Unheilbar

Aus dem psychiatrischen Sachverständigengutachten über einen 23-jährigen Mann, dem die Staatsanwaltschaft eine versuchte Vergewaltigung zur Last legt:

Ohne Behandlung sind Taten wie die hier beschuldigte nicht nur möglich, sondern auch kurzfristig sehr wahrscheinlich, so dass die Voraussetzungen aus psychiatrischer Sicht für die Unterbringung in den Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB gesehen werden.

Problematisch dabei ist, dass es sich bei der Störung des Untersuchten, wie es schon in früheren Arztberichten geschildert wurde, um eine nicht zu behebende handelt. Das frühgeschädigte Gehirn lässt sich nicht heilen.

Bei durchschnittlicher Lebenserwartung bedeutet dies: Gute 50 Jahre hinter Gitter.

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Und die Ursache?

Eine Störung in der Hirnentwicklung während der Embryonalzeit, sehr wahrscheinlich aufgrund der Alkoholerkrankung der Mutter.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Unheilbar

  1. 1

    Ich denke, es ist nicht fair, sich über jemandem zu erheben, der niemals in seinem Leben auch nur den Hauch einer Chance hatte.

    Den Blick auf mögliche Geschädigte/Opfer des Mannes habe ich nicht verloren; trotzdem erschüttert mich solch ein Schicksal. Immer wieder.

    Deswegen habe ich einen Kommentar, der sicherlich nicht bewußt böse gemeint war, gelöscht.

  2. 2
    doppelfish says:

    Der Kommentar war nicht überheblich gedacht. Im Gegenteil: Die beiden Worte – aus gutem Grund in Anführungszeichen – ergeben zusammen ein Gebilde, das so nicht existieren kann.

  3. 3
    zensur says:

    herr anwalt? aber, aber…

    sich über einen schlichten kommentar zu erheben. ist eben nicht nur:

    zensur.

  4. 4
    doppelfish says:

    @zensur: Haben Sie den Wortlaut des Kommentars gelesen? RA Hoenig findet, so denke ich, dass man ihn auch „in den falschen Hals bekommen“ kann. Und – vorsichtig ausgedrückt – höchstwarscheinlich hat er da einfach Recht.

  5. 5
  6. 6

    […] wenn ich daran denke, was aus dem Kind werden soll, wenn es denn lebend zur Welt kommt. Das hier könnte die Perspektive […]

  7. 7

    […] Der Mandant sitzt seit längerer Zeit schon in einer Klinik für forensische Psychiatrie. Ein Gutachten aus dem Jahre 2007 diagnostizierte eine unheilbare psychische Erkrankung. […]