Monatsarchive: März 2008

Professionelle Verteidigung eines Polizisten

Eine durchaus nicht ungewöhnliche Situation: Der Motorradfahrer überholt ein oder mehrere PKW und setzt sich an die Spitze der Kolonne. Der vormals Erste ärgert sich, daß er in seinem Skoda nun Zweiter ist und regt sich auf. Der Moppedfahrer merkt von davon nichts.

Wenig später holt der Autofahrer den Kradler ein, die beiden fahren nebeneinander her, der Skoda links, das Motorrad rechts. Um den Kawasaki-Fahrer zu stoppen, lenkt der Skodafahrer
„plötzlich und vehement“ auf die Spur des Motorradfahrers.

Die Kawasaki stößt vorn rechts in den Skoda, kippt um und rutscht auf den Gehweg. Der Fahrer erleidet erhebliche Verletzungen und ist für 10 Wochen arbeitsunfähig.

Das Besondere an dem Fall: Der Kawa-Fahrer ist Arzt, der Skoda-Fahrer Polizist. Er bekommt für die Geschichte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Für den Unkundigen: § 315 b Strafgesetzbuch (StGB) schlägt für diesen Fall des „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Und dann gibt es obendrauf noch die Entziehung der Fahrerlaubnis, „wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist“ (§ 69 StGB).

Aber wie berichtet wurde, soll der Polizist professionell verteidigt worden sein. Eine andere Ursache für das milde Urteil kommt wohl nicht in Betracht. Oder?

Quelle: SPON
Besten Dank an den Rettungsdackel Sascha H. für den Hinweis.

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Coco

Ein Stehlgutliste in der Ermittlungsakte:

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Wenigstens ist er konsequent, der aufnehmende Polizeibeamte.

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Radtour

Eigentliche wollte wir im Harz ein paar Tage mit dem Rad fahren. Das haben wir dann gelassen, weil Schnee angesagt war. Deswegen sind wir dann an die Ostsee:

Ostern auf Usedom

Da hilft nur noch passende Kleidung.

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Nicht der Bruder

Aus einem Vermerk eines Polizeibeamten, der zwei Verdächtige eines Diebstahls entdeckt hatte:

Neben den beiden Personen standen 8 große Kästen mit leeren 1,5 I Coca Cola- und auch Spriteflaschen. Auf Befragen gab der Beschuldigte S. an, dieses Leergut hätten beide von seinem Opa bekommen. Der soll hier in der Nähe wohnen. Beide Beschuldigte sollten das Leergut jetzt (um 01:20 Uhr !) abgeben.

Dem Unterzeichner war der polizeilich bekannte Beschuldigte G. aus anderen Einsätzen her bekannt. Der zweite Beschuldigte wurde nach einem Ausweisdokument gefragt. Dieser gab an, keinen Ausweis mit sich zu führen. Aber er heiße Benni G. und sei der Bruder vom weiteren Beschuldigten. Der Unterzeichner kennt aber Benni G. auch aus dem Dienstgeschehen her.

Der Beschuldigte S. wurde durch den Unterzeichner mit der Tatsache vertraut gemacht, dass er nicht der Bruder des weiteren Beschuldigten G. sei. Auch wurde ihm kein Glauben geschenkt, dass dieses Leergut von seinem Großvater stammte.

Das sind die Momente, wo selbst das Studium staubtrockener Akten zur hellen Freude eines Strafverteidigers wird.

Einen habbich noch:

Durch eingesetzte Zivilkräfte wurde das Tatobjekt auf mögliche Hinweise zum Tatablauf oder mögliche Beschädigungen am Zaun aufgesucht. Es wurden keinerlei Feststellungen getroffen.

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Nüchtern!

Aus dem Terminsprotokoll einer Haftbefehlsverkündung:

Der Haftbefehl des Amtsgerichts vom 07.09.2007 wird außer Vollzug gesetzt. Dem Angeklagten wird zur Auflage gemacht, sich Montags, Mittwochs und Freitags um 17.00 Uhr nüchtern bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Polizeiwache in der P-straße zu melden und zum Termin am 16.11.2007, 13.00 Uhr, Saal 111 pünktlich zu erscheinen.

Die Meldeauflage als solche ist nicht weiter schlimm. Aber um 17.00 Uhr noch nüchtern? Das konnte nicht einfach gut gehen. ;-)

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Ein Kommen und gehen

Nachdem gestern der Kollege Siebers gut in der Heimat gelandet ist, kann ich ja beruhigt für ein paar Tage die Stadt verlassen, um die frische Luft an der Ostsee zu genießen.

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Fußballfans?

Insgesamt 17 Festnahmen und fünf leicht verletzte Beamte verzeichnete die Polizei am Nachmittag des 22.03.2008 vor und während eines Fußball-Regionalliga-Spiels in Köpenick.

Bereits vor dem Spiel des 1.FC Union Berlin gegen Rot-Weiß Erfurt kam es gegen 13 Uhr auf dem Weg vom S-Bahnhof Köpenick zum Stadion durch anströmende Gästefans zu Sachbeschädigungen an angrenzenden Geschäften. Zum Teil stark alkoholisierte Erfurter Anhänger zerstörten Auslagen und warfen Flaschen und Bierdosen auf die eingesetzten Beamten. Ein Polizist wurde dabei leicht verletzt.
Während des Fußballspiels abgefeuerte Silvesterraketen und auf das Spielfeld geworfene Feuerwerkskörper veranlassten den Schiedsrichter schließlich gegen 14 Uhr 40 zu einer längeren Spielunterbrechung.

Nach dem Spiel bewarfen unbekannte Täter am S-Bahnhof Karlshorst einen S-Bahn-Zug mit Thüringer Fans und zerstörten dabei drei Fensterscheiben.

Die Polizei fertigte fast 30 Strafanzeigen wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, versuchter Gefangenenbefreiung und Körperverletzung.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Tja, was soll man dazu noch sagen?

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Heute vor 75 Jahren

Am 23. März 1933 verabschiedete der Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Das sog. Ermächtigungsgesetz bildete die rechtliche Grundlage für die Auflösung des demokratischen Rechtsstaats und die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Sie markierte den formalen Schritt zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 20.3.08

Die Exekutive (in concreto: Die NSDAP) erläßt fortan die Gesetze, nicht mehr die Legislative:

A r t i k e l 1
Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden.

Die Verfassung, bis dahin noch der Maßstab für die einfachen Gesetze, verliert ihre Funktion als Richtschnur staatlichen Handelns:

A r t i k e l 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen,

Das formelle Verfahren der Gesetzgebung wird für obsolet erklärt:

A r t i k e l 3
Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.

Ich werde nachdenklich, wenn ich mir anschaue, wieviel Gesetze, die auf Initiative unserer Innen- und Justizministerien verabschiedet wurden, in jüngster Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärrt wurden. Es darf gemutmaßt werde, wie lange noch uns dieser Schutz erhalten bleibt.

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Keine Rettung – tot im Polizeiauto

Ein 68-jähriger Mann ist gestern Nachmittag gegen 16 Uhr 45 auf dem Polizeigelände in Ruhleben verstorben.

Eine Zeugin hatte Polizei und Feuerwehr gegen 15 Uhr 20 alarmiert, weil sie einen Mann in der Hessen- Ecke Württembergallee in Charlottenburg auf einer Parkbank sitzend aufgefunden hatte. Er war nicht ansprechbar, atmete und schlief. Neben ihm fanden die Beamten eine teilweise geleerte Flasche Wodka. Rettungskräfte der Feuerwehr lehnten den Transport des Mannes ab. Ein angefordertes Transportkommando der Polizei brachte den hilflosen Mann daraufhin zur Gefangenensammelstelle in die Charlottenburger Chaussee nach Ruhleben. Während des Transportes wurde er von zwei Polizisten im Transportabteil beaufsichtigt. Am Ziel angekommen verschlechterte sich der Zustand des Hilflosen, so dass der Schichtleiter der Gefangenensammelstelle sofort einen Notarzt und einen Rettungswagen der Feuerwehr alarmierte. Die Reanimationsmaßnahmen des Notarztes blieben ohne Erfolg. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Ich befürchte, daß zumimndest die geannten „Rettungskräfte der Feuerwehr“ nun Bedarf nach kompetenter Strafverteidigung haben könnten. Eine Vorstrafe wegen Unterlassener Hilfeleistung ist nicht wirklich förderlich in diesem Beruf.

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Faxen an die Staatsanwaltschaft Berlin?

Nicht möglich seit Karfreitag. Bis heute nicht.

fax.jpg

Vielleicht ist denen das Altpapier für das Faxgerät ausgegangen; dann muß ja erst einmal ein Haushaltsplan für den Ankauf von neuem Papier aufgestellt und eine Ausschreibung durchgeführt werden. Bis dahin kann man ja die Sachen per Post schicken.

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