Die Paginierung der Ermittlungsakte durch den Zoll gibt mir Anlaß zum Nachdenken.
Der Schlußbericht (mit einer Inhalts-Übersicht) findet sich auf Blatt 1a bis Blatt 1b. Das ist ja noch nachvollziehbar. Aber ab Blatt 19 steigert sich mein Mißtrauen gegen die Aktenführung:
Blatt 24 sieht so aus:
Blatt 29 ist wieder etwas ordentlicher:
Mit meiner Verteidigungsanzeige vom 29.11.2006 habe ich Akteneinsicht beantragt. Danach passierte in der Akte erst einmal nichts. Erst am 27.8.2007 tut sich wieder etwas.
Ich denke, da sollte ich mal nachfragen …
PS.
Da fällt mir ein. Vor einiger Zeit hatte ich die Freude, einen Mandanten erfolgreich zu verteidigen, der der Ermittlungsbehörde eine „dreiste Aktenfälschung“ vorgeworfen hatte.
Da fehlt aber einiges.. *hust* Naja, das werden wohl Schreibfehler gewesen sein, sowas muss natürlich – der Ordnung halber – korrigiert werden!
Möglicherweise handelt es sich einfach um Kopien aus anderen Akten. Sind denn die gestrichenen Zahlen vielleicht kopiert?