Monatsarchive: März 2008

Noch einer aus dem Weitling-Kiez

„Kanake, bring uns zwei Bier.“ Daraufhin forderte Özer R. Respekt und machte die Beiden darauf aufmerksam, dass Bedienung nur noch im Lokal zu haben sei. Als Antwort erhielt er: „Was willst du hier, Kanake, geh zurück nach Kreuzberg.“

Quelle: Berlin Kriminell

Ja, hier in Kreuzberg wäre Özer R. sicher. Da trauen sie sich nicht hin, die Dumpfbacken.

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Diabetes

So sieht es aus in dem Schrank eines Wochenendseminars zum Thema: „Wie futtere ich mir einen soliden Diabetes an?“

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Wieso steht dieser Schrank eigentlich in unserer Kanzlei-Küche? ;-)

 

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Einmal mit, einmal ohne Verteidiger

Die Mandantin, 46 Jahre, wurde angeklagt. Gerfährliche Körperverletzung in drei Fällen. Sie sollte mit einem Stock einen 14- und zwei 18-Jährige geschlagen haben, die ihren 10-jährigen Sohn gemobbt und geschlagen hatten. In der ersten Instanz wurde sie vom Amtsgericht deswegen zu 9 Monaten Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verurteilt. Sie hatte damals noch keinen Verteidiger.

Mit diesem Urteil kam sie zu uns. Ich habe gegen das Urteil (Sprung-)Revision eingelegt. Das Kammergericht folgte meiner Ansicht, daß dies ein Fall notwendiger Verteidiger war und hob das Urteil des Amtsgericht auf. Darüber hatte ich bereits im Januar berichtet.

Heute wurde erneut verhandelt. Zwei der drei Fälle wurden eingestellt. Der verbliebene Fall war ein minder schwerer. Heraus kam dann eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Kann es sein, daß es manchmal sehr sinnvoll ist, der geballten Macht von Staatsanwaltschaft und Gericht einen Verteidiger entgegen zu setzen, der kontrolliert und steuert, was in der Verhandlung so gemacht wird?

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Dauerbrenner: Nutzungsausfall

Immer wieder versuchen Versicherer, den Ersatz des Nutzungsausfallschadens zu verweigern. Dem hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil vom 15. 10. 2007 – 12 I-1 U 52/07 – einen weiteren Riegel vorgeschoben. Die drei Schwerpunkte der Entscheidung lauten:

1.
Der Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschaden ist auch dann begründet, wenn sich die Reparaturdauer durch Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen verlängert.

2.
Den Reparaturauftrag muß der Geschädigte erst dann erteilen, wenn der Schädiger bzw. sein Versicherer einen angemessenen Vorschuss gezahlt hat oder zumindest Reparaturübernahme erklärt.

3.
Eine Verpflichtung zur Vorfinanzierung des Schadens durch den Geschädigten besteht nur im Ausnahmefall.

In diesem Rechtsstreit ging es um Nutzungsausfallentschädigung für 91 Tage, die der verurteilte Versicherer nun an die Moppedfahrerin zu leisten hat. Das Thema Nutzungsausfall ist oft Gegenstand von Auseinandersetzungen, insbesondere dann, wenn es um den Schaden an einem Motorrad geht. Hier sollte der Regulierungshelfer schon ein paar gute Argumente haben, um den oft nicht unerheblichen Schaden durchzusetzen.

Für die Profis: Die Entscheidung wird in der VRR 2008 Ausgabe 2 — S. 68 von RAin Rita Zorn besprochen.

Eine weitere aktuelle Entscheidung zum selben Thema lieferte das OLG Brandenburg im Urteil vom 30. 8. 2007 – 12 U 60/07 -, ebenfalls von RAin Zorn besprochen in VRR 2008, S. 27. In der Brandenburger Entscheidung ging es um den Anspruch auf Ersatz einer Nutzungsausfallentschädigung auch über die Wiederbeschaffungsdauer eines total beschädigten Krads hinaus – hier ging es um insgesamt 181 Tage:

Wenn der Kradler finanziell nicht in der Lage ist, den Erwerb eines Ersatzmoppeds aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren und den Schädiger bzw. dessen Versicherer frühzeitig darauf hingewiesen hat, muß für die Dauer bis zur Zahlung der Nutzungsausfall ersetzt werden.

Insbesondere mutwillige Verzögerungen in der Regulierung sollte der Geschädigte entweder unter Hinweis auf diese Entscheidungen nicht akzeptieren.

Oder aber gelassen hinnehmen: Für ein Motorrad mit 72 KW /98 PS gibt es pro Tag 56,00 Euro. Bei 181 Tagen sind das 10.136 Euro.

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Auch in der Schweiz: Verfolgte Angels

An ein Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Hells Angels in der Schweiz erinnert der Advokat Konrad Jeker in seinem Blog strafprozess.ch. Zu Recht reklamiert er die Unschuldsvermutung der Menschrechtskonvention für die Beschuldigten und weist darauf hin, daß allein ein Ermittlungsverfahren eine erhebliche Belastung für den Beschuldigten darstellt:

… dürfte aber ein Beispiel dafür liefern, dass heute weniger die Sanktionen am Ende eines Prozesses belasten, sondern die übermässige Verfahrensdauer, die von den Strafverfolgern angeordneten Zwangsmassnahmen und die damit verbundene Stigmatisierung. Dies kann auch ein späterer Freispruch niemals korrigieren.

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Laptops erlaubt beim Amtsgericht

Verkehrsrichter K. am Amtsgericht Tiergarten hatte verfügt, daß Verteidiger grundsätzlich nicht mit Strom für ihre Rechner versorgt werden. Darüber hatte ich bereits berichtet.

Das sieht der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten ein wenig anders. Er schreibt am 20.3.2008 dem Herrn Verkehrtsrichter ins virtuelle Gesangbuch, indem er auf ein Schreiben des Verteidigers antwortet:

Bezug nehmend auf die von Ihnen aufgeworfene Frage der Anschlussmöglichkeit eines Laptops ans Stromnetz teile ich mit, dass mit hiesiger Verfügung vom 03. März 2008 – 5330 E – A2 (Sdh. XIV) AG – alle Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiter des Amtsgerichts Tiergarten darüber in Kenntnis gesetzt worden sind, dass der Anschluss von Laptops an das hiesige Stromnetz in Sitzungssälen durch Rechtsanwälte und Sachverständige von der Behördenleitung grundsätzlich genehmigt wird.

Es ist schon interessant, zu welchen Größen sich so manche Richter entwickelt haben. Das ist aber auch irgendwie verständlich: Wenn ich mich mein halbes Berufsleben lang mit der Aburteilung von Verkehrssündern beschäftigen müßte, würde ich auch sonderbar.

Und spätestens wenn mir dann ein Präsident sagen würde, es ist verboten, die Stromentnahme im Wert von Zehntel-Cents zu verbieten, würde ich mir Gedanken über einen Jobwechsel machen.

Danke an Rechtsanwalt Bert Handschumacher für diese Gerichtsposse.

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Scheiß-Nazis im Weitling-Kiez

Ein 25-Jähriger alarmierte heute Morgen die Polizei zu seinem Lebensmittelgeschäft nach Lichtenberg. Zwei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren hatten gegen 7 Uhr 35 vor dem Geschäft in der Weitlingstraße Naziparolen gebrüllt. Außerdem beschmierte der Ältere der beiden das ausgestellte Obst und Gemüse mit tierischen Exkrementen, welches er von der Straße aufgenommen hatte und urinierte auf die Ware. Beide Männer stahlen diverse Lebensmittel aus dem Ladeninneren und entfernten sich mit zwei weiteren Personen in Richtung U-Bahnhof Lichtenberg. Die Polizisten stellten das Quartett noch in Tatortnähe. Die beiden alkoholisierten Tatverdächtigen wurden mitgenommen und nach polizeilichen Maßnahmen entlassen. Der Polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Was muß dieses feige braune Pack erlebt haben, daß es sich derart widerwärtig aufführt?! Das läßt sich mit einer verpfuschten Kindheit sicherlich nicht mehr erklären.

Ob die „polizeilichen Maßnahmen“ dann auch in einer (ganz bestimmt notwendigen) Behandlung mit einem Hochdruckreiniger oder durch einen Wasserwerfer bestanden hat, wurde leider nicht übermittelt.

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Entdeckt

Die Polizei nahm gestern Nachmittag zwei mutmaßliche Internetbetrüger in der Roscherstraße in Charlottenburg fest.

Die 18- und 19-jährigen Männer stehen im Verdacht, in der vergangenen Woche hochwertige Elektronikartikel im Wert von mehreren Tausend Euro im Internet bestellt und mit gestohlenen Kreditkartennummern bezahlt zu haben. Die Lieferung der Ware, bei der es sich größtenteils um Laptops handelte, erfolgte an die jeweilige Wohnanschrift der Täter.
Woher die beiden Betrüger die Kreditkartendaten hatten, ist Gegenstand derzeitiger Ermittlungen, die das Landeskriminalamt übernommen hat.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

… Wohnanschrift der Täter. Tja, es könnte sein, daß genau die sich nun auf längere Zeit ändert. Auch Straftäter brauchen ein gewisses Mindestmaß an Intelligenz, um erfolgreich zu sein.

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Der Tag nach dem Schnee

Sonniges Wetter nach dem Schneefall hat auch so seine Nachteile:

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Am Ende der Tour sahen nicht nur die Räder entsprechend aus.

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Nun sind wir wieder fit für den Kampf gegen die alltäglichen Unbillen nicht nur des Wetters.

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Nicht zugelassen?

Eigentlich hätte der Plattfuß kein Problem sein dürfen. Mal eben rüber auf die andere Straßenseite und ein neuer Reifen montiert. Seit vergangener Woche Samstag steht die Wanne nun auf jener anderen Seite und wartet.

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Die Werkstatt bekommt keinen passenden Reifen für die Wanne. Und überhaupt: Die Reifen, auf denen das Auto zur Zeit steht, seien gar nicht zugelassen für den Fahrzeugtyp. Sagt die Werkstatt.

Da kenne ich aber eine Menge anderer dieser Fahrzeuge, die hier in der Stadt dann mit nicht zugelassenen Reifen ihren Dienst tun.

Dann kaufe ich mir ‚mal einen Schlauch und suche mir eine andere Werkstatt. Schade, sonst war ich mit ATU immer sehr zufrieden.

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