…“ Genau dieser Spruch ist es, der jedem Unternehmer die Galle kochen lassen würde. Meld ich eben Insolvenz an, bekommen meine Gläubiger gar nichts mehr. Ich frag mich, wann in diesem Land endlich auch mal Unternehmer vor ihren Kunden geschützt werden. Denn solange nicht zum Beispiel eine unverschuldete Arbeitslosigkeit oder ein anderer Härtefall vorliegt, ist Überschuldung doch meist auf unkontrolliertes Konsumverhalten zurückzuführen.

  5. 5
    Thomas says:

    Meine Frage, ist der Gesetzesentwurf damals durchgegangen?
    Und wenn ja, wo finde ich das Gesetz?

    Danke
    Thomas