Monatsarchive: August 2008

Huch!

Auf der Heimfahrt von einer Reise nach Deutschland hat ein zerstreuter französischer Motorradfahrer seine Frau an einer Tankstelle bei Straßburg vergessen. Wie die Gendarmen mitteilten, machte das aus Zentralfrankreich stammende Paar an einer Raststätte halt, um etwas zu essen. Anschließend fuhr der Franzose mit seinem Motorrad weiter – und merkte erst 120 Kilometer später, dass seine 45 Jahre alte Frau nicht hinter ihm saß.

Voller Panik ging der Mann zur nächsten Gendarmerie und sagte aus, seine Frau sei vermutlich vom Motorrad gefallen.

Quelle und mehr: taz

Das, was der Fahrer sich anhören mußte, als er seine ehemalige Sozia an der Tankstelle wieder abholte, dürfte nicht jugendfrei gewesen sein.

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Richter, die die Welt nicht braucht

Ausnahmsweise mal ein zivilrechtlicher Fall: Mütterchen Mü aus Osterrode im Harz kauft von Wilhelm Brause aus Berlin Tiergarten über eBay ein Navigationsgerät. Das paßt aber nicht ins Auto, deswegen verkauft sie es weiter an Bulli Bullmann. Bei Bullmann wird es von der Polizei abgeholt, weil das Gerät gestohlen war. Gegen Brause ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Hehlerei in über hundert Fällen. Mü erstattet den Kaufpreis an Bullmann.

Nun will Mü von Brause das Geld zurück. Irgendwas um die 300 Euro. Brause zahlt nicht. Mü klagt. Brause reagiert nicht.

Ich meine, daß dies eigentlich alles kein Problem darstellen sollte. Das Amtsgericht Tiergarten entscheidet den glasklaren Fall im schriftlichen Verfahren durch Erlaß eines Versäumnisurteils und schickt das Urteil per Post zu Mü in den Harz, damit sich Mü den Vollstreckungstitel im Seniorenwohnheim an die Wand hängen kann.

Anders sieht es der Herr Richter (deutlich über 60) am Amtsgericht Tiergarten. Der ordnet das persönliche Erscheinen der Parteien an und will eine mündliche Güteverhandlung durchführen. Auch auf die Intervention des Rechtsanwalts aus dem Harz, der Mü vertritt, ließ er sich davon nicht abbringen.

Der Kollege bittet mich, für ihn den Termin vor dem AG Tiergarten wahrzunehmen. Pünktlich stehe ich – mit allem Notwendigen ausgestattet, ohne Mü – vor dem Tisch des Zivilrichters. Brause erscheint erwartungsgemäß nicht. Ich stelle den Antrag aus der Klageschrift und den Erlaß des Versäumnisurteils, das antragsgemäß nach 15 Minuten sinnloser Warterei ergeht.

Ich habe es mir verkniffen, dem Richter deutlich zu sagen, was ich von so einem Mist halte. Obwohl es mir sehr schwer gefallen ist.

 

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Willkommensnachricht

Aus einer Ermittlungsakte:

Der Beschuldigte reiste bereits am 17.03.2008 schon einmal über Belgien (16.03.08, 21:04 Uhr, Willkommensnachricht des Anbieters O2 in seinem Handy), die Niederlande (17.03.08, 00:09 Uhr, Willkommensnachricht) nach Deutschland (17.03.08, 02:07 Uhr, Willkommensnachricht) und dann gemäß seiner Reiseunterlagen und der Willkommensnachricht seines Handys am Abend des 20.03.08 aus Polen (Stettin) mit der Regionalbahn über Angermünde nach Berlin, Hauptbahnhof, wo er um 20:29 Uhr gemäß Fahrplan eintraf.

Es ist immer wieder eindrucksvoll, welch großes Glück für Strafermittler die Erfindung der Funktelefone darstellt. Einem Straftäter ist dringend zu raten, auf den Gebrauch dieser Errungenschaft möglichst zu verzichten.

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Belohnung

Die Erfurter Verkehrsbetriebe AG gibt einen aus, wenn sie mal wieder einen blinden Passagier erwischt hat. Das sollte man bei der BVG auch einführen, dann würde ich auch mal wieder mit der U-Bahn fahren.

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Gutschein

Gut, daß es keinen Zwang zum Einlösen von Gutscheinen gibt. Und Sonntag bin ich eh nicht mehr da.

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Krähentheorie widerlegt?

Der u. a. für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Beschwerden der ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts stattgegeben, mit denen sie sich gegen Erzwingungshaftanordnungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wenden.

Quelle und mehr: Pressemitteilung des BGH

Die Begründung ist so einfach wie überzeugend und steht deutlichst im Gesetz:

Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Der 3. Strafsenat hält es für …

… denkbar, dass aus Angaben der Beschwerdeführer zur Planung, Vorbereitung und Ausführung der Anschläge gegen Generalbundesanwalt Buback und seine Begleiter sowie gegen die Bundesanwaltschaft Rückschlüsse auf eine Tatbeteiligung des Beschwerdeführer Folkerts an der Ermordung des Bankiers Ponto sowie der Beschwerdeführer Mohnhaupt und Klar am Raubüberfall auf das Waffengeschäft F. gezogen werden können und diese Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft Veranlassung geben, entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die Beschwerdeführer einzuleiten.

Denkbar“ reicht! Es ist ein ganz grundlegendes Verfassungsrecht, daß sich niemand selbst anklagen muß. Weder als Beschuldigter, noch als Zeuge. Deswegen darf auch ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs keinen Zwang anordnen, wenn die Möglichkeit der eigener Verfolgung nicht (völlig) ausgeschlossen ist.

Conclusio: Der eine Richter beim BGH ordnet die Maßnahme an. Andere Richter beim selben Gericht heben diese Anordnung wieder auf. Manchmal funktioniert das System auch bei Beteiligung von Krähen aus ein- und demselben Nest.

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Terror-Rentner

Millionen Rentner müssen rückwirkend Steuererklärung abgeben. Das schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft. Wenn im nächsten Jahr die Rentenversicherer, Versorgungswerke, Pensionkassen, Pensionsfonds und Lebensversicherungsgesellschaften erstmals ihre Daten für die Finanzämter offenlegen müssen, werden rückwirkende Forderungen fällig.

[…]

Strafverfahren hätten die Betroffenen aber nicht zu befürchten. Das sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums der ARD-Tagesschau.

Quelle: Stiftung Warentest

Schade eigentlich, das mit den Strafverfahren. Damit verzichtet die Finanzverwaltung doch auf ein ganz effektive Mittel, dem Bürger auch noch das letzte Quäntchen Loyalität aus dem Leib zu prügeln und sie zu Terroristen zu machen. Aber ganz laufen lassen will man die Alten aber dann doch nicht:

Von den Rentnern, die ihre Steuer nicht gezahlt haben, würden aber Zinsen und Säumniszuschläge verlangt.

Es würde mich nicht wundern, eines Tages im Boulevard lesen zu können: Brave Brüger stürmen das Finanzamt. 300 Finanzbeamte geteert und gefedert.

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Old School Tape

Im Falle eines Falles, hilft Tape bei alles

Eine zum Teil nur mit Klebeband zusammengehaltene Harley-Davidson hat die Polizei bei Bad Brückenau aus dem Verkehr gezogen. Ein Italiener war mit dem absolut verkehrsuntauglichen Chopper auf dem Heimweg von einem Skandinavienurlaub, als er am Mittwochnachmittag der unterfränkischen Polizei auf einer Bundesstraße auffiel.

Die für die Stabilität wichtige vordere Gabelbrücke war einfach durch ein Klebeband ersetzt. Eine Vorderradbremse war nicht vorhanden. Bei genauerer Untersuchung zeigte sich, dass der mangelhaft zusammengeschweißte Rahmen völlig instabil war. Die Sitzhalterung war sogar abgebrochen. Außerdem fehlten eine Motorabdeckung, die Blinkeranlage und das vordere Schutzblech.

Die Polizei stellte das seltsame Gefährt sicher. Der 31-jährige Motorradfan musste einen Bekannten anrufen, der ihn und sein geliebtes Bike mit einem Transporter abholt. Nach Auskunft eines Fachhändlers habe es zwar nur noch Schrottwert, sagte ein Polizeisprecher: «Aber irgendwie hängt er wohl dran.»

Quelle: ddp via yahoo

Ich weiß gar nicht, was die Herrschaften von der Rennleitung da haben. Wenn der Italiener (wieso fährt der eigentlich keinen italienischen V2? Verräter!) es aus Skandinavien bis nach Bad Brückenau geschafft hat, hätte das Tape auch noch bis Bologna gehalten (dort gibt es schöne rote Moppeds zu kaufen!).

Danke an den Kunstflieger für den Link.

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Szene-Kiez Neukölln



An solchen Wohnungssuchanzeigen, die vornehmlich an Laternenmasten hängen, erkennt der Neuköllner, daß er in einem Szene-Kiez lebt.

(Wer den beiden ein Angebot machen möchte, dem schicke ich gern per eMail das Foto mit lesbaren Namen und Telefonnummern.)

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Blitzeschnelles Spezialeinsatzkommando

Mit einem großen Aufgebot, an dem auch das Spezialeinsatzkommando der Polizei beteiligt war, reagierte die Polizei heute Vormittag auf eine scheinbare Bedrohungslage in Marzahn.

Zeugen meldeten den Beamten gegen 10 Uhr 15 einen Polizeibekannten 42-Jährigen, der mit „Schutzweste, Handgranaten und Maschinenpistole“ in der Wuhletalstraße unterwegs gewesen sei. Da der Beschriebene den Beamten als „Waffennarr“ bekannt ist und eine ernstzunehmende Bedrohung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde auch das Spezialeinsatzkommando angefordert. Die Beamten nahmen den Mann und seinen 47-jährigen Nachbarn gegen 12 Uhr im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Wuhletalstraße fest.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten weder scharfe Schusswaffen oder Handgranaten noch eine Schutzweste gefunden werden. Es handelte sich offensichtlich um teilweise täuschend echt erscheinende Spielzeug- oder „Soft-Air-Waffen“, die neben einem Teleskopschlagstock beschlagnahmt wurden.

Die Kriminalpolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Da läuft also jemand mit „Schutzweste, Handgranaten und Maschinenpistole“ durch die Stadt. Aufmerksame Beobachter berichten der Polizei davon. Und – schwups – bereits eine 1 3/4 Stunde später wird der Mann von einem Spezialeinsatzkommando verhaftet. Nun ja, vielleicht war gerade ja eine andere Sache vordringlicher.

Daß man dann hinterher nur bußgeldbewehrtes Spielzeug entdeckt, war dann wiederum ein Glücksfall. Auch für den „Waffennarr“. Denn das, was der Bericht an Anhaltspunkten liefert, reicht für eine Verurteilung nach § 126 StGB bei Weitem nicht.

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