Vorbildlich: Gericht bestätigt Klageeingang per Fax

Obwohl es ja eigentlich nicht der Rede wert ist: Korrespondenz mit Gerichten und moderne Kommunikationsmittel – das muß dann auch ‚mal positiv kommentiert werden, wenn Anlaß dazu besteht.

Unsere Kanzlei hat Klage vor dem Landgericht Cottbus erhoben. Wie üblich haben wir die Klage ausschließlich per Fax eingereicht und dies mit dem folgenden Hinweis mitgeteilt:

Unter Hinweis auf Zöller § 130 ZPO Rdz. 18 und den dortigen Rechtsprechungszitaten übersende ich diesen Schriftsatz in 2-facher Ausfertigung nebst Anlagen ausschließlich per Fax und bitte um Beglaubigung der erforderlichen Abschrift(en) gem. § 169 II ZPO.

Mehr als einmal wurden wir gleichwohl von verschiedenen (Amts-!)Gerichten aufgefordert, die Originale hinterher zu schicken (und damit völlig sinnlos die Akten des Gerichts dick zu machen).

Heute bekamen wir aus Cottbus ein Fax.

faxklage.jpg

Darin bestätigt man den Eingang unserer „Fax-Klage“ und teilt uns zugleich auch das Aktenzeichen mit. Und das binnen eines guten Tages nach Eingang.

Das finde ich gut und lobenswert.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

8 Antworten auf Vorbildlich: Gericht bestätigt Klageeingang per Fax

  1. 1
    doppelfish says:

    In zweifacher Ausfertigung? Haben Sie den Schriftsatz erneut eingefädelt, und auf „Wahlwiederholung“ gedrückt?

  2. 2

    Zu „modernen Kommunikationsmitteln“ gehört auch eine Faxkarte im Netzwerk und ein Programm, mit dem man PDF-Dokumente erstellen kann. Das geht dann ganz ohne Einfädeln und sonstige händischen Eingriffe. Wenn erwünscht, sogar vierfach. Über eine Telefon-Flatrate macht das keinen Unterschied.

  3. 3

    Hm, könnte demnächst teuer werden, sobald das Gericht folgende GKG-Änderung passend interpretiert.

    Nummer 9000 wird wie folgt geändert:

    aa) In Nummer 1 des Gebührentatbestands werden nach den Wörtern „Mehrfertigungen beizufügen“ ein Komma und die Wörter „oder wenn per Telefax übermittelte Mehrfertigungen von der Empfangseinrichtung des Gerichts ausgedruckt werden“ eingefügt.

  4. 4

    Geschenkt! Ungeklärt ist aber auch noch, wer die Kosten zu tragen hat. Sind es allgemeine Verfahrenskosten, die der Unterlegene zu zahlen hat? Oder in jedem Falle der Faxversender?

    Da ist noch Spielraum …

  5. 5
    doppelfish says:

    Ich warte ja jetzt nur noch auf den nächsten Blogeintrag, in dem das Gericht die Akten nach beendetem Verfahren zurückfaxt. Zweifach, natürlich.

  6. 6
    RA Kukowski says:

    @05: Konsequent weitergedacht: Warum dann nicht auch Akteneinsicht per Fax? ;-)

  7. 7
    bc says:

    Wie sind denn mittlerweile die Erfahrungen bezügl. Kostentragung? Werden die Kosten i.H. der Dokumentenpauschale als notwendige/allgemeine Verfahrenskosten anerkannt?

  8. 8