Überdacht

Wir kämpfen seit Mitte des Jahres gegen den Vorwurf der Bußgeldbehörde, die meint, unser Mandant sei zu schnell gefahren und deswegen müsse er nun 1 Monat laufen oder Bus bzw. Fahrrad fahren.

Dazu haben wir bereits umfangreich bei der Bußgeldstelle vorgetragen, Beweisanträge gestellt und in Eigenregie ein Gutachten eingeholt. Unser Sachverständiger bestätigt, daß die Geschwindigkeitsmessung nicht sauber durchgeführt wurde. Wir haben bereits die Frage nach der Verwertbarkeit der Messung wegen Fehlbedienung des Gerätes durch die Polizeibeamten gestellt.

Nun bekommen wir die Ladung zum Termin vor dem Amtsgericht. Damit haben wir gerechnet. Der Mandant bekommt auch eine Ladung. Auf dieser Ladung gibt der Richter unserem Mandanten einen Hinweis:

ueberdacht.jpg

Da der Richter die Akte kennt, wird er wissen, daß wir uns eine ganze Menge Gedanken gemacht haben. Da der Richter unsere Kanzlei kennt, wird er wissen, daß wir wissen, was wir tun, wenn wir einen Einspruch einlegen und Beweisanträge stellen.

Ich überlege daher, was er mit dem Hinweis auf die Überdachung meinen könnte.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Überdacht

  1. 1
    Holzmichel says:

    Sehr komisch!
    Interessant ist, dass nur Ihr Mandant den Hinweis auf die Überdachung bekommen hat und nicht auch Sie als Vertreter.
    Das ist sicherlich eine versuchte Einschüchterung an Ihren Mandanten gewesen.
    Leider sind wir ein Verwaltungs- und Polizeistaat geworden. Sehr zum Nachteil von uns.
    Ich muss das (leider) sagen, obwohl ich vor Jahren auch mal in dieser Branche gearbeitet habe.
    Servus
    Richard

  2. 2

    Sehr nett auch der von Gerichten zur Überdachung entsprechender Anregungen immer wieder gern gegebene Hinweis auf die zu erwartenden Kosten eines einzuholenden Sachverständigengutachtens u.ä. Dass dieses Argument reziprok auch für die Staatskasse gelten sollte, erschließt sich den Damen und Herren mit Maulwurfspelzkragen offensichtlich nicht.

  3. 3
    doppelfish says:

    Soll jetzt der Mandant seinen Anwalt „zurückpfeifen“? Das ergibt schon irgendwo Sinn: Die Behörde scheint dazu ja nicht in der Lage zu sein.