Monatsarchive: April 2008

Liegevermerk

Tausende Akten blieben beim LKA (Landeskriminalamt) liegen. Im Dezember waren 4745 Vorgänge länger als drei Monate nicht bearbeitet worden.

berichtet die Berliner Morgenpost.

Bleiben die Akten drei Monate lang unbearbeitet, muß ein sogenannter „Liegevermerk“ gefertigt werden, in dem der Grund des Liegenlassens anzugeben ist.

Weiter heißt es in der Morgenpost:

Die liegen gebliebenen Akten haben auch direkt Auswirkungen auf die Erfolgsbilanz der Polizei. Denn in die polizeiliche Kriminalitätsstatistik werden nur diejenigen Fälle aufgenommen, die abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Deswegen hatte in den vergangenen Jahren die Gewerkschaft der Polizei wiederholt auf die Problematik der Liegevermerke und der Polizeistatistik aufmerksam gemacht.

Das ist natürlich ein ganz besonders wichtiger Grund, die Akten zu bearbeiten. Schließlich soll die Polizei doch nach außen gut darstehen.

An die Beschuldigten der liegenden Akten denkt man – wenn überhaupt – nur an zweiter Stelle. Offene Strafverfahren sind für die Beschuldigten keine angenehme Veranstaltungen, erst recht nicht, wenn Computer, sonstige wichtige Unterlagen oder Bankguthaben sichergestellt wurden.

Deswegen ist die überlange Verfahrensdauer auch ein Grund, im Falle der Verurteilung die Strafe zu mildern. Darauf muß der Verteidiger achten.

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Kindergarten

Kanzlerin Angela Merkel hat sich für den Flughafen Tempelhof ausgesprochen. Prompt wirft ihr der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit „Einmischung“ vor.

Quelle: Tagesspiegel

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Wartenummer

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So sieht’s aus, beim Grundbuchamt im Amtsgericht Königs Wusterhausen. Ob der Wachtmeister die Nümmerchen per Hand verteilt, wurde nicht überliefert.

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Der Bußgeld-Richter und Herr Sigmund Freud

Eine kleine Bußgeldsache vor dem Amtsgericht hat sich „entwickelt“. Nach einigem Geplänkel, das sich nun schon ein paar Monate hinzieht und an dem nun das Landgericht wiederholt beteiligt ist, nach zwei Ablehnungsgesuchen und nach reichlich abgelehnter anderer Anträge der Verteidigung, wendet sich der Richter in einem persönlichen Brief an den Verteidiger:

brief-vom-richter.jpg

Bemerkenswert – neben dem eigentlichen Inhalt dieses Briefes – ist an dieser Stelle, daß es sich nicht um die Bußgeldsache gegen Carsten R. Hoenig handelt. Der ist nämlich der Verteidiger in der Bußgeldsache gegen einen seiner Lieblingsmandanten, den er vor einem Fahrverbot bewahren möchte.

Was wären wir wohl ohne Herrn Freud?

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Aus eins mach hundertachtunzwanzig

In einem Antrag auf Abschluß einer privaten Krankenversicherung lautet eine Frage:

ob „ambulante oder stationäre“ „Behandlungen, Kuren, Beratungen oder Untersuchungen“ „durch einen Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden, Heilpraktiker, Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden oder anderen Heilbehandler“ „angeraten oder beabsichtigt“ sind

Das ist nicht eine Frage, sondern derer gleich 128, wenn man die Kombinations-Möglichkeiten mit 2 x 4 x 8 x 2 errechnet und auch solche Fragen

Sind stationäre Kuren durch einen Kieferorthopäden angeraten?

dabei berücksichtigt.

Quelle: Finanztest via Versicherungsjournal

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Erstreckungsantrag

Eines meiner Lieblingsworte im Zusammenhang mit dem Kostenrecht ist „Erstreckung“. Die unwortige Substantivierung eines Tu-Worts.

Immer dann, wenn zu einem Verfahren, in dem der Verteidiger bereits als Pflichtverteidiger bestellt ist, weitere Verfahren, in denen er bereits tätig gewesen, aber noch nicht beigeordnet ist, hinzu verbunden werden sollen, muss der Verteidiger einen Erstreckungsantrag stellen, um die Wirkungen des § 48 Abs. 5 Satz 1 herbeizuführen.

versucht RiOLG Burhoff zu erläutern.

Gut, daß es kompetente Rechtsanwaltsfachangestellte (auch so ein Wortungetüm) gibt, die die sich erstreckende Wirkung einer Pflichtverteidiger-Bestellung im Griff haben.

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Lauter Rauch

Aus einer Ermittlungsakte in einer Brandstiftungssache:

Der Nachbar gab an, bereits am 28.09.06 oder am 29.09.06 diese Verrußungen über der Außenjalousie des Fensters entdeckt, aber weder visuell noch akustisch Rauchentwicklungen wahrgenommen, zu haben.

Hör mal, wie es qualmt.

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Heute vor 40 Jahren

My Lai am 16. März 1968

Soldaten der 11. Infanterie-Brigade von Task Force Barker unter Leitung des 24-jährigen Oberleutnants William Calley

vs.

503 Zivilisten, davon 182 Frauen, 172 Kinder, 89 Männer unter 60 Jahren und 60 Greise.

Weitere Informationen: Wikipedia, Süddeutsche Zeitung und Deutschlandfunk

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Konkrete Anfrage

Moin, ich war zu schnell, wie sonst immer, aber diesmal bin ich geblitzt worden; was kommt auf mich zu? Kann ich mich mit Erfolgsaussicht wehren?

Tja, und nun? Was soll ich dem Anfragenden raten? Irgendwelche Vorschläge? Unser Selbstverteidigungskurs wird ihn vielleicht überfordern, oder?

Achso, der Beruf des Herrn könnte noch von Interesse sein: Rechtsanwalt.

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Allgemeine Verkehrskontrolle

Zu Beginn der Motorradsaison hat die Polizei bei stadtweiten Kontrollen zahlreiche Sicherheitsmängel festgestellt und Verstöße geahndet. Insgesamt wurden am vergangenen Wochenende 2380 Kradfahrer überprüft, wie die Polizei gestern mitteilte. Bei der mit Videowagen und Zivilfahrzeugen unterstützten Aktion wurden 296 Verstöße mit Anzeigen oder Verwarnungsgeldern geahndet. Somit verstieß jeder achte Fahrer gegen die Vorschriften.

Es lagen teils erhebliche Tempoüberschreitungen in insgesamt 72 Fällen vorn, an der Spitze zwei Biker mit Tempo 98 und 96 bei erlaubten 50 km/h. 32 Motorradfahrer hatten Sicherheitsabstände beim Überholen oder bei Spurwechseln unterschritten. 21 Fahrer standen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, 19 Biker konnten keine Fahrlizenz vorweisen und 16 Motorradfahrer hatten auf den Schutzhelm verzichtet. Bei der Überprüfung des technischen Zustands fielen 87 Zweiräder durch; 15 Motorräder wurden deswegen sichergestellt.

Quelle: Berliner Morgenpost

Man kann das auch anders sehen: Von 2380 Kradfahrern haben sich 2084 korrekt verhalten. Das sind knapp 88 % aller Geprüften. Oder 2293 von 2380 untersuchten Motorrädern waren in technisch einwandfreiem Zustand; das sind gute 96 %.

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