Monatsarchive: Juli 2008

Beamte, die die Welt nicht braucht

Das Kraftfahrtbundesamt informiert. In einem Kurzbrief, der einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beigefügt war, die wir für einen Mandanten eingeholt haben.

Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt. ..

Im Verkehrszentralregister wurde die Verfahrensweise der Beantragung einer Auskunft durch Rechtsanwälte überprüft.

Oha! Wenn Beamte etwas „überprüfen“, dann steht nichts Gutes auf dem Programm. Das hier ist bei der Prüfung herausgekommen:

Die Vorlage der Vollmacht wird gemäß § 64 Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original oder als beglaubigte Ausfertigung benötigt.

Berechtigt zur Abgabe einer Beglaubigung sind sogenannte Amtsträger. Zu diesen gehören Notare, Beamte und besonders legitimierte Personen des öffentlichen Dienstes; die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus den §§ 33 und 34 VwVfG. Zu vorgenanntem Personenkreis ist der Rechtsanwalt nicht hinzuzurechnen.

Nach herrschender Meinung fehlt diesem Berufsstand als freies Organ der Rechtspflege die Amtsträgereigenschaft, d.h. ein Rechtsanwalt übt keine allgemeine öffentliche Beurkundungsoder Beglaubigungsfunktion aus.

[…]

Durch Übermittlung per Telefax wird nur eine Kopie der Vollmacht übermittelt.

Ich bitte um Beachtung bei weiteren Auskunftsersuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich stelle mir das jetzt so vor. Irgend ein Beamter wird schwanger, krank, pensioniert oder befördert. Die freie Stelle wird von einem neuen Beamten ersetzt, der die tiefen Teller erfunden hat und nun beim zweiten Frühstück feststellt, daß die Jahrzehnte lang geübte und bestens funktionierende Praxis gegen irgend eine Dunkelnorm verstößt: Das geht doch nicht, das muß unbedingt geändert werden, der Rechtsstaat ist in akuter Gefahr!

Deswegen werden künftig die Anfragen wieder ausgedruckt, zusammen mit der Vollmacht in einen Briefumschlag gesteckt, Briefmarke drauf und ab in die Briefpost. In Flensburg wird dann der Brief geöffnet, der Auskunftsantrag zusammen mit der Vollmacht (auf der im Zweifel irgendeine unleserliche Vollmacht nicht lesbar ist) archiviert und dann bearbeitet.

Seit 1996 haben wir die Anfragen zusammen mit einem (eingescannten) Vollmachtsvordruck per PC-Fax geschickt, die Sendung wurde in Flensburg zur Kenntnis genommen und bearbeitet.

Jetzt hat dieser neue Korinten-Besen in Gestalt eines pingeligen Beamten seine Existenzberechtigungnotwendigkeit nachgewiesen und verusacht bei den Anwälten und in der Verwaltung elende Kosten, die er nicht zu tragen hat. Es ist nicht zu fassen, wozu verbeamtete Gehirne im Stande sind!

Was will das KBA denn?! Glauben die den wirklich, ich würde meine berufliche Exitenz auf’s Spiel setzen, nur um mit einer gefälschten Faxkopie an den Punktestand irgend eines Speed-Junkies zu kommen? Ja, hallo?!

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