Monatsarchive: Februar 2008

Mutig

Die Polizei nahm heute früh gegen 9 Uhr 20 einen 22-jährigen Mann in Kreuzberg nach einem vorangegangenen Handtaschenraub fest. Eine 32-jährige Frau beobachtete den Mann kurz zuvor in der Wiener Straße, als er einer 68-jährigen Frau die Handtasche entriss und flüchtete. Die Passantin verfolgte auf ihrem Fahrrad daraufhin den 22-jährigen Neuköllner durch den Görlitzer Park bis zur Glogauer Straße. Dort wurden Zivilpolizisten auf den Flüchtenden aufmerksam und nahmen ihn in einem Innenhof der Glogauer Straße fest. Die Beute hatte er noch bei sich. Die Handtasche wurde der unverletzt gebliebenen Eigentümerin wieder ausgehändigt.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Mädels aus Kreuzberg sind keine Weicheier.

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Der frustrierte Ermittler

Ein Mann wurde recht übel in seiner Wohnung überfallen. Auch sein Besucher erlitt einiges an Unbill. Die gut bewaffneten Täter konnten unerkannt entkommen, wurden aber mit Nachdruck von der Polizei gesucht. Immerhin ging es (auch) um ein heftiges Päckchen Kokain.

Für die Ermittungen waren deswegen auch die Aussagen des Besuchers vor großer Bedeutung. Der entzog sich aber den Fragen des Kriminalbeamten, der sich in einem Aktenvermerk bitterlich darüber beschwerte:

Ein weiterer Versuch ihn doch noch zu bewegen uns zu begleiten oder zumindest eine Anhörung in seiner Wohnung durchführen zu können, lehnte er wirsch ab. Da ein weiteres Gespräch mit dem Geschädigten [gemeint ist der Besucher. crh] von einer aufkommenden Sinnlosigkeit geprägt zu werden drohte, brach ich dieses ab.

Der Ermittler unternahm noch drei weitere Versuche, ohne Erfolg.

Das ist der bisherige Höhepunkt einer nicht zu enden wollenden Odyssee, einen Geschädigten zur Aussage zu bewegen. Er dokumentiert so recht ausdrucksvoll, dass er nicht gewillt ist, aktiv an der Aufklärung dieses Verbrechens mitwirken zu wollen.

So kann man keine Ermittlungen führen, wenn sich schon die Geschädigten verweigern, bei der Polizei Angaben zu machen. Ich verstehe meine Arbeit als Ermittler eigentlich darin, Straftaten aufzuklären und etwaige Täter zu ermitteln und nicht etwa unwilligen Geschädigten und Zeugen hinterher zu jagen.

Der Polizist hat allerdings im weiteren Verlauf eine ganz hervorragende Arbeit geleistet und war am Ende dann doch noch erfolgreich – jedenfalls hat unsere Kanzlei durch seine Arbeit ein neues Mandat bekommen. ;-)

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Fotoalbum

Ein „Fotoalbum“ über den angeblichen Rockerkrieg in Berlin gibt es bei der Berliner Morgenpost.

Ein paar Fotos fehlen. Ob die Redaktion Besuch oder nur Post bekommen hat, wird nicht überliefert.

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Weniger Selbsttötungen im Knast

Die Zahl der Selbsttötungen in Berliner Gefängnissen ist stark rückläufig. Haben 2006 in der Untersuchungshaftanstalt Moabit noch neun Häftlinge Selbstmord begangen, war es im vergangenen Jahr nur noch einer. Seit einem Jahr (Februar bis Februar) hat die Haftanstalt keine Selbsttötung zu verzeichnen. Das geht aus einer Untersuchung der JVA Moabit hervor, die gestern im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses vorgestellt wurde.

Quelle: Berliner Morgenpost

In diesem Zusammenhang: Ich frage mich immer wieder, was hinter der Bezeichnung „Selbstmord“ für einen Suizid steht. Wenn sich ein Gefangener in der Zelle erhängt, hat er diese Tötung doch nicht aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen (§ 211 StGB) begangen. Ein Suizid ist kein qualifizierter Totschlag am eigenen Leibe. Oder?

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Wieder Licht am Schreibtisch

Die Billigvariante hatte nach 12 Monaten den Plastik-Geist ausgehaucht. Jetzt erleuchtet eine solide Lampe den Anwalts-Geist:

luxo_l-1.jpg

Die erste originale Architektenleuchte der Welt, 1937 von Luxo entworfen. Ein unverwechselbares Design, eine effiziente Lichttechnik und der federbalancierte Arm haben die L-1 in der ganzen Welt zu einem Klassiker gemacht. Die L-1 ist ein Beispiel dafür, dass Multifunktionalität, Qualität und ein durchdachtes Design einen beliebten Klassiker hervorbringen können.
Einen Klassiker, von dem bis heute über 25 Millionen Exemplare in aller Welt verkauft wurden. L-1 wurde weltweit mit den wertvollsten Preisen für industrielles Design ausgezeichnet.

Quelle: Mac-Lights

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Der Geschäftsverteilungsplan des AG Tiergarten für 2008

… ist hier auf den Internet-Seiten der Senatsveraltung für Jusitz erhältlich. Das ist sehr löblich.

Aber daß die PDF-Datei insgesamt 42,1 MByte groß ist, weil man es gerne farbig (hell-creme/dunkel-creme) statt schlicht schwarz/weiß haben wollte, ist für einen normal denkenden Menschen nicht nachvollziehbar. Zum Vergleich: Der in schwarz/weiß gehaltene Plan aus 2005 hat einen Umfang von 0,72 MByte.

Nicht jeder hat einen DSL-Anschluß, liebe Justiz-Beamte; aber jeder hat ein Hirn zum Nachdenken.

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Spam von Arcor

Bisher habe ich von Arcor keine Werbung per eMail erhalten. Im Zusammenhang mit der dreitägigen Lei(s)tungs-Verweigerung in der vergangenen Woche habe ich für Rückmeldungen unsere „Zweit-eMai-Adresse“ angegeben. Heute morgen kommt der Spam von Arcor an eben diese (ansonsten nicht veröffentlichte) Adresse:

Guten Tag Herr carsten hoenig,

steigen Sie jetzt auf Arcor-DSL um! Ab sofort erhalten Neukunden für das All-Inclusive-Paket bei Auftragseingang bis 29.02.2008 einen Monatspreis geschenkt*.

Ganz unten in der eMail dann der Hinweis:

Falls Sie keine E-Mails mehr zu Arcor-Produkten oder Sonderaktionen erhalten möchten, können Sie jederzeit widersprechen.

Ja, das werde ich jetzt mal machen. Der Textbaustein für die Abmahnung hat ohnehin schon viel zu lang faul auf der Festplatte herumgelegen.

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Unknackbare PIN auf EC-Karten?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die gegen eine Bank gerichtete Klage einer Verbraucherschutzzentrale jetzt auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Gericht sah nach einer Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte dafür, dass Sicherheitsmängel bei dem von der beklagten Bank in der Zeit von Dezember 1999 bis Februar 2003 verwandten Verschlüsselungssystem bestanden. Bei dem System handelte es sich um einen Triple-DES-Schlüssel, bestehend aus 128 Bit. Das OLG schloss praktisch aus, dass Kriminelle den kryptographischen Schlüssel geknackt haben könnten (Urteil vom 30.01.2008, Az.: 23 U 38/05).

Quelle: Beck Aktuell

Soweit das Zivilrecht. Strafrechtlich interessant wird es dann, wenn ein Geschädigter behauptet, seine Karte sei ihm verloren gegangen bzw. gestohlen worden, bevor ein Unbekannter mit der Karte am Geldautomaten Bares abgehoben habe. Vortäuschen einer Straftat könnte der Vorwurf lauten … wenn sich die Ermittlungsbehörden diesen Standpunkt zu eigen machen.

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Schußwaffengebrauch beim Bücherkauf

schiessen.jpg

Wo? In Neukölln! ;-)

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Pardon, ich hab‘ Dich nicht gesehen

Ein nettes Video über die Gefahren im Straßenverkehr.

Danke an Jörg für den Link in drm

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