Steuern sparen in Verrichtungsboxen

Aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln:

Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs“ und „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen“ der Vergnügungssteuer unterworfen.

Steuersparmodell für alle Kölner: Straßenprostitution in Verrichtungsboxen. Die armen Kölner.

Zitat gefunden im Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

Eine Antwort auf Steuern sparen in Verrichtungsboxen

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    doppelfish says:

    Ach ja, die Verrichtungsboxen. Daher die Redensart, „mit jmd. in die Kiste springen“.