Softair-Pistolero

Polizeibeamte nahmen am Donnerstagabend in Wedding einen 17-Jährigen fest, der bei Zielübungen mit einer Schusswaffe gesehen worden war.

Von Passanten alarmierte Polizeibeamte brachten den Jugendlichen aus Baden-Württemberg dazu, die Waffe abzulegen. Anschließend nahmen sie ihn fest und beschlagnahmten die Pistole. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich dabei um eine „Softairwaffe“ handelte, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht. Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den 17-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Nicht ganz unproblematisch, das Ganze.

Es gibt verschiedene Arten von Softair-Waffen, teilweise unterliegen Sie nicht dem Waffengesetz, sondern der Spielzeugverordnung. Nur wenn eine Energie von über 0,5 Joule mit der Waffe freigesetzt werden kann, bestimmt das Waffengesetz, daß nur Erwachsene und nur unter weiteren engen Voraussetzungen damit „spielen“ dürfen. Und dann gibt es noch eine Klasse dazwischen.

Um welche Art von „Spielzeug“ es sich gehandelt hat, wird die Polizei sicher in Ruhe ermitteln. Wenn der zum „Tatort“ gerufene Beamte aber die Ruhe nicht gehabt hätte, wären durchaus auch andere Szenarien denkbar, die über eine bloße Festnahme des 17-jährigen hätten hinausgehen können.

Egal, ob es nun erlaubt ist oder nicht, mit der einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sehenden Waffe herum zu fuchteln: Ich würde mich das nicht trauen. Dafür kenne ich zuviele zu nervöse Polizeibeamte.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Softair-Pistolero

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    Matthiesen says:

    „Dafür kenne ich zuviele zu nervöse Polizeibeamte.“

    Zu Recht nervöse Polizeibeamte hätte wohl besser gepasst oder?