Monatsarchive: Mai 2008

Übersetzung? Zu teuer!

Der Angeschuldigte ist Franzose. Franzosen sprechen französisch und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen vielleicht auch ‚mal eine andere Sprache. ;-) Der Angeschuldigte ist kein solcher Ausnahmefall.

Im Zwischenverfahren änderte sich die Sach- und Rechtslage. Damit war dem alten Haftbefehl die Grundlage entzogen. Er wurde aufgehoben und ein neuer Haftbefehl verkündet. Vier lange Seiten, zwei weitere enthalten die Rechtsmittelbelehrung; alles sehr eng beschrieben, also richtig viel Zeug. Die Dolmetscherin brauchte lange Zeit, um bei der Haftbefehlsverkündung den Text vollständig zu übersetzen.

Eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls, damit der Angeschuldigte sich das Ganze noch einmal in Ruhe durchlesen kann? Bekommt er nicht, sagte die Vorsitzende Richterin, das sehe das Gesetz nicht vor. Und außderdem: Wer soll denn das alles bezahlen?!

Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) scheint der Richterin nicht bekannt zu sein. Noch nicht.

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Erhebend

Irgendwie aufgewert fühlte ich mich nach der Begrüßung durch meinen französischen Mandanten: „Bonjour, Maître!“

Das hört sich für meine Ohren, denen die französische Sprache nicht geläufig sind, wesentlich freundlicher an als „Guten Tach, Herr Rechtsanwalt!“

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Stuhlgang verboten

Stuhlgang verboten

Durchfahrt für scheißende Hunde verboten!

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Haschisch im Koffer aus Indien

Eine 25-jährige Frau aus Neukölln ist wegen Drogenschmuggels in das Untersuchungsgefängnis Moabit gebracht worden. In der Wohnung der gebürtigen Chilenin hatten Zollfahnder am Freitag im doppeltem Boden eines Reisekoffers, den die Frau als persönliches Fluggepäck aus Neu Delhi mitgebracht hatte, mehr als vier Kilogramm Haschisch entdeckt. Auf die Spur der Schmugglerin war der Zoll auf dem Flughafen in Frankfurt/Main gekommen. Dort hatten nach Angaben der Zollfahndung Kollegen in einem weiteren Koffer, der aus Indien als Postsendung eingetroffen war, knapp vier Kilo Haschischplatten gefunden, die mit brauner Folie umwickelt waren. Weitere 200 Gramm des Rauschgifts waren in einer Kerze verborgen. Der Drogenklumpen war mit einer Schicht Wachs umschlossen.

Quelle: Berliner Morgenpost

Es scheint sich zu lohnen, das Zeug aus Asien zu importieren. Das Haschisch kostet nur einen Bruchteil dessen, was in der Neuköllner Hasenheide dafür gezahlt werden muß. Nun spart die Frau auch noch für ein paar Jahre die Miete für ihre Wohnung und bekommt das Essen quasi an’s Bett gebracht.

Nebenbei: Es wäre klug gewesen, ihre Wohnung zumindest solange frei von unerlaubten Betäubungsmitteln zu halten, bis sie sicher sein konnte, daß die Fahnder ihr nicht auf die Spur gekommen sind. Ein günstiger Zeitpunkt hätte die ungestörte Lieferung des zweiten Koffers sein können. Man lernt nie aus … vielleicht klappt’s ja beim nächsten Mal.

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Rechtliche Verfolgung

Rechtliche Verfolgung

Die Drohung mit der rechtlichen Verfolgung hat mich davon abgehalten, daß Wartehaus in Poppenhausen zu plakatieren. Hätte der Wartehaushalter nur eine bloße (also ohne Recht) oder eine unrechtliche Verfolgung angekündigt, hätte ich es mir sicherlich noch einmal überlegt.

Warum können juristische Laien es nicht einfach unterlassen zu versuchen, sich juristisch auszudrücken. Ein „Bitte nicht Plakatieren!“ hätte es doch auch getan, oder?

 

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Midlifecrisis provoziert Totschlagsversuch

Einen Strafprozeß vor dem Schwurgericht über das Ende einer Ehe mit dem bzw. durch ein Messer beschreibt Barbara Keller auf Berlin Kriminell:

… seit der Hausmeister Bernd K. 2003 auf seinen 40. Geburtstag zusteuert, gibt er sich aktiv seiner Midlifecrisis hin. Er spricht in unerfreulichen Mengen dem Alkohol zu, benimmt sich daneben und sucht Techtelmechtel mit jüngeren Frauen. Schließlich lebt Bernd K. seit Frühling 2007 als Pendler zwischen seiner Frau und einer Geliebten. Der untreue Gatte widersteht allen Klärungsversuchen seiner Frau. Als er Weihnachten eine weitere Spielart seines unbekümmerten JAEIN hinlegt, greift die zermürbte Frau im Zustand ‚völliger Leere‘ zum Küchenmesser.

Drei Jahre Freiheitsstrafe gibt es dafür vom Landgericht. Angesichts des Strafrahmens von fünf bis fünzehn Jahren und bei doppelter Milderung (Versuch nach § 22 StGB und verminderte Schuldfähigeit nach § 21 StGB) ein Ergebnis, das nicht überhöht erscheint.

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Ökostrom

Unsere Kanzlei wird seit dem 1. Mai 2008 mit grünem Strom versorgt, nachdem der gelbe zu teuer wurde.

Damit sind wir nach den Ausflügen zu Arc*rnd Yell* wieder bei den ehemals staatlichen Versorgern Telekom und Vattenfall angekommen. Vielleicht hilft’s ja …

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Sportlich

Der Mandant fährt zu seiner Arbeitsstelle. Dort bemerkt er – rechtzeitig und unbemerkt, daß Polizeibeamte gerade dabei sind, eben diese Arbeitsstelle leer zu räumen: In drei großen LKW verschwinden Lampen, Bewässerungs-und Klimaanlage sowie reichlich Grünzeug. Statt den Herrschaften der Drogenfahndung beim Aufladen zu helfen, findet er den Weg zum Verteidiger.

Den Leiter der Ermittlungen zu ermitteln, war nicht so schwierig wie erwartet. Irgendwann am frühen Abend hatte ich ihn am Telefon. Er sucht den Gärtner und ich kenne den Mieter der „Arbeitsstelle“. Wir verabreden uns für den nächsten Vormittag, zu dem ich gemeinsam mit dem Mieter zum Amt kommen werde.

Ermittler:

„Dann können wir jetzt davon ausgehen, daß die Wohnung Ihres Mandanten spätestens jetzt sauber und aufgeräumt ist?“

Verteidiger:

„Ich mache meinen Job nicht erst seit gestern.“

Ermittler:

„Ok, dann sparen wir uns den Weg und machen jetzt Feierabend. Bis morgen dann …“

Auch wenn es hier um einen ganz erheblichen Tatvorwurf geht – der Ermittler nimmt es sportlich. Diese professionelle Art der Arbeit hebt die Stimmung.

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„Nicht richtig im Kopf“

Am 21. November 2007 nimmt Taner I. (27) im Segafredo am Berliner Hauptbahnhof Kellner Karsten-Uwe R. (34) als Geisel. Der seit seiner Scheidung in Weisenheim bei Mannheim wohnende, gelernte Metzger will in die Türkei flüchten. Er verlangt 30.000 Euro, ein Handy, die Bereitstellung eines Flugzeugs und freies Geleit. Nach zweieinhalb Stunden kann die Geiselnahme durch einen ‚Zugriff‘ der Polizei unblutig beendet werden.

Quelle und mehr über das Sicherungsverfahren gegen den psychisch kranken Geiselnehmer: Berlin Kriminell

Update (21.5.08):

Die 35. Große Strafkammer ornete am dritten Tag der Hauptverhandlung gegen Taner I. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

berichtet heute Barbara Keller auf Berlin Kriminell. Grundlage für die Entscheidung waren § 20 StGB und § 63 StGB.

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Frauen vor Gericht

Über weibliche Straftaten, zarte Frauendelikte und Justizirrtümer berichten Barbara Keller (Gerichtsreporterin von „Berlin Kriminell„) und die Schauspielerin Carsta Zimmermann (Hexenkessel Hoftheater) am 25.5.08 in/am Prenzlauer Berg.

Weibliche Straftaten

Ein Grund mehr für mich, an jenem Sonntag kräftig in die Pedale zu treten, damit ich rechtzeitig wieder in Berlin bin.

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