Monatsarchive: Mai 2008

Kein UMTS-Empfang

Schade, dann eben nur mit GPRS. :-(

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Zweierlei Maß?

Wenn ein türkischer Staatsangehöriger sagt, man müsse die Deutschen vergasen, ist das eine Beleidigung. Wenn ein Deutscher so über Türken redet, ist das eine Volksverhetzung.

Quelle: Jugendrichterin Kirsten Heisig zitiert vom/im Tagesspiegel

Beleidigung nach § 185 StGB gibt eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Volksverhetzung nach § 130 StGB gibt Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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Umsatzsteuer auf Fleischwurst

Dem Finanzamt ging es um die Wurst. Wird sie verkauft, werden 7 % Umsatzsteuer fällig. Wird sie serviert, sind es gleich 16 %. Das machte in einem Fall, den das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden hatte, schlappe 4.000 Euro aus, die das Finanzamt vom Wurst-Servierer verlangte. Darum (besser: Dagegen) kämpft Hans Wurst schon einmal, denn das geht an’s Eingemachte.

Spannend ist in diesem Zusammenhang auch, wie die Finanzverwaltung die Höhe der nachzuzahlenden Steuern geschätzt hat:

Die vom Finanzamt vorgenommene Schätzung der Restaurationsumsätze sei nicht zu beanstanden, denn der Kläger habe die verschiedenen Umsätze nicht – wie es nötig gewesen wäre – getrennt aufgezeichnet. Das Finanzamt habe sachgerecht die Zahl der im Laufe eines Markttages aufgrund tatsächlicher Beobachtungen verzehrten Fleischwurstportionen auf die Anzahl der Markttage hochgerechnet.

Da sitzt also ein Finanzbeamter mit Seitenscheitel im mit Ärmelschonern versehenen grauen Pullover (V-Ausschnitt, darunter ein kariertes Hemd) auf dem Wochenmarkt hinter einem Stapel leerer Bananenkartons und führt eine Strichliste. Für jede Wurst, die vor Ort angebissen wird, gibt es einen Strich. Ein Strich symbolisiert die Differenz von 9 % auf den Wurst-Netto-Preis für die Finanzkasse.

Quelle und Weiteres zu diesem unglaublichen Wahnsinn der so genannten Steuergerechtigkeit bei: Rechtsanwalt Udo Meisen, Blickpunkt Recht & Steuern

In was für einer Welt leben wir eigentlich?

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Behindert

Das NPD-Treffen fand in einer Behinderten- und Seniorenfreizeitstätte in Buckow statt.

Quelle: Tagesspiegel

Alles, was ich dazu zu sagen hätte, wäre nicht political correct. Deswegen lasse ich es. Und denke mir meinen Teil.

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Vorbildlich

Post eines Mandanten aus dem Knast:

Sicher können Sie sich noch am mich erinnern. Ich habe nach der Gesamtstrafenbildung insgesamt 8 Jahre 9 Monate zu verbüsen. Nun sitze ich seit Juli 07 in S. im offenen Vollzug. Meine Führung die letzten Jahre wird als vorbildlich beschrieben und seit 9 Wochen bin ich im freien Beschäftigungsverhältniss. Gestern hatte ich ein Gespräch mit dem Anstaltsleiter. Unter anderem teilte er mir mit, dass ich bei meiner Halbstrafenmöglichkeit mit einer positiven und zustimmenden Stellungnahme rechnen kann.

Das läßt hoffen. Ich drücke ihm die Daumen.

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Das Rindvieh ist nicht verkehrstauglich

Aus gegebenen Anlaß zitiere ich noch einmal aus der Entscheidung des AG Köln – Urteil vom 12.10.1984 (Az. 226 C 356/84). Es ging um die Frage, ob ein männliches Rindvieh zum Straßenverkehr zugelassen ist:

Schließlich sprechen auch einige Bedenken gegen die Verkehrstauglichkeit und Verkehrsgängigkeit des Rindviehs insgesamt. Einmal bleibt ein Ochse vor jedem Berge stehen (Simrock, Nr. 7631). Er weist zwar weiter mehr als die erforderliche Zahl von „Einrichtungen für Schallzeichen“ auf. Er besitzt nämlich zwei Hupen bzw. Hörner (§ 55 StVZO). Diese sind jedoch nicht funktionstüchtig, (Heinz-Erhardt, S. 89):

„Ein jeder Stier hat oben vorn
auf jeder Seite je ein Horn;
doch ist es ihm nicht zuzumuten,
auf so ’nem Horn auch noch zu tuten.
Nicht drum, weil er nicht tuten kann,
nein, er kommt mit dem Maul nicht dran.“

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Zum 63. Jahrestag des 8. Mai

Tag der Befreiung.

Sagen die einen.

Tag der Kapitulation.

Sagen die anderen.

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Vertrauen

Der Mandant war zu dem Hautpverhandlungstermin vor dem Strafrichter nicht erschienen. In solchen Fällen ist es regelmäßig nicht zu verhindern, daß die Staatsanwaltschaft den Erlaß eines Haftbefehl beantragt und das Gericht diesem Antrag nach § 230 StPO auch entspricht. So auch in diesem Fall.

Ein paar Tage später erreiche ich den Mandanten endlich und teile ihm mit, daß er ein Problem habe. Er folgt meinem Rat und will sich nun dem Verfahren „freiwillig“ stellen.

Dazu habe ich telefonisch Kontakt zu dem Richter aufgenommen. Er hat auf meine Bitte hin einen Termin anberaumt, zu dem der Mandant erscheinen sollte. Er wollte ihm den Haftbefehl verkünden, ihm die Situation noch einmal eindringlich nahelegen und dann den Haftbefehl außer Vollzug setzen. Mehr haben wir nicht vereinbart und besprochen.

Der Mandant ist – erneut meinem Rat folgend – in die Höhle des Löwen, hat sich den Satz heiße Ohren beim Richter abgeholt und konnte mit einem außer Vollzug gesetzten Haftbefehl das Gericht als relativ freier Mann verlassen.

Vertrauen – das war die Basis der Vereinbarung zwischen Richter und Verteidiger. Das gesprochen Wort gilt! Ohne daß es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. So sollte der Umgang aller Menschen miteinander sein. Dann brauchten wir kaum noch Juristen.

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Katz-und-Maus-Spiel

Am späten Abend des 1. Mai wurden zwei taz-Journalisten an der Ecke Manteuffel-/Skalitzer Straße von Polizisten der Einheit „11 12“ mehrfach ins Gesicht geschlagen.

berichtet die taz.

Und befragt dazu Kreuzbergs Bürgermeister Franz Schulz (Grüne). Der sagt:

Die Einheit „11 12“ kam vermutlich nicht aus Berlin. Das heißt, dass die Berliner Polizei ihre Kollegen aus den anderen Bundesländern besser über die Deeskalationsstrategie informieren muss. Noch besser wäre, wenn für diese kritischen Zeiten ausschließlich Berliner Polizisten eingesetzt werden. Sie können das alljährliche Katz-und-Maus-Spiel-Ritual viel realistischer einschätzen.

Wer mit diesem Gerät am ersten Mai nach Kreuzberg anreist, will schließlich auch was erleben. Wäre doch schade, wenn man ganz ohne Party wieder zurück in die Provinz müßte.

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Vertraulich

Der Abteilungsleiter einer GmbH schreibt eine Strafanzeige gegen meinen Mandanten. Er schickt seinen Brief direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Nach der Sachverhaltsschilderung und seiner laienhaften strafrechtlichen Einordnung des Verhaltens meines Mandanten schließt er den Brief mit folgenden Worten:

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen per Mail (backoffice@***.de), telefonisch (0***/3******) oder per Fax (0***/3******) und unter meiner Privatanschrift ***** jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich bitte Sie jedoch die oben genannten Kontaktdaten nicht an Dritte weiterzugeben.

Wenn dem Anzeige-Erstatter die Spielregeln, insbesondere das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers des Beschuldigten, bekannt gewesen wären, hätte er eventuell darauf verzichtet, seine geheimen Daten an die Ermittler weiter zu geben. Oder er hätte auf die Strafanzeige ganz verzichtet.

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