Monatsarchive: März 2008

In Dahlem fehlt ein „Stolperstein“, in München mehrere

In der Habelschwerter Allee in Dahlem stellte gestern Mittag gegen 12 Uhr ein Passant fest, dass vom Bürgersteig ein so genannter „Stolperstein“ gestohlen wurde. Der 10 x 10 cm große Pflasterstein mit einer Messingplatte erinnert an einen jüdischen Bewohner des Hauses, der im Oktober 1942 in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert und im April 1943 ermordet wurde.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Gut, daß man hier in Berlin Stolpersteine klauen kann. In München geht das nicht. Dort hat der Stadtrat im Juni 2004 die Verlegung der kleinen Mahnmale untersagt und sich damit explizit dagegen entschieden, öffentlich an Schicksale jüdischer Münchener bzw. Münchener Juden zu erinnern.

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Naziparolen in Friedrichshain-Kreuzberg

Die Polizei Berlin berichtet in einer Pressemeldung über einen Vorfall im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg:

Polizeibeamte nahmen heute früh einen dunkelhäutigen Mann im Alter von 20 Jahren in Friedrichshain fest. Er steht im Verdacht, Naziparolen gebrüllt zu haben.

An dieser Meldung könnte ersichtlich werden, daß man seinerzeit zwei Bezirke – einer aus Westberlin, der andere aus Ostberlin – vereinigt hat, die relativ wenig gemeinsam haben. Wenn ein Nazi sich in Kreuzberg überhaupt traut und dort braunes Zeug verlautbart, braucht es sicherlich keine Polizei, um ihn zum Schweigen zu bringen.

Allenfalls später noch könnte Bedarf nach einem polizeilichen Einsatz, dann aber aus anderen Gründen. Nicht wegen Naziparolen.

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Die Visa-Wanne

Die Volksbank gibt Kredit-Karten mit Bild von Knut aus. Das kann die Postbank besser:

Visa-Wanne

Bezahlen mit der guten Wanne.

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Bezahlen mit Wanne

visa-wanne.jpg

Da macht sogar das Bezahlen Spaß.

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Von Arcor zurück zur Telekom

Es ist vollbracht. Unsere Kanzlei hängt wieder am Kabel der guten, alten Telekom. Insgesamt 3 Stunden waren wir während der Umschaltung ohne Telefonanschluß.

Die Sache mit dem DSL hatte etwas mehr als ein Tag gedauert. Weil wir unser „altes“ DSL-Modem weiternutzen wollten. Hätte uns die Telekom (deutlich genug) gesagt, daß für die „bis zu 16.000 kbit/s“ ein neues Modem erforderlich war, wäre es sicherlich schneller gegangen. Aber wir hatten – vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen mit Arcor vorgesorgt – es war also nicht so wild.

Nun bin ich froh, mit den Arcors nicht mehr zu tun haben zu müssen, auch muß ich wegen der schlampigen Arbeiter des Telekom-Konkurrenten nicht mehr Gefahr laufen muß, mit dem Vorwurf des Verbreitens von Kinderpornos überzogen zu werden.

Ob das mit der Telekom allerdings wirklich besser läuft, wird sich noch zeigen. Jetzt bestellen wir erst einmal eine weitere ISDN-Leitung … bei Arcor hatte man uns diesen Wunsch nicht erfüllen können/wollen.

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Waffenattrappen verboten

Täuschend echt aussehende Waffenattrappen und Kampfmesser dürfen künftig nicht mehr öffentlich getragen werden. Dieser Verschärfung des Waffengesetzes stimmte gestern auch der Bundesrat zu. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden.

Quelle: Berliner Morgenpost

Ob den schweren Tankstellen-Räuber (§ 250 I 1 a StGB: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren) die Bußgeldbewährung beeindrucken wird? Ich glaub’s nicht.

Aber vielleicht lassen sich ein paar Messerstechereien damit verhindern:

Verboten wird mit der Novelle auch das Mitführen von Messern, deren Klinge länger als zwölf Zentimeter ist oder die auf Knopfdruck aufspringen.

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Faule Staatsanwältin, desorganisierte Justiz

Um einen Untersuchungsgefangenen besuchen zu können, benötigt auch ein Verteidiger eine Besuchserlaubnis der Staatsanwaltschaft, solange er noch nicht beauftragt wurde.

Wir haben also bei der Staatsanwältin angerufen und darum gebeten, uns diesen „Sprechschein“ kurzer Hand zu faxen. Dazu müßte die Staatsanwältin das Formular unterschreiben und dies der Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle geben, damit dort das Siegel aufgestempelt werden kann und das gute Stück dann gefaxt wird.

Das geht jetzt aber nicht, weil ich dazu durch das ganze Haus laufen müßte.„, teilte die Staatsanwältin am Telefon mit.

Ok, dann werde ich eben am Montag durch das ganze Haus laufen, um mir den Vordruck bei der Staatsanwältin abzuholen und ihn dann auf die Geschäftsstelle zu tragen.

Liebe Frau Staatsanwältin, verlassen Sie sich darauf: Man trifft sich immer zweimal im Leben.

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Besser nicht

Es gibt Mandate, die man einfach nicht annehmen darf.

urteilte der Richter am Amtsgericht Tiergarten über einen Rechtsanwalt, dem vorgeworfen wurde, einem mutmaßlichen Autodieb geholfen zu haben, von dem Eigentümer des Wagens Lösegeld für die Rückgabe des Autos zu verlangen.

Darüber berichtet heute die Berliner Morgenpost.

Dem Anwalt war im Dezember 2006 von einem Mandanten mitgeteilt worden, er wisse, wo sich ein gestohlener Mercedes im Wert von 20.000 Euro befinde. Es sei ihm auch bekannt, dass der Eigentümer bereit sei, für die Rückgabe des Autos 5.000 Euro zu zahlen. Von dieser Summe solle der Anwalt ein Honorar von 1.190 Euro erhalten.

Der Rechtsanwalt hatte daraufhin mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen und die Übergabe des Wagens gegen Zahlung von 5.000 Euro vereinbart.

Die Strafverfolger strebten eine Verurteilung wegen einer gemeinschaftlich begangenen Erpressung an; das Gericht meinte aber, dies sei eine Begünstigung.

Dem verurteilten Anwalt kann diese Unterscheidung egal sein. Spannend ist jedoch die Frage, ob der Nachweis gelungen ist, daß der Anwalt in voller Kenntnis, daß sein Mandant ein ganz schlimmer Finger ist, das Mandat bearbeitet hat. Ein „Er hätte es wissen müssen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen.“ reicht für die Verurteilung eines Anwalts nicht aus. Mal schauen, ob die Entscheidung rechtskräftig wird.

Aber unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz: Von solchen geruchsintensiven Mandaten sollte ein seriöser Anwalt die Finger lassen, insoweit gebe ich dem Richter Recht.

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Stimmungsbild

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Kreuzberg, Dieffenbachstraße am 13.3.08, kurz vor 14 Uhr

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Die Justiz und der Busfahrer

Am 10.3.2006, also vor ziemlich genau 2 Jahren, wurde der Busfahrer von einem betrunkenen Fahrgast angriffen. Dafür wurde der Fahrgast vom Amtsgericht am 9.10.2007 verurteilt. Mehr als anderhalb Jahre nach der Tat.

Gegen dieses Urteil hat der Fahrgast Berufung eingelegt. Nur erhalten der Busfahrer, der als Nebenkläger an dem Prozeß beteiligt ist, und ich als sein Vertreter die Ladung zur Berufungsverhandlung. Die findet am 15.9.2008 statt, zweieinhalb Jahre nach der Tat.

Der Fahrgast war in der ersten Instanz nicht verteidigt. Die Verfahrensdauer ist also nicht in einer Verteidigungsstrategie begründet.

Der Busfahrer hat sich bis heute noch nicht von dem Vorfall erholt. Dazu trägt auch dieses offene Verfahren bei. Schönen Dank auch … für die freundliche Unterstützung, liebe Justiz.

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