In Deutschland leben die Prozeßbeteiligten während eines [Straf-]Verfahrens nicht in Quarantäne, um die richterliche Entscheidung keimfrei zu halten. Der Schmutz gehört zum Leben.
Frank Wilmes in seinem Aufsatz: Über die Notwendigkeit von Public Relations in Strafprozessen
(StraFO 2007, 11 <12>)