Diese Frage wird sich 2008 stellen, wenn dies hier Wirklichkeit wird:
Innerhalb des S-Bahn-Rings dürfen Autos mit zu hohem Schadstoff-Ausstoß ab Januar 2008 nicht mehr fahren.
Quelle: Welt
Diese Frage wird sich 2008 stellen, wenn dies hier Wirklichkeit wird:
Innerhalb des S-Bahn-Rings dürfen Autos mit zu hohem Schadstoff-Ausstoß ab Januar 2008 nicht mehr fahren.
Quelle: Welt
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Wer sagt denn, daß Du damit fahren mußt?
Nils
Das ständige Herumstehen wäre eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands, das dem Verkehr (und nicht der Werbung für eine Anwaltskanzlei) gewidmet ist. Deswegen wird die Wanne durch den Verkehr bewegt und im Verkehr geparkt.
Im übrigen ist es auch sinnvoll, sich mit dem guten Stück ab und an mal an einem anderen Ort blicken zu lassen. Deswegen war sie ja schonmal in Braunschweig und hoffentlich demnächst mal in Halle. ;-)
Soll ich Dich auch mal damit besuchen und sie drei Wochen bei Dir vor die Kanzlei stellen? ;-)
Wir wohnen in Bandenburg. Vor unserem Haus ist immer ein Parkplatz frei. Außerdem würde die Wanne sicherlich zur Verkehrsberuhigung in der 30ziger Zone führen. :-)
Wenn alle Stricke reißen, melde Dich bei uns. Wir hätten schon eine Verwendung für die Wanne als Kanzleifahrzeug.
@ Klaus: Geht nicht. Die Wanne ist nicht schwimmfähig.
@ alle anderen: Klaus wohnt im Siegerland. ;-)
rüste auf gas um