Monatsarchive: April 2008

Idiot!

Mit dieser Postkarte wirbt der TÜV Rheinland für seine Kurse, die auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vorbereiten sollen:

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Auf der Rückseite der Postkarte findet man dann einen Hinweis auf weitere Informationen für den Interessenten im Internet unter www.lappen-weg.de

Das ist echtes Neuköllner Niveau, nichts für unsere Mandanten.

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Zahlung – an wen?

Es geht um eine komplizierte und umfangreiche Wirtschaftsstrafsache. Nach sieben Hauptverhandlungstagen kommt es zu einem Gespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten.

Das Gericht, die Verteidigung und der Staatsanwalt, der in der Gerichtsverhandlung die Anklage vertritt (der sogenannte Sitzungsvertreter), sind sich einig. Der Angeklagte bekommt eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird – wenn er eine Zahlung an die (angeblich) Geschädigten zum Ausgleich des (angeblich) entstandenen Schaden leistet. Dazu war der Angeklagte bereit, obwohl sein finanzieller Spielraum es eigentlich nicht erlaubt.

Allerdings will die Staatsanwältin, die für die Sache zuständig ist und die die Anklage verfaßt hat, nicht mitgehen und strebt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung an. Trotz der angekündigten Zahlung, die sie vom Angeklagte weiterhin verlangt.

Damit ist der Angeklagte – erwartungsgemäß – nicht einverstanden. Deswegen wird der Prozeß wohl weitergehen, was zu zahlreichen weiteren Verhandlungsterminen und dann wohl auch in die nächste Instanz führen wird. Dies wiederum führt zu weiteren erheblichen Verfahrens- und Verteidigungskosten. Und die Zahlung an die Geschädigten erfolgt dann am St. Nimmerleinstag.

Die Staatsanwältin hätte es eigentlich in der Hand. Mich würde die Meinung der Geschädigten interessieren.

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Gefährliche Theaterbesucher

Die Betreiber des Saalbau Neukölln scheinen sich vor ihren Besucher zu fürchten. Die Tickets an der (und die) Abendkasse werden in einem Hochsicherheitstrackt gehortet:

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Die Kontaktaufnahme des Kassenwarts zu den Besuchern erfolgt dann wie in amerikanischen Knast-Filmen:

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Es ist eben ein Problemkiez, dieses Neukölln.

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TÜV und ASU neu

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Naja, ein paar kleinere Roststellen hat der Ingenieur reklamiert, aber sonst noch im Top-Zustand.

Und wenn man von dem Dieselruß absieht, den der Motor ausatmet, ist das Abgas auch in Ordnung:

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Bis zum April 2009 darf die Wanne dann wieder fahren :-) . Wenn auch nicht überall. :-(

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Mal eben …

Eigentlich hatte ich für den Besuch des Mandanten in der Haftanstalt nur ein paar Minuten eingeplant. Mehr war auch nicht nötig für die kurze Absprache.

Ich melde mich an, bitte die Wachtmeisterin, den Mandanten in die „Besprechungszelle“ zu ordern und warte auf sein Kommen.

… dann schrillten die Alarmglocken. Irgend ein Dödel muß sich daneben benommen haben. Jetzt geht gar nichts mehr. Kein Reinkommen, kein Rauskommen und ich darf die Besprechungszelle auch nicht verlassen. Bis die roten Lampen wieder erlöschen.

50 Minuten später kommt der Mandant, aus den geplanten 15 Minuten sind dann mehr als 60 geworden. Der Tag hat nicht gut angefangen.

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Therapie-Roller

Ein alltäglicher Verkehrsunfall und seine Folgen. Aus dem Attest eines Psychiaters:

Am 02.05.07 ereignete sich ein Verkehrsunfall: Herr B. wollte mit seinem Motorroller rechts abbiegen, bremste, ein PKW fuhr ihm von hinten in den Roller. Die Angaben des Unfallpartners über die KfZ-Versicherung waren unkorrekt.

Herr B. machte sich Sorgen, da an seinem Motorroller erhebliche Schäden durch den Unfall bestanden,
er fühlte sich hilflos, fürchtete, dass er die Kosten selbst übernehmen müsse.

Er hatte auch körperliche Schmerzen. Psychisch verschlechterte sich sein Zustand durch die Aufregung; er war kaum in der Lage, nachts zu schlafen, fühlte sich hilflos, hatte Angst, erlitt Panikzustände, mußte ständig an den Unfall denken. Die Stimmung war ständig gedrückt, er empfand Wut.

Die oben beschriebenen Beschwerden hielten an, bis er am 25.07.07 einen neuen Roller erhielt.

Aus dem Attest geht nicht hervor, daß der Roller per Rezept verordnet wurde.

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Pfiffige Idee

Der Kollege hatte Schwierigkeiten, dem Gegner seines Mandanten einen Brief zuzusenden. „Empfänger unbekannt“ stand auf dem Brief, der wieder an den Absender zurück kam. Das verhieß nichts Gutes, denn dann wird das Gericht später auch Probleme haben, die Klage zuzustellen.

Eine Auskunft aus dem Melderegister bestätigte aber, daß der Gegner unter der bekannten Anschrift amtlich gemeldet war. Der Mandant fuhr dann zu dieser Anschrift und stellte fest: 1. Der Gegner wohnt auch dort. 2. Es fehlten Namensschilder auf Briefkasten und Klingeltableau.

Der Rest war genauso pfiffig wie einfach. Der Kollege beauftragte einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung des Briefes und fragte ihn, wann mit der Zustellung zu rechnen sei. An dem mitgeteilten Tag fuhr der Mandant erneut zu der Anschrift des Gegners und brachte das vorbereitete Namensschild an dessen Briefkasten an.

Vier Tage später erhielt der Kollege Post vom Gerichtsvollzieher: Der Brief konnte ordnungsgemäß zugestellt werden. 8-)

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Die nicht bezahlte Rechnung für den Notarzteinsatz

Das Deutsche Rote Kreuz schickt eine Rechnung, adressiert an die Patientin. Es ging um einen Notarzteinsatz, insgesamt rund 119,00 Euro wurden liquidiert. Die Rechnung wurde nicht bezahlt. Deswegen schickte das Deutsche Rote Kreuz eine erste und dann noch eine zweite Erinnerung, jeweils gerichtet an die Patientin.

Warum zahlt die Patientin nicht? Der Notarzt wurde seinerzeit gerufen, nachdem die Patientin ein paar Stunden vorher von ihrem Ehemann getötet wurde.

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Diese Woche in Moabit

Die wichtigsten Termine im Kriminalgericht Moabit faßt Berlin Kriminell zusammen.

Die dort zusammen gestellten Verhandlungen sind öffentlich. Das bedeutet, jeder kann grundsätzlich jederzeit an der Verhandlung, die ihn interessiert, als Zuschauer teilnehmen.

Ich empfehle gern meinen Mandanten sich fremde Verfahren anzuschauen, damit sie ein wenig Atmosphäre schnuppern können und dabei die Angst vor ihrem eigenen Verfahren verlieren. Und zur Korrektur der durch die – meist wenig intelligenten – Nachmittags-Gerichts-Shows entstandenen falschen Vorstellungen von einem Gerichtsverfahren.

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Verbot des überspitzen Formalismus

Die Rüge ist begründet, denn die Ausführungen der Vorinstanz verstossen gegen das Verbot des überspitzen Formalismus. Dieses leitet sich aus dem Rechtsverweigerungsverbot bzw. dem Gebot von Treu und Glauben ab, und es richtet sich gegen eine prozessuale Formstrenge, die als exzessiv erscheint, durch kein schutzwürdiges Interesse gerechtfertigt ist, zum blossen Selbstzweck wird und die Verwirklichung des materiellen Rechts in unhaltbarer Weise erschwert oder gar verhindert.

Eine schöne Formulierung, aber auch eine gefährliche. Das formelle Recht, also die Verfahrensvorschriften, ist eine wesentliche Grundlage eines Rechtsstaats. Schafft man die Spielregeln ab, regiert schnell wieder das „gesunde Volksempfinden“. Das hatten wir bei uns schon zweimal …

Die Grenze zwischen diesem „überspitzen Formalismus“ und willkürlichem Handeln ist fließend. Sollte man wissen.

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