Monatsarchive: Januar 2008

Sind Leichen giftig?

Wenn Leichen giftig wären, dürften Sie keine Bouletten essen, das sind gehackte Leichen mit Zwiebeln.

Quelle: Mark Benecke im Interview des Tagesspiegels

Ein weiterer Highlights in dem unbedingt lesenswerten Artikel:

Frage:

Und wie würden Sie das [den perfekten Mord] anstellen?

Mark Benecke:

Ich würde mir einen Profikiller suchen. Wenn Sie Ihr Bad kacheln wollen, dann lassen Sie das doch auch von einem Fachmann erledigen.

Einen noch:

Frage:

In Moskau haben Sie vor fünf Jahren Schädel- und Kieferfragmente untersucht, die angeblich von Adolf Hitler stammen.

Mark Benecke:

Die Kieferfragmente lassen sich zweifelsfrei identifizieren: Ich habe Röntgenaufnahmen von 1944 und eine Zeichnung seines Zahnarztes Hugo Blaschke. Außerdem hat der Odontologe Michel Perrier detaillierte Analysen von Hitlers Gebiss anhand von Filmaufnahmen erarbeitet. Alle Beschreibungen stimmen mit den Fragmenten überein, die ich in Moskau untersucht habe. Falls Hitler noch irgendwo rumlaufen sollte, dann ohne Kiefer.

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Beschäftigungstherapie

Es gibt reichlich Beschwerden über zuviel Arbeit und zuwenig Justizpersonal. Richter, Staatsanwälte und sonstige Bedienstete im Bereich „Rechtsprechung“ fühlen sich überlastet. Das liegt nicht nur daran, daß zu wenig Geld in den Landeskasse ist, sondern auch daran, daß sich die oben genannten Personen mit Sachen beschäftigen, die einem Normalbürger dazu veranlassen, sich an den Kopf zu fassen.

Da erscheint ein Zeuge vor Gericht mit einer löchrigen Hose. Der Amtsanwalt (1) beantragt den Erlaß eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr, der Richter (2) erläßt einen Ordnungsgeldbeschluß. Dieser Beschluß wird von der Mitarbeiterin der Geschäftsstelle (3) ausgefertigt, nachdem er von einer anderen Mitarbeiterin (4) geschrieben wurde. Der Zeuge erhebt Beschwerde, die Akte mit allem Drum und Dran wird dem Kammergericht vorgelegt. Dort beschäftigen sich nun drei Richter (5, 6, 7) mit der Frage, ob Löcher in der Hose ungebührlich oder üblich sind. Allerdings muß erst noch der Generalstaatsanwalt (8) gehört werden. Es ergeht dann ein Beschluß des Kammergerichts, der wird dann von einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle (9) geschrieben und von einer weiteren Mitarbeiterin (10) ausgefertigt. Das Ganze wird dann zur Poststelle gegeben und anschließend an die PIN-AG zum Versand.

Mehr als zehn Leute haben also reichlich zu tun, wenn ein Zeuge kein Geld für eine neue Hose hat.

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Zehn Prozent der Beute

Volker Pispers: Entlastung der Justiz

Gar nicht so verkehrt die Gedanken, die sich der Kabarettist da über den „Deal“ da macht.

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Die Geschichte der Angels

Auf Stern.de gibt der Hells Angel Django ein Interview. Mit dem Video wird Werbung für die Illustrierte gemacht. Egal, wie man zu den Angels steht: Auf jeden Fall lesenswert ist der Artikel zum Thema:

Die letzten Krieger

Ihr Ruf könnte nicht schlechter sein: gewalttätige Grizzlies auf Motorrädern. Doch die Hells Angels sind Teil der Zeitgeschichte. Dieses Jahr feiern sie in den USA ihr 60-jähriges Bestehen. Wie aus ein paar kalifornischen Rockern eine weltumspannende Organisation wurde.

Informativer und in vielen internen Details genauer zeichnet Hunter S. Thompson in seinem Buch „Hell`s Angels“ (Heyne 2004) ein Portrait der amerikanischen Rocker in den 60er Jahren.

Aktuelles und Antworten auf so ziemlich alle Fragen zum Thema findet man in dem großformatigen Band „Alles über Rocker“ von Michael Ahlsdorf (Huber Verlag, 2. Auflage).

Link auf das Video gefunden bei Rechtsanwalt Siebers

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Werbung für unsere Kanzlei

Das 37.6-Blog macht freundlicherweise Werbung für die Kanzlei Hoenig. Das ist das Blog von Andreas Skowronek, der u.a. wegen der bebilderten Darstellung seiner Vorlieben vor einiger Zeit aus den Jurablogs zwangsexmatrikuliert wurde. Schön, daß jener Blogger immer noch aktiv ist.

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Notwendige Verteidung wegen erforderlicher Akteneinsicht

Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vor, wenn ohne die Kenntnis der Akten eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich ist.

Kammergericht, Beschluß vom 14. Januar 2007, Aktenzeichen: (2) 1 Ss 438/07 (33/07)
(Leitsatz des Verfassers)

Die türkische Angeklagte, die die deutsche Sprache nicht beherrscht, wurde durch die Aussagen von drei arabischen Jugendlichen im Alter von 14 und 18 Jahren belastet. Sie soll eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) in zwei Fällen begangen haben. Sie hat die ihr zur Last gelegte Tat bestritten.

Ich hatte mich als ihr Verteidiger gemeldet und meine Bestellung als Pflichtverteidiger beantragt. Der Antrag wurde vom Amtsgericht abgelehnt, meine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Landgericht als unbegründet verworfen. Ich habe die Angeklagte instruiert, sie dann aber nicht in der Hauptverhandlung verteidigt. Sie wurde verurteilt und ich habe gegen das Urteil des Amtsgerichts erfolgreich (Sprung)Revision erhoben.

Das Kammergericht gab der Revision aus mehreren Gründen statt.

Die türkische Angeklagte stand völlig allein einer ihr feindlich gesonnenen Gruppe von Jugendlichen gegenüber; unbeteiligte Zeugen gab es nicht. Zur Verteidigung war es unabdingbar erforderlich, die in den Akten niedergelegten Bekundungen der Zeugen in ihren Einzelheiten zu kennen, um gegebenenfalls Widersprüche herauszuarbeiten. Das ist nur nach Akteneinsicht möglich, die nur dem Verteidiger zusteht (§ 147 Abs. 1 StPO).

Ich habe die Entscheidung des Kammergerichts hier vollständig veröffentlicht. Sie ist nicht nur zur Verdeutlichung des Leitsatzes lesenswert. Denn obwohl die formelle Rüge bereits durchgriff, ging das Revisionsgericht noch auf die Sachrüge ein und deckte ganz erhebliche Schwachstellen der erstinstanzlichen Entscheidung auf.

Bei mir ist (nicht erst nach diesem Beschluß) der Verdacht aufgekommen, daß es sich manche Richter am Amtsgericht oft sehr einfach machen, wenn die Angeklagten nicht verteidigt werden. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht wohl nicht damit gerechnet, daß ich doch noch eine ernst gemeinte Revision schreibe, nachdem meine Bestellung als Pflichtverteidiger abgelehnt wurde. Und entsprechend nachlässig wurde gearbeitet.

Die mehr als zweiseitige „Anmerkung“ des Kammergerichts zu der Qualität der Arbeit des Richters am Amtsgericht spricht eine recht deutliche Sprache.

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Raucher in Moabit am Galgen

Im Moabiter Kriminalgericht wurde nun auch eine Zone eingerichtet: Eine Raucherzone. Darüber informieren an die Wände geklebte, freundliche Hinweisschilder wie dieses hier:

galgenhof.jpg

Ich vermute mal, daß derjenige, der entschieden hat, wohin man die Raucher ausquartiert, ein militanter Nichtraucher ist. ;-)

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Die Staatsanwaltschaft als Schnaps-Dealer

Wenn jemand günstig hochprozentige Getränke, insbesondere

1 Flasche (1,0 l) Jack Daniel`s Whiskey
1 Flasche (1,0 l) Ballantine`s Scotch Whisky
1 Flasche (0,7 l) Tullamore Dew Irish Whisky
1 Flasche (0,7 l) Metaxa

günstig erstehen möchte, kann sich an die Staatsanwaltschaft Bielefeld wenden. Dort verkauft man wohl die Reste der Weihnachtsfeiern …

Aber Achtung:

Aus rechtlichen Gründen ist nur eine Abholung bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld möglich.

Quelle: Justiz-Auktion

Wenn ich mir die anderen Angebote so anschaue: Das muß ’ne echt geile Party gewesen sein …

Oha! Und das in Bielefeld!

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Keine Telefonerlaubnis für Gothaer Mitarbeiter

Obwohl der Gothaer-Mitarbeiter so gern mit mir telefonieren möchte, darf er das nicht mehr. Es ist mir zwar nicht gelungen, ihn selbst davon zu überzeugen, daß seine Telefonanrufe hier unerwünscht sind und er sie unterlassen sollte. Deswegen hatte ich das Amtsgericht um Hilfe gebeten, das dann aber eine einstweilige Verfügung erlassen hatte, die dem Gothaer-Mitarbeiter das Telefonieren mit mir untersagte.

Dagegen hat sich der Gern-Telefonierer – ich hatte den Namen Drango für ihn gefunden – gewehrt. Über die Einzelheiten habe ich bereits hier berichtet.

Der Widerspruch des Gothaer-Mitarbeiters gegen die Einstweilige Verfügung blieb ohne Erfolg. Nun liegt mir auch das vollständige Urteil vor, das meinen Abwehr- und Unterlassungsanspruch gegen den Telefonterror bestätigt hat.

Der (von mir formulierte) Leitsatz der Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 5 C 1012/07) lautet:

    Ausdrücklich unerwünschte Anrufe eines Versicherungs-Mitarbeiters in einer Rechtsanwaltskanzlei sind auch dann rechtswidrig und daher zu unterlassen, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Regulierung eines Versicherungsfalls stehen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und ich bin gespannt, ob der Unterlassungschuldner versuchen wird, eine Telefonerlaubnis beim Landgericht mit dem Rechtsmittel der Berufung durchzusetzen. Zutrauen würde ich es dem Herrn durchaus. ;-)

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Zündels Verteidigerin bekommt 3 1/2 Jahre

Sylvia Stolz, Exverteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel, wird zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass.

Quelle: taz

Die ehemalige Verteidigerin wurde zudem mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt, damit sie zumindest als „Organ der Rechtspflege“ keinen weiteren Unsinn mehr macht. Während des Verfahrens hatte man mehrfach den Eindruck, als lägen bei Frau Stolz die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor.

Es gibt Momente, da bedauere ich die Leitung einer Justizvollzugsanstalt (JVA): Juristen zu „verwahren“ ist per se schon schwierig. Wenn eine inhaftierte Rechtsanwältin allerdings Anzeichen für eine krankhafte seelische Störung, eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder für Schwachsinn oder eine schwere andere seelische Abartigkeit aufweist, wird das Leben in der JVA sicherlich nicht einfacher.

Update:
Gegen die verurteilte Verteidigerin wurde gleichzeitig ein Haftbefehl verkündet, der noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde: Saalverhaftung wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Sowas hat man auch nicht alle Tage. So ganz daneben scheint das Gericht aber nicht gelegen zu haben: Die Haftbefehlsverkündung quittierte die Verurteilte mit dem Hitlergruß.

Quellen: SWR, Beck und AFP

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