Unfall ohne Fahrzeugberührung

Es ist ein „Klassiker“ der Motorradunfälle – der kontaktlose Unfall. Der Unfallgegner löst beim Motorradfahrer eine Schreckbremsung aus, das Vorderrad blockiert oder das Hinterrad steigt auf und es kommt zu Sturz, ohne daß sich Motorrad und Unfallgegner berühren. Dazu hat das Landgericht Berlin entschieden:

1. Auch bei einem Unfall ohne Fahrzeugberührung muss ein ursächlicher Zusammenhang des Unfallgeschehens mit dem Betrieb des Fahrzeugs in der Weise vorliegen, dass die Fahrweise oder eine von dem Betrieb dieses Fahrzeuges typischer Weise ausgehende Gefahr zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat. Die bloße Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs genügt nicht.

2. Die Darlegungs- und Beweislast für den erforderlichen ursächlichen Zusammenhang trägt der Geschädigte.

3. Ein Unfall, der sich infolge einer Abwehr- oder Ausweichreaktion ereignet, ist selbst dann dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges zuzurechnen, welches diese Reaktion ausgelöst hat, wenn diese objektiv nicht erforderlich war. Die Ausweichreaktion muss aber subjektiv vertretbar erscheinen (hier: bejaht bei Vollbremsung und Sturzunfall eines Motorradfahrer als Ausweichreaktion wegen einer Vorfahrtverletzung eines wartepflichtigen Abbiegers).

Landgericht Berlin, Urteil vom 04.04.2005, Aktenzeichen: 58 S 356/04; veröffentlicht in Schaden-Praxis 2005, 227-229 (red. Leitsatz und Gründe)

Diesen in Satz 2. geforderten Nachweis zu führen, ist im Einzelfall sehr schwer, wenn keine Spuren oder Zeugen vorhanden sind bzw. die Beweismittel nicht gesichert wurden. Hilfreich ist deswegen auf jeden Fall immer, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Fotos – notfalls mit der Kamera im Telefon – möglichst aus mehreren Perspektiven sind dabei auch immer sehr sinnvoll.

Dieser Beitrag wurde unter Unfallrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Unfall ohne Fahrzeugberührung

  1. 1
    Torben says:

    Hallo,
    ich stöbere schon länger auf ihrer SEite und finde diese auch sehr gut. Mich als Motorradfahrer interessieren diese Informationen sehr. Da ich seit kurzem eine private Motorrad-News Seite betreibe, würde ich gerne Teile ihrer Posts darstellen und dann auf ihre Seite verlinken. Natürlich ihr Einverständnis vorrausgesetzt.
    Ich nehme Sie natürlich auch gerne in meinen Links auf.
    Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.

    Grüße
    Torben H.
    http://www.live-2-ride.de

  2. 2

    @ Torben H.
    Ich freue mich, daß Ihnen die Beiträge hier gefallen. Gern können Sie sie zitieren. Davon lebt die Blogoshäre. :-)

    Gruß von
    Carsten R. Hoenig,

    dem Ihre Seite auch gut gefällt.

  3. 3
    Uwe says:

    Hallo Carsten,
    Nr. 2 ist echt ein Problem – auch wen Pol gerufen wird:
    Mandant weicht wegen „Ausbremsens“ auf BAB aus – Unfall (Totalschaden), Pol ist da nimmt alles auf (leider keine Zeugen), Verursacher zahlt sogar daß Bußgeld!!
    AG Weißenfels sagt im Urteil: Allein das die Pol dies aufgenommen hat und gezahlt wurde bedeutet nicht, daß Zahlender Verursacher das Unfall ist; er kann allein auch gezahlt haben, um „Ruhe zu haben“.
    Ich freu mich schon auf die Berufung…

    Grüße von Uwe