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Monatsarchive: April 2008
Datenschutz in Berlin und Brandenburg
Das, was in Berlin eine Straftat ist, wird in Brandenburg als Ordnungswidrigkeit bewertet.
Wenn also der Berliner Polizeibeamte das Geburtsdatum seiner Kneipenbekanntschaft „ermittelt“ wird er bestraft; der Brandenburger „Ermittler“ bekommt dafür einen Bußgeldbescheid.
Was passiert eigentlich dem Bayern?
Das Warten geht weiter
Das Bereitschaftsgericht hat sich herabgelassen, dem Schöffengericht mit einer Urkunsbeamtin auszuhelfen. In 45 Minuten; jetzt ist es 17:45 Uhr.
Zwei Schöffen, zwei Berufsrichter, ein Staatsanwalt, ein Verteidiger, zwei Wachtmeister, ein Angeklagter, zwei Eltern und drei Zuschauer warten weiter. Weil die Protokollführerin nicht warten wollte.
Das ist öffentlicher Dienst pur.
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Das Warten hat ein Ende
Für die Protokollführerin. Die ist nämlich schlicht gegangen. Und ohne eine Urkundsbeamtin läuft in der Hauptverhandlung nichts mehr, § 226 StPO. Auch keine Urteilsverkündung. Und schon gar keine Haftentlassung.
Der Angeklagte ist nicht gerade amüsiert.
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Warten
Das Gericht hatte für 14 Uhr terminiert. Der Vorsitzende Richter erschien um 14:15 Uhr. Früher als erwartet, sonst war er immer mindestens 20 Minuten zu spät.
Ein Zeuge legte – noch vor Aufruf der Sache – ein paar Belege vor, die dann nach Aufruf mühsam ins Protokoll diktiert wurden. Dann zogen sich Richter und Schöffen „für 5 Minuten“ zur Beratung zurück. Das war vor ungefähr 70 Minuten.
Nur gut, daß ich eine Steckdose für den Laptop gefunden habe und eine Online-Verbindung per UMTS möglich ist. So kann ich wenigstens die eMails und die Faxe bearbeiten, die in der Zwischenzeit eingehen. Das freut die Mandanten, die mit einer so schnellen Reaktion nicht rechnen.
Und Zeit zum Bloggen ist auch noch …
Rede zum Fenster heraus
Es war eine spannende Geschichte aus dem Drogenmilieu: Der beraubte Drogenhändler war der Geschädigte, der (leider) nur teilweise von seinem Recht, als Zeuge zu schweigen, Gebrauch machte. Ein angeblicher Mittäter wurde gesondert verfolgt, sein Verfahren abgetrennt und er fand sich nun als Zeuge im Prozeß gegen seine Kumpels wieder. Entsprechend belehrt, nicht nur vom Gericht, sagte er gar nichts. Damit war die Tür geöffnet für das Rechtsgespräch.
Staatsanwalt, Gericht und Verteidiger waren sich schnell einig; Minderschwerer Fall des schweren Raubs, eingeschränkte Schuldfähigkeit gibt für meinen Mandanten zweieinhalb Jahre, für den voll schuldfähigen Mitangeklagten drei Jahre und neun Monate. Ich konnte für meinen Mandanten noch die Aufhebung des Haftbefehls durchsetzen.
Für den nächsten Verhandlungstag war nur ein Gutachten vorgesehen und dann sollte plädiert werden. Ich saß dann abends am Schreibtisch, um den Schlußvortrag anhand meiner Notizen aus den Verhandlungsterminen vorzubereiten. Irgendwie liefen meine Gedanken aber nicht rund. Selbst eine weitere Tasse Caffè half mir nicht auf die Sprünge.
Bis mir die an mich selbst gerichtete Frage einfiel: Was machst Du da eigentlich? Die Sache ist doch klar, das Ergebnis steht fest, wofür brauchen wir denn noch das Plädoyer?! Angesichts der Verfahrensabrede wäre das doch ohnehin nur eine Ansprache an die Galerie. Also: Akte zu, Rechner runter fahren und Feierabend.
Der Staatswalt faßte schulbuchmäßig (vulgo: langatmig und einschläfernd) das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen, die Mitverteidigerin gab spritzig ihr Bestes für ihren Mandanten und ich? Ich konnte mich den hervorragenden Ausführungen meiner Vorredner anschließen, stellte die vereinbarten Anträge, war in drei Minuten fertig und alle waren zufrieden, daß sie in die Mittagspause gehen konnten.
Nur die Zuschauer waren enttäuscht. Im Nachmittagsfernsehen wird doch immer so flammend plädoyiert … beschwerte sich eine Vertreterin der (Neuköllner?) Öffentlichkeit.
Keine leichte Beute für schweren Raub
Sie hatten nicht damit gerechnet, daß der Drogenhändler zur Polizei geht, um den Raub anzuzeigen. Aber es kam anders als geplant. Aus dem Raub wurde einer, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vorsieht und der Dealer macht die Anzeige. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.
Am Ende standen dann doch „nur“ 2 1/2 Jahre für den einen und 3 Jahre, 9 Monate für den anderen „Schauspieler“.
Über Einzelheiten des Falls berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.
Polizisten bespitzeln Polizisten
Bei der Berliner Polizei ist offenbar eine groß angelegte Abhöraktion von Mitarbeitern verhindert worden: Nach Informationen der Berliner Morgenpost sollten sporadisch Anschlüsse von Beamten überprüft werden, um sie möglicherweise bei Privatgesprächen zu erwischen und in der Folge disziplinarrechtlich zu belangen.
Quelle: Berliner Morgenpost
Kann nicht sein, sagt die Leitung:
Die Prüfungsmaßnahmen der Polizeibehörde orientierten sich stets an den geltenden gesetzlichen Regelungen.
Ja, ne, ist klar.
Polizistinnen mit empfindlichen Ohren
Die beiden Polizeibeamtinnen, die diese Ordnungswidrigkeit angezeigt haben, scheinen etwas sensibel zu sein:
Tatort war nicht Kreuzberg. 10 Euro für einmal Hupen, damit könnte man hier binnen kürzester Zeit den Landeshaushalt locker sanieren.
Stalker bekommt 2 Jahre auf Bewährung
Trotz einer einstweiligen Verfügung ließ Rainer L. seiner Ex-Freundin keine Ruhe. Er beschmierte die Haus- und Autotür mit ätzender Flusssäure. Nach einem Geständnis kam der Täter frei.
Quelle: Tagesspiegel
Welche Gedanken ihn trieben, wollten die Richter wissen. L. zuckte mit der Schulter. „Fühlte mich als Spielball von ihr.“ Er habe nicht verstanden, warum sie sich getrennt hatte.
Es bleibt zu hoffen – für den Stalker wie für die Geschädigte -, daß die Sache nun beendet ist:
Zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 5.400 Euro verhängte das Gericht. Weiterhin hat L. Abstand zu wahren. „Jede Kontaktaufnahme führt Sie direkt ins Gefängnis“, warnte der Richter.
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Brennender Streifenwagen wegen Analogfunk
Diesmal aber am Prenzlberg:
Schon wieder ging ein Auto in Flammen auf: Diesmal traf es einen Streifenwagen vor der Wache in der Eberswalder Straße. Von den Tätern fehlt jede Spur.
Quelle: Tagesspiegel
Die Kaffeesatzleser in der Polizeigewerkschaft vermuten,
die Brandanschläge würden offenbar immer dann verübt, wenn die Funkwagen des jeweiligen Abschnitts im Einsatz seien. Das lege den Verdacht nahe, dass die Täter den Polizeifunk abhören. Das würde auch erklären, warum bisher noch kein Tatverdächtiger gestellt wurde.
Die Lösung:
den Digitalfunk in Berlin sofort einzuführen. Die „Funkqualität aus der Steinzeit“ gefährde die Sicherheit Berlins und der Polizei.
Naja, zu irgendwas müssen brennende Polizeiautos ja nützlich sein.