Monatsarchive: Juli 2008

Polizist erschießt Hund

Mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe hat ein Polizist heute früh in Kreuzberg einen Hund getötet.

Die Beamten waren gegen 8 Uhr in die Ohlauer Straße gerufen worden, nachdem Anwohner das altersschwache Tier auf dem Hof eines Hauses entdeckt hatten. Der Hund lag auf einem Beet und konnte sich nicht mehr bewegen.

Mit Einverständnis des Halters schoss ein Polizeihauptmeister auf das Tier.

Quelle: Pressemeldungen der Polizei Berlin

Hmm. Sterbehilfe für einen Hund stelle ich mir irgendwie anders vor. Das geht auch etwas diskreter.

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Daten gerettet

Seit Freitag vergangener Woche hatte unser Server ein Problem. Das haben wir dann gestern gemerkt. Als nichts mehr ging. Das Raid-System verteilte (nur) auf der Partiton D der drei Festplatten Müll.

Das Kopieren des Images auf die neue Harddisk war „nur“ ein zeitliches Problem; sowas dauert eben ein paar Minütchen.

Kritischer war, daß das Backup vom Freitag die letzte funktionierende Datenbank der Anwaltssoft und des Exchange-Servers beinhaltete. Die Sicherungen von Montag und Dienstag enthielten ziemlich viel unbrauchbaren Schrott.

Die Phantasy-(SQL-)Datenbanken konnten repariert werden, die Daten des Exchange-Servers wurden mit Hilfe der lokal abgespeicherten Sicherungen (backup.pst) wiederhergestellt. Und die anderen Dateien, die am Montag und Dienstag geschrieben wurden, lagen in unserer WebAkte. Kein Byte ging verloren. Nur ne Menge Zeit für die Fehlersuche und ne Menge Nerven. Besten Dank an die Techniker.

Ich bin gespannt, was die weitere Analyse bringt: CHKDSK reparierte die fehlerhaften Sektoren auf der gespiegelten Platte: Alles wieder gut. Dann zurück kopiert auf die drei RAID-Platten wurden wieder reichlich fehlerhafte Sektoren gefunden. Aber eben nur auf der Partition D; Laufwerk C war völlig in Ordnung. Wundersame Technik.

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IGT

Was bedeutet eigentlich die Abkürzung IGT? Doch nicht das Wort, was mir gerade dazu einfällt, oder? ;-)

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Die Fragen vom Einbürgerungsamt

Die taz fragt heute: Wie deutsch bist Du? Und beginnt den Artikel mit:

Ab dem 1.September gilt der bundeseinheitliche Einbürgerungstest. Jeder Ausländer, der deutscher Staatsbürger werden will, muss ihn bestehen. Eine machbare Aufgabe? Die Fragen 1 – 47

Bei der Frage 10 mußte ich doch ein wenig länger überlegen. Das lag nicht nur an dem mißglückten Layout, das die vierte Antwortvariante versteckt.

Sondern auch an Art. 102 GG in Verbindung Art. 79 GG. Abschaffung des Verbots der Todesstrafe mit „der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates“. Das sollte doch irgendwann ‚mal zu schaffen sein, oder? Obiter dictum.

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Bewerbunk um Ausbildung zu SPedition

Hiermit bewerbe ich mich bei euch für eine Ausbildung zu Spedition. Das Arbeitsamt hat gesagt ich muss etwas finden sonst ist kein Geld.

Schulbildung: Grund und Hauptschule in Neuköln fast mit Hauptschulabschluss.

(Danke an Patrick, der schon einen Job hat.)

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Dilettantischer geht’s eigentlich nicht

Kein großer Film. Eine Auseinandersetzung auf dem Vorplatz eines Männerwohnheims. Um zwei Plastiktüten mit Parfüm. Der Geschädigte wird einmal geschlagen, ohne feststellbare Folgen. Eine Tüte wechselt den Besitzer. Einen der Täter will der Geschädigte wiedererkannt haben. Dieser wiederum belastet einen Dritten und der wiederum kennt meinen Mandanten. Vier Beteiligte, drei Nationen und komsumierter Alkohol, der für einen ganzen Männergesangsverein ausgereicht hätte.

Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, die in der Anklage formulierten Vorwürfe gegen meinen Mandanten ließen sich nicht aufrecht erhalten. Die Staatsanwaltschaft erzwingt die Zulassung der Anklage auf dem Beschwerdewege. Murrend terminiert der Vorsitzende.

Es wäre ein Rein-Raus-Spiel gewesen: Rein in die Verhandlung, Verteidigung durch Schweigen und raus mit dem Freispruch unterm Arm an die frische Luft. Selbst, wenn es zur Verurteilung gekommen wäre, hätte es nicht zu einer Freiheitsstrafe gereicht.

Allerdings: Der Mandant war weder für mich, noch für das Gericht erreichbar – er erschien nicht zum Termin (übrigens auch der polnische Geschädigte nicht). Die Standardreaktion war der Erlaß eines Haftbefehls gem. § 230 StPO.

Monate später wurde der Mandant verhaftet, saß nun drei Monate in Haft und wartete auf den neuen Termin. Der war dann in der vergangenen Woche.

Zwischenzeitlich hatte sich aber der Herr Kollege aus dem Wohnzimmer dazwischen gemogelt und meine Entpflichtung als Pflichtverteidiger beantragt. Diesem Antrag wollte der Richter nicht entsprechen. Deswegen meinte der Wohnzimmerbetreiber, den Richter am Terminstag ablehnen zu müssen, weil er ihn für befangen hält.

Der Versuch des Richters, ihn zugunsten des inhaftierten Angeklagten zur Rücknahme des Antrag zu bewegen, war ohne Erfolg.

Einen schlimmeren Blödsinn kann man als Verteidiger eigentlich nicht machen.

Zum einen: Der Haftbefehl wäre zwingend aufzuheben gewesen, nachdem die Verhandlung stattgefunden hat.

Zum anderen: Mit einem neuen Termin vor dem Schöffengericht ist nun nicht vor drei bis vier Monaten zu rechnen. Solange bleibt der Haftbefehl bestehen.

Und schließlich: Ich habe das Ablehnungsgesuch noch nicht gelesen; aber wenn es nur halb so schlecht geschrieben wurde, wie es das bisherige Verhalten des Hobby-Strafverteidigers befürchten läßt, dürfte es keine Aussicht auf Erfolg haben.

Warum können manche Anwälte nicht einfach mal die Finger von solchen Sachen lassen, von denen sie auch nicht den blassesten Schimmer einer Ahnung haben?! Ich mache ja auch kein Insolvenzrecht.

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Rocker gegen Polizist und Rocker

Nach bisherigen Ermittlungen befuhr der Geschädigte gegen 14 Uhr mit seinem Fahrzeug in Henningsdorf die Berliner Straße in Richtung Berlin. In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Schulstraße wurde auf ihn aus einem anderen neben ihm befindlichen Fahrzeug durch einen bisher noch unbekannten, vermutlich männlichen Täter geschossen.

Quelle: Welt Online

So weit, so gut. Nichts Aufregendes? DochDoch: Der Verletzte ist ein Polizeibeamter, der seit etwa einem Jahr vom Dienst suspendiert ist, während das LKA 4 gegen ihn ermittelt. Man wirft ihm vor, eine Körperverletzung begangen zu haben. Und, daß er freundschaftliche Kontakte zum Bandidos MC pflegt.

Das Auto, aus dem heraus geschossen wurde, soll zugelassen sein auf ein Mitglied des Red Devils MC.

Vor etwa einem Jahr gab es einen ähnlichen Vorfall: Ein Red Devil wurde auf seinem Motorrad angegriffen; aus einem Auto heraus, das auf ein Mitglied des Darkrage MC zugelassen war.

Update: So berichtet der Boulevard über das Ereignis.

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Lieber Herr Kollege,

seit 1996 bin ich regelmäßig in der Untersuchungshaftanstalt, um meine Mandanten dort zu besuchen. Gar nicht so selten empfehlen meine Mandanten unsere Kanzlei an Mithäftlinge. Offenbar sind diese Mandanten mit unserer Arbeit zufrieden. Wenn ich mir die „Bilanz“ unseres kleines Unternehmens anschaue, scheinen wir mit unserer Arbeit erfolgreich zu sein.

Ich werde aber auch des öfteren gebeten, den Mandanten eines anderen Kollegen zu besuchen. In diesen Fällen gibt es keine zufriedene Gesichter; der andere Kollege bzw. dessen Arbeit scheint seinem Mandanten nicht mehr zu gefallen. Deswegen strebt er einen Verteidigerwechsel an. Auch diesen Häftling besuche ich. Und frage nach, woran es liegt, daß er mit seinem Anwalt unzufrieden ist.

Nach Möglichkeit unterrichte ich den Kollegen dann und gebe die Kritik weiter. Das hilft in aller Regel dem Häftling mehr als ein Austausch des Verteidigers. Man sollte während des Rennens nicht das Pferd wechseln, ist mein Standardspruch in diesem Zusammenhang.

Vielleicht ist auch der faire Umgang mit den Kollegen ein Grund dafür, daß unser kleines Unternehmen seit 1996 ganz gut läuft. Ich freue mich jedenfalls, wenn ich im Krimialgericht von den Kollegen freundschaftlich gegrüßt werde.

Sie, Herr „Kollege“, bevorzugen ein anderes Vorgehen. Auch Sie besuchen Mandanten anderer Verteidiger, wenn es dort zu Mißstimmung gekommen ist und Sie deswegen „eingeladen“ werden. Aber dann diktieren Sie dem – meinem (zukünftigen Ex-) – Mandanten einen Auftrag zur Mandatskündigung in die Feder, melden sich bei mir schriftlich mit der Kündigung des Mandat und fordern mich auf, einen Antrag auf meine Entpflichtung als Pflichtverteidiger beim Gericht zu stellen.

Soweit geht meine Liebe zu den Kollegen – zu Ihnen – nun aber auch nicht. Deswegen haben Sie selbst den Antrag auf meine Entpflichtung gestellt. Und als der Richter Ihrem Antrag nicht entsprechen wollte, werfen Sie ihm vor, daß er an mir festhält, weil er bei mir als seinem Lieblingsverteidiger eine Schmusekurs-Verteidigung erwarten kann. Das ist ganz niedriges Niveau, ganz niedrig.

Ich habe während meines Studiums in der Stahlindustrie als Hilfsarbeiter gejobbt. Und dort den Umgang der Arbeiter miteinander kennengelernt. Manches Mal ging es echt hart zu Sache, aber meistens fair. Und wer sich unfair gegenüber den anderen verhielt, wurde als Kollegenschwein geächtet.

Soweit geht mein Ärger Ihnen gegenüber nicht, als daß ich Sie so bezeichnen möchte. Aber eine gewisse Schadenfreude über den „Erfolg“ Ihrer Wohnzimmer-Kanzlei können Sie mir nicht übelnehmen.
So, wie Sie sich benehmen, wird das nichts mit Ihnen. Hoffentlich. Aber vielleicht denken Sie ja mal nach …

Mit einem fröhlichen Gruß aus Kreuzberg an alle fairen Kollegen.
Carsten R. Hoenig

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Pluspunkte im Indizienprozess

Mehr als ein paar – zufällig entdeckte – Indizien hat die Staatsanwaltschaft nicht. Auch ist der zweite Mann, der im Oktober 2007 gemeinsam mit dem Angeklagten insgesamt 5 Aldi-Filialen überfallen haben soll, nicht bekannt. Der Richter schlägt dem schweigenden Angeklagten einen Deal vor:

„Wenn Sie den unbekannten Dritten namhaft machen, können Sie unheimlich viel Pluspunkte sammeln“.

Es wird wohl bei den sieben geplanten Hauptverhandlungsterminen bleiben, berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.

Es sei denn, der Angeklagte erklärt sich doch noch bereit, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörde zu machen. Das könnte sich rentieren: Bei mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe pro Fall gibt es eine großen Spielraum bei der Gesamtstrafenbildung.

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Rauchen schadet der Gesundheit



Geldkartenfälschung ist aber auch nicht gerade gesünder. Jedenfalls ist die Ernährung in der Haftanstalt nicht unbedingt Bio-Kost. Das Entdeckungsrisiko ist nicht zu unterschätzen.

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