Aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln:
Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs“ und „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen“ der Vergnügungssteuer unterworfen.
Steuersparmodell für alle Kölner: Straßenprostitution in Verrichtungsboxen. Die armen Kölner.
Zitat gefunden im Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr
Ach ja, die Verrichtungsboxen. Daher die Redensart, „mit jmd. in die Kiste springen“.