So geht es natürlich auch

Für unseren Mandanten regulieren wir einen Verkehrsunfall. In diesem Zusammenhang haben wir auch seinen eigenen Haftpflichtversicherer, die AXA, vorsorglich und umfassend über den Unfall informiert.

Heute erhalten wir eine Anfrage des Versicherers:

… anbei übersenden wir Ihnen die Anspruchsunterlagen der Gegenseite vom 29.08.07 mit der Bitte um Stellungnahme. Wie können die Angaben zum Unfallhergang widerlegt werden?

Manche Versicherer geben eine Menge Geld für die Ausbildung ihrer Schadenssachbearbeiter aus. Bei anderen Versicherer versuchen die Sachbearbeiter, auf preisgünstigere Weise an das notwendige know how heranzukommen. Versuchen kann man es ja mal.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsunfall veröffentlicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.