Unabwendbar erschreckt

Das Landgericht Darmstadt entschied am 17.3.2006 (Az.: 7 S 58/05):

Ein Fahrzeugführer haftet nicht für den durch eine Schreckreaktion verursachten Sturz eines Motorradfahrers, da dies für den Fahrer des Pkw ein unabwendbares Ereignis darstellt.

Aus den Gründen:

Der an der Einmündung gegenüber dem von rechts kommenden Motorradfahrer wartepflichtige Autofahrer ist seinen Sorgfaltspflichten ordnungsgemäss nachgekommen, indem er die Geschwindigkeit seines Pkw zumindest bis auf Schrittgeschwindigkeit herabgesetzt und sich in den Trichter langsam hineingetastet hat. Als der PKW-Fahrer mit seinem Fahrzeug die vom Kradler dann benutzte Einmündung bereits nahezu vollständig überquert hatte, erschrak der herannahende Moppedfahrer über den sich nur langsam fortbewegenden und aus seiner Sicht noch teilweise quer auf seiner Fahrbahn befindlichen Pkw dermassen, dass er mit seinem Motorrad stürzte. Eine Vorfahrtsverletzung durch den Autofahrer kann nicht angenommen werden, der Sturz des Motorradfahrers stellt sich vielmehr für den Autofahrer als unabwendbares Ereignis dar.

Veröffentlicht in: Schadenpraxis 2006, Seite 414

Dieser Beitrag wurde unter Unfallrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Unabwendbar erschreckt

  1. 1
    Callinator says:

    HÄH? Ich bin zu doof für den Text.. Ich hasse solche Richtertexte, die sind immer so unverständlich geschrieben -.-

    Wie war da genau die Strassenlage nun???

  2. 2

    Die Richtertexte richten sich ja auch nicht an das gemeine Volk, von dem gemäß Artikel 20 Grundgesetz alle Staatsgewalt ausgeht, sondern dienen ausschließlich dazu, den Anwälten das Honorar zu sichern, das sie damit verdienen, daß sie Ihren Mandanten, die noch nicht über eine juristische Ausbildung in ausreichendem Umfange verfügen, den Inhalt der Text dergestalt erläutern, daß sie dies auch dann verstehen, wenn der Text ausschließlich in einer Sprache verfaßt ist, der sich an Juristen und artverwandte Gattungen richtet und auch nur von denen verstanden werden soll.

    Aber Sie hatten ja eine Frage: Was genau wollen Sie denn wissen? Straßenlage?? Von dem Mopped? Bestimmt gut, wenn es nicht gerade eine $MOTORRADMARKE_IHRER_ WAHL war.

    :-)

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    Callinator says:

    Hmm eher Strassenverlauf usw war von mir gemeint, weil ich mir das aus dem Text herraus nur schlecht vorstellen kann.

    Handelte es sich um eine T Kreuzung, eine normale Kreuzung? Usw halt… ;)

  4. 4

    T-Kreuzung („Einmündung“). Wobei das „T“ um 90 Grad im Uhrzeigersinn gedreht ist. Der Autofahrer fährt dann auf dem waagerecht liegenden Teil des „T“, der Moppedfahrer kommt von unten. Der Autofahrer kommt also von links und will nach oben.

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    barbossa says:

    Is doch ganz einfach: Der Autofahrer hatte keine Vorfahrt, stand dann quer auf der Straße und bewegte sich praktisch nicht.
    Das hat den Motorradfahrer erschreckt, er hat zu heftig gebremst und ist hingefallen. Dumm gelaufen. Bremsen üben.

  6. 6
  7. 7
    Gregor says:

    Oder FSZ Linthe ;-)