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Monatsarchive: März 2008
Kabel statt WLAN
Die Lage der Kanzlei in einem Szene-Bezirk bietet ein Menge Vorteile und Annehmlichkeiten. Allein die Auswahl der Kneipen für die Mittagspause ist schon ein Argument dafür, auch die nächsten hundert Jahre in Kreuzberg zu bleiben.
Aber es gibt auch Nachteile. Die meisten Szene-Lokale bietet eben auch Hotspots an. Und die szenigen Kreuzberger Anwohner haben gern auch ein WLAN zuhause. Dann sind da noch die sonstigen Kleingewerbetreibenden, die ihre Rechner per Funk verbinden.
Deswegen klemme ich mein Notebook wieder per Kabel am Kanzleinetz an. So ein Kabel überträgt völlig ungestört und stabil die Daten genau dann, wenn ich es will – und nicht dann, wenn gerade mal ein Funkkanal zufällig frei ist.
Die Polizistin und das arrogante Arschloch
Einen Rechtsanwalt als arrogantes Arschloch zu bezeichnen, ist für sich genommen schon eine Dummheit. Wenn das dann auch noch in aller Öffentlichkeit und unter Zeugen geschieht, ist das eine Riesen-Dummheit. Aber wie dumm muß man denn eigentlich sein, wenn man dabei auch noch Polizeibeamtin ist?
Es gibt noch eine Steigerung:
Die Polizeibeamtin, Martina K. (36) aus M. in Brandenburg, fängt sich einen Strafbefehl. Allein dieser Umstand zeigt, daß sie zusätzlich auch noch stur ist. Warum entschuldigt sich Martina K. nicht und versucht auf diesem Wege, eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu erreichen?
Nur nebenbei sei erwähnt, daß nach einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens auch die Chancen wesentlich besser gestanden hätten, das sich anschließende Disziplinarverfahren einigermaßen glimpflich zu überstehen.
Und ich habe noch einen:
Gegen den Strafbefehl legt die mutmaßlich beleidigende Polizeibeamtin Einspruch ein; es kommt zur öffentlichen Hauptverhandlung! Der beleidigte Rechtsanwalt beantragt die Zulassung als Nebenkläger und läßt sich professionell von einem Kollegen verteten. Es kommt zur öffentlichen Ausstellung der polizeibeamtlichen, sturen Riesendummheit: Martina K. streitet feige ab, so böse gewesen zu sein, wird aber durch die Beweisaufnahme überführt.
Neben der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro kommt es zur Verurteilung in die Kosten. Macht insgesamt wohl gute zwei bis drei Monatsgehälter der Polizistin Martina K.
Und nun kann noch die zweite Runde kommen: Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat der beleidigte Anwalt nämlich außerdem. Das Ganze sieht nach einem weiteren öffentlichen Verfahren aus, diesmal vor dem Zivilgericht. Und dann gibt es disziplinarisch noch einen Nachschlag.
Eine echt tolle Nummer, zu der man der Dame aus Brandenburg gratulieren kann. Aber vielleicht war sie ja auch nur schlecht beraten und verteidigt?
Das schöne Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ist auch sonst lesenswert.
UPDATE:
Die Polizistin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Rinn in de Duffeln, russ us de Duffeln
Der für diesen Montag angekündigte Streik bei der Bahn ist abgesagt. Bahnchef Hartmut Mehdorn erklärte, der Tarifstreit mit der Lokführergewerkschaft GDL ist gelöst.
Quelle: Tagesspiegel
Das ist die Gänseblümchen-Zuverlässigkeit der Bahn, wie wir sie gewohnt sind: Die Bahn fährt. Die Bahn fährt nicht. Die Bahn fährt. Die Bahn … Ich bin froh, auf diese Art Service nicht angewiesen zu sein. Die anderen tun mir Leid.
Variante des „Geschäftsvorschlages“
Ich muß schon sagen, tolle Ideen haben die Jungens, die ohne Arbeit an das Geld anderer Leute kommen wollen. Soeben erreicht mich die nachfolgend zitierte Offerte:
Schöne Grüße,
ich bitte Sie um Nachsicht für ein dringendes Geschäft.Ich bin mir sicher das diese Geschäft eine enorme Interesse für Sie ist und auch zu unsere Beiden Vorteil ist.
Ich bin im Besitz einer privilegen Information über eine riesige Summe die von unserem verstorbenen Kunden Herrn Dr. Peter Hanson, in unsere Bank Filiale hinterlegt wurde.
Wir würden Sie gerne als einen Erben einsetzen, da es in unserem Bank Rekord keine vorhandenen Erben eingetragen sind.Wenn Sie Interesse haben für dieses Geschäften, bitten wir Sie uns eineAntwort, wo wir Ihnen alles weitere mitteilen können.
Mit freundlichen Grüßen
Mr.Joseph Peters
Die eMail stammt von „Herr : Joseph Peters“ j_peters54@libero.it und ist gerichtet an „undisclosed-recipients“. Besonders klug erscheint mir dieser Herr Peters nicht zu sein.
Und überhaupt: Die Frage der Erbschaftssteuer, die ich gegebenfalls zu zahlen hätte, müßte ja auch noch geklärt werden. Aber ob diese Steuer bei Geldwäsche auch anfällt? ;-)
Peinlich?
Ich habe gerade an Michelin geschrieben:
Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
Michelinstraße 4
76185 Karlsruhe
Also mir wäre es eher peinlich, wenn unsere Adresse
Kanzlei Hoenig Berlin
Hoenigstraße 42-43
10999 Berlin
lautete. Aber vielleicht fehlt es mir auch nur an dem dazu erforderlichen Selbstbewußtsein.
Streik des ÖPNV
Der Streik betrifft alle: Die, die einfach aufs Auto umsteigen können, stehen im Stau – und die, die heute Verständnis haben, bezahlen morgen die höheren Ticketpreise.
Quelle und ein Pro ./. Contra: Tagesspiegel
Der Streik hat auch Einfluß auf die Kriminalitäts-Statistik: Die Anzahl der Straftaten namens „Erschleichen von Leistungen“ (vulgo: Schwarzfahren) wird signifikant abnehmen, je länger der Streik dauert. Das ist doch mal was Positives. ;-)
Ausgetrauert
Die Trauerweiden schlagen aus, es frühlingt am Landwehrkanal.
Kommentare deaktiviert für Ausgetrauert
Zielgruppe für Anwalts-Werbung
Dieser Strafverteidiger aus/in Köln hat wohl die Radfahrer im Auge:
Ob das allerdings die optimale Zielgruppe für einen Strafverteidiger ist?
Nebenbei: Die hinter diesem Fahrradständer liegende Gaststätte bietet außerordentlich leckere belegte Brötchen an. Vorsicht aber: Statt Kaffee (sic!) bestelle man sich dort lieber ein Glas Mineralwasser. ;-)
Führen ist Parken?
Jetzt geht es so langsam los, mit den Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Verkehsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen.
Wer an diesem Schild ohne eines von solchen bunten Pickerl
vorbeifährt, soll sich angeblich einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht haben.
Nach § 41 Abs. 2 Nr. 6, Zeichen 270.1, § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Ziffer 153 des BKat lautet der Verbotstatbestand:
Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt.
Wer beim Fahren ohne Plakette erwischt wird, hat kaum noch eine reelle Chance, an einem Bußgeldbescheid vorbeizukommen. Die Bußgeldbehörde kann gar nicht anders, als das Verhalten zu sanktionieren. Vielleicht hat man aber eine Chance beim Bußgeldrichter. Doch das ist ein anderes Thema.
Spannend ist aber das hier: Die Wanne vor dem Finanzamt. Wie man unschwer erkennt, parkte die Wanne am 27.1.2008 am Mehringdamm; der Kundige weiß: Mitten in dieser Umweltzone. Sie parkte – nach Ansicht des Polizeipräsidenten – angeblich auch noch am 7.2.2008 dort.
Deswegen schickt dieser Präsident folgende Anhörung an den Halter der Wanne:
Es stellt sich nun die Frage. Ist unter „Parken“ das „Führen eines Kraftfahrzeuges“ zu verstehen? Kann man den Begriff „Führen“ so verbiegen, daß dies auch eine „Verkehrsteilnahme durch Parken“ umfaßt? Oder ist das nur der untaugliche Versuch einer Ordnungsbehörde, auf Biegen und Brechen den groben Blödsinn, den der Verordnungsgeber da verzapft hat, praktikabel zu machen?
Zudem müßte ja auch noch geklärt werden, wer denn die Wanne dort verkehrsteilnehmend geparkt hat? Der Halter? Oder sonst wer?
So beginnt nun ein schönes Beispiel dafür, wie man mittels sinnloser Vorschriften gutes Geld und teure Manpower zum Fenster rauswirft. Ich werde die geneigten Leser über den Fortgang dieses Mandats auf dem Laufenden halten.
Nebenbei: Die Kosten der Verteidigung übernimmt ein Rechtsschutzversicherer.